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Das Kennzeichenscanning ohne Verdacht wurde gerade erst vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig eingestuft, schon muß wieder gebohrt und versucht werden:
Und wie immer das übliche Blabla:
Ohmann...
Der Hessische Landtag hat am gestrigen Dienstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Novellierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Der Entwurf zur Änderung des Hessischen Gesetzes ü̈ber die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), den die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit mit geringfügigen Änderungen nach den Empfehlungen des Innenausschusses annahm, bringt den Strafverfolgern eine Reihe neuer Befugnisse. Sie dürfen künftig Internet-Telefonate abhören, technische Überwachungsgeräte wie Peilsender an Autos etwa in Garagen anbringen oder Telekommunikationsvorgänge per IMSI-Catchter unterbrechen. Das reformierte Polizeigesetz ermöglicht auch wieder die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen.
Und wie immer das übliche Blabla:
Im Vordergrund steht dabei die Abwehr von Terroranschlägen.
Ohmann...