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Neukauf MBP: Lautsprecher defekt | Umtausch oder Garantie?

bugmenot99

Granny Smith
Registriert
17.08.07
Beiträge
13
Liebe Gemeinde,

habe vor wenigen Tagen ein (angeblich?) neues MacBook Pro (15-Zoll, 2.16 Core2Duo,120HDD) erstanden.
Der Händler konnte mir z.B. nicht sagen, wieviel Speicher die X1600 hat - ist also kein authorisierter Apple-Händler. Rechnung habe ich korrekt bekommen.
Das Book läuft (Kurztest eines Anfängers); allerdings sind die internen Lautsprecher so gut wie tot (fast nur knirschen zu hören - O/S: Version 10.4 - glaube ich). Der line-out/Kopfhörer funzt gut.

Da die Tastatur in Englisch ist, was mich aber nicht wirklich stört und der Akku neu ist und das Display anscheinend o.k., möchte ich fragen, ob ich lieber
> das Book beim Händler zurückgeben oder
> die Apple Garantie nutzen sollte?

Für den Händlerumtausch hätte ich noch gut eine Woche Zeit.

Allerdings (Apple-Care-Frage):
Der Preis ist wirklich, wirklich top! Auf die Tipps im Forum, habe ich die S/N des MBP bei Apple eingegeben: Meine Rechnung ist aktuell - die Homepage von Apple sagt, das Book seit im April 07 registriert.
Dazu:
> Würde Apple im Garantiefall (ist ja fast noch ein Jahr) im Zweifelsfall auch eine Rechnung eines nicht authorisierten Apple-Händlers akzeptieren?
Ich überlege nämlich, eine 3-Jahres-Apple-Care bei ebay ;) zu kaufen.
Wenn sich Apple tatsächlich auf die interne Datenbank verlässt, würde ich gerne warten, erst lernen mit Mac OS/X umzugehen und dann später die Hardware-Macke bei Apple zu reklamieren.
> Habe noch nicht versucht, mich mit meinem Namen und der S/N des Books mich bei Apple zu registrieren. Muss ich das für die Apple-Care-Garantie? Wäre das sinnvoll, damit ich evtl. sehen könnte, ob das Book nicht doch schon auf einen anderen Namen registriert wurde? Ich frage, weil bei einem evtl. Händlerumtausch ich keinen Ärger bekommen möchte.

Oder würdet Ihr an meiner Stelle das Book direkt beim Händler tauschen?

Besten Dank,
bugmenot
 

macapple01

Eierleder-Apfel
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ICh wür das book zurückgebebn das es ein " altes MacBook Pro " ist aber es hängt am Preis ob du es reparieren lässt oder urückgibst
 

wurstbrot

Reinette de Champagne
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Beiträge
420
Laut gängigem Recht (BGB) hat der Händler auf jeden Fall die Pflicht, das Gerät auf seine Kosten zu reparieren oder das Gerät zu tauschen (Berweislast beim Verkäufer innerhalb der ersten 6Mon.), es sein denn, im Kaufvertrag wurde auf den Mangel hingewiesen. Ich würde also die Umstände mit Apple-Care&Co. lassen und das Gerät zurückgeben.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Laut gängigem Recht hat der Händler erstmal das Recht auf Nachbesserung (selbstverständlich zu seinen Lasten). Erst wenn diese Nachbesserung (des selbern Fehlers) 3x fehlschlägt hat der Käufer das Recht auf Wandlung oder Rücktritt.

Wenn das Gerät im Versandhandel gekauft wurde würde ich kurzen Prozeß machen und das Teil mit Hinweis auf das Fernabsatzgesetz zurückgehen lassen (wobei der Händler natürlich versuchen könnte, Dir mögliche Schäden anzulasten). Wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht (z. B. englische statt deutscher Tastatur usw.) sowieso.

Wenn es im Laden gekauft wurde, gibt es erst mal kein 14tägiges Rückgaberecht. Manche Handelsketten wie z. B. Saturn bieten so etwas an - aber freiwillig, nicht wg. gesetzlichen Vorgaben.

Edit: ich beziehe mich mit meinen Aussagen übrigens auf Deutschland. Wie die Rechtslage in Österreich oder der Schweiz aussieht, kann ich leider nicht sagen.
Ich bin auch kein Rechtsanwalt und habe oben nur meine Ansicht/meinen Kenntnisstand zu der Thematik dargelegt ;)
 

bugmenot99

Granny Smith
Registriert
17.08.07
Beiträge
13
Hallo zusammen,

mensch - toll die prompten Antworten - vielen Dank!

Vielleicht hat ja auch jemand von einem "kleineren" Händler einmal ein MacBook gekauft und könnte mir seine Erfahrungen schildern?

Ich meine, der Mac scheint lediglich eine Retoure zu sein, bzw. schon einmal verkauft, dann aber zurückgegeben worden zu sein.
Dem Händler selbst traue ich eigentlich keine Reperatur zu; der steht sicherlich nicht für die Kosten einer Reperatur gerade. Das wäre für mich insbesondere dann schlimm, wenn das Book einmal ein echtes Problem (defektes Display, Tastatur, etc.) hätte. Der Händler scheint eher ein kleiner Gewerbetreibender zu sein.

Bei Apple anzurufen traue ich mich noch nicht so recht. Wenn die clever sind, sagen die mir vielleicht im Zeifels- oder Garantiefall : Nö, wenn Sie ein Produkt nicht bei einem authorisierten Händler gekauft haben, Ihr pech...

Habe mich jetzt bei Apple registriert (ID + S/N des Notebooks). Wohne übrigens in Deutschland.

Schönen Dank,
bugmenot
 

BlackSektor

Jonathan
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13.08.05
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Also wenn ich das Book schon bei einem kleinen Händler erstehe und nicht bei den Großen kostet es ja schon mal erheblich mehr. Wenn dir das Gerät als neu verkauft wurde hat es auch neu zu sein (jungfräulich). Falls das nicht so ist, zurück damit. Ich selbst hab mir bei meinem Händler vor Ort in einer 20000 Einwohner Stadt ein MacBook Pro geordert. Gründe: Ich wollte bei Ärger einen Ansprechpartner vor Ort. Das bezahle ich jedoch auch mit dem regulären Preis. Ich hab das Book zwar noch nicht, wenn aber irgendetwas nicht passt, hat er sich zu kümmern. Dafür verdient er da schon mal schlappe 150 Öhren. Das hab ich Ihn auch schon bei der Bestellung gesagt. Auf refurbished hab ich nach meinem Reinfall mit dem MacBook leider keinen Bock mehr. In deinem Fall zurück zum Händler. Das ist dein Ansprechpartner. Wie er das löst ist sein Problem, nicht deins, ist zwar Hart, ist aber so. :-D:-D