• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

nur 10 Monate Garantie?

jonimke

Meraner
Registriert
10.07.08
Beiträge
229
Ich habe mir am 26.Juni 2008 dass Iphone 2g mit einem Complete Vertrag gekauft, habe also noch bis zum 26. Juni 2009 Garantie, da bei mir die Kopfhörer kaputt gegangen sind wollte ich diese austauschen lassen, da ich ja noch in den ersten 6 Monaten bin dachte ich kein Problem.

Denkste, laut https://selfsolve.apple.com/GetWarranty.do
läuft die Garantie schon am 16. April 2009 ,ab also 2 Monate zufrüh.

Wie kann dass sein, schließlich hab ich ja das Iphone erst 2 Monate später erhalten, kann es sein des ich ein gebrauchtes Gerät erhalten hab, es waren nämlich schon ganz ganz kleine Kratzer im Alu die ich jedoch ignoriert habe. Es war aber noch orginal verschweißt.

Was soll ich machen, damit ich doch noch die 2 Monate Garantie bekomme.

liebe Grüße Jonas
 

eyecandy

Graue Französische Renette
Registriert
08.12.05
Beiträge
12.209
hast du das gerät selbst registriert oder war dieses bereits registriert?

du kannst im übrigen bei apple - unter vorlage der rechnung (fax) - um eine entsprechende korrektur des garantiezeitraumsansuchen.
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
Registriert
24.04.08
Beiträge
3.025
Dazu gesagt: Apple gibt auf ihr standard MITGELIFERTES Zubehör (wie Kopfhörer/Headset) nur 6 Monate Garantie.

Ich betone "mitgeliefert" weil es sicherlich einige geben wird, die meinen auf Kopfhörer auch ein Jahr Garantie bekommen zu haben, das ist richtig, aber in den meisten Fällen nur wenn man sie einzeln nachgekauft hat. Aber im Falle des mitgeliferten Zubehörs kommt es auch bisschen drauf an wen man am Telefon/im Laden erwischt.
 

gregor

Reinette de Champagne
Registriert
14.10.08
Beiträge
421
Hm, das kann ich so kaum glauben:

In Deutschland besteht eine gesetzliche Gewaehrleistung von 2 Jahren beim Verkauf von Haendler an Privat.
Einziger Knackpunkt:
Die Beweislast, dass der erworbene Gegenstand bereits bei Erwerb mangelhaft bzw. mangelfrei war, tritt grundsaetzlich nach 6 monaten vom Verkaeufer auf den Erwerber ueber.

Wenn man also nach 6 monaten in der Lage ist nachzuweisen, dass der erworbene Gegenstand bereits bei Erwerb fehlerhaft war und der Fehler letztendlich zum Mangel nach Ablauf der 6 Monate gefuehrt hat (was allerdings recht schwierig ist), muss der Verkaeufer hierfuer gerade stehen.

Naeheres unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

Gruss

Gregor
 

jonimke

Meraner
Registriert
10.07.08
Beiträge
229
nun wiegesagt des Handy war noch orginal verpackt und es wurde auch am 26. Juni erst von mir registriert und Aktiviert.

Soll ich vielleicht zum T-punkt gehn schließlich ist dass ja ein Hinweis, dass das Gerät schon davor benutz wurden und könnten die mir bei T-punkt nicht auch die Garantie verlängern ich hab nämlich kein Fax.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
Registriert
08.12.05
Beiträge
12.209
wie ist die rechnung datiert, mit april oder juni?
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
Registriert
24.04.08
Beiträge
3.025
Hm, das kann ich so kaum glauben:

In Deutschland besteht eine gesetzliche Gewaehrleistung von 2 Jahren beim Verkauf von Haendler an Privat.
Einziger Knackpunkt:
Die Beweislast, dass der erworbene Gegenstand bereits bei Erwerb mangelhaft bzw. mangelfrei war, tritt grundsaetzlich nach 6 monaten vom Verkaeufer auf den Erwerber ueber.

Wenn man also nach 6 monaten in der Lage ist nachzuweisen, dass der erworbene Gegenstand bereits bei Erwerb fehlerhaft war und der Fehler letztendlich zum Mangel nach Ablauf der 6 Monate gefuehrt hat (was allerdings recht schwierig ist), muss der Verkaeufer hierfuer gerade stehen.

Naeheres unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Gruss

Gregor

Du weißt aber schon das Gewährleistung nicht Garantie ist ?


  • Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, welche von Käufer und Verkäufer vertraglich abgeschlossen wird.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Quelle: Wikipedia
 

jonimke

Meraner
Registriert
10.07.08
Beiträge
229
auf der Rechnung steht: Bestelldatum 20.Juni 2008
Lieferdatum 21. Juni 2008 und Aktiviert hab ichs am 26. Juni
 

eyecandy

Graue Französische Renette
Registriert
08.12.05
Beiträge
12.209
wunderbar. genau damit hast du beste chancen für eine umdatierung des garantiezeitraums. mach dich mal telefonisch klug oder suche auf den hardware-support-pages bei apple.com/de, dort findet sich auch ein entsprechendes support-dokument (ich habe den link leider nicht mehr) ...
 

gregor

Reinette de Champagne
Registriert
14.10.08
Beiträge
421
Du weißt aber schon das Gewährleistung nicht Garantie ist ?


  • Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, welche von Käufer und Verkäufer vertraglich abgeschlossen wird.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Quelle: Wikipedia

Natuerlich weiss ich das.

Um es umgangssprachlich auszudruecken:

Garantie gibt der Hersteller, den Verkaeufer bekommt man aber (in Deutschland) mit der Gewaehrleistung dran - soll heissen:

Wenn Du Dein IPhone bei T-Mobile geordert hast, muss T-Mobile dir unabhaengig von den Apple-Garantie-Bedingungen die entspr. gesetzl. Gewaehrleistung einraeumen.

Wie gesagt:

Nach 6 Monaten Umkehr der Beweislast, aber ich kenne pers. einige Faelle z.B. aus dem KFZ-Bereich, wo es trotz Beweislastumkehr funktioniert hat, da die Gerichte manchmal davon ausgehen, dass Teile bereits bei Auslieferung fehlerhaft waren und sich der Mangel "schleichend" entwickelt hat, da ein solcher Mangel bei einem fehlerlosen Teil im angegebenen Zeitraum ansonsten nicht aufgetreten waere.

Im konkreten Fall stellt sich die Frage, was genau unter "Kopfhoerer kaputt gegangen" zu verstehen ist. Sollte z.B. von aussen kein Schaden feststellbar sein, aber sich innen ein Kontakt geloest haben, haette man vor Gericht damit wohl keine schlechten Chancen.

Hier hilft i.d.R. dann der persoenliche Anwalt des geringsten Misstrauens weiter - stellt sich nur die Frage, ob ein solcher AUfwand fuer den Preis der neuen Kopfhoerer lohnt.

Gruss

Gregor
 

jonimke

Meraner
Registriert
10.07.08
Beiträge
229
ich versuch des ganze heute mal beim t-mobile shop, auf der apple seite find ich das entsprechende gerade auch nicht
 

jonimke

Meraner
Registriert
10.07.08
Beiträge
229
ok, dann versuch ich mal des entsprechende Dokument doch noch zufinden
 

jonimke

Meraner
Registriert
10.07.08
Beiträge
229
wo soll ich den dann am besten anrufen ich finde auf der Apple seite nur diese Nummer
Technischer Support für iPod, iPhone und Mac: 01805 009 433

aber technischer Support klingt für mich nicht so als ob des auf mein Problem zutrifft.
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
Registriert
24.04.08
Beiträge
3.025
Ich ruf immer beim Store an, ist kostenlos, und die leiten einen immer richtig weiter ;)
 

jonimke

Meraner
Registriert
10.07.08
Beiträge
229
ok, vielen Dank.
habe dort gerade angerufen, und nen nettes Gespräch mit dennen geführt und der Garantiezeitraum wurde gleich geändert, jetzt kann ich auch die Kopfhörer tauschen lassen.