• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Neu oder Refurbished

Benutzer 225608

Gast
bei meinem letzten 6s refurb tauschgerät vor nem 1/4 jahr hat mich die qualität nicht überzeugt. das display war stark linksbündig eingesetzt und die kamera war voll feinem staub.
 

rogermexico

Meraner
Registriert
24.07.15
Beiträge
227
Mein 6s Tauschgerät (fiel unter den Akkufail) war nahezu perfekt. Display, TouchID-Button, Tasten waren erstklassig verarbeitet und zeigen keinerlei Ermüdungserscheinungen nach nun einem Jahr in Benutzung. Glaube, man kann da keine generelle Aussage treffen.
 

Svendrae

Allington Pepping
Registriert
18.08.17
Beiträge
189
kann man so sehen, wenn es einem nur auf das Wort "neu" ankommt. Wenn ich aber die Wahl habe, zwischen einem perfekten neuwertigen (in dem alle Verschleißteile wirklich auch neu sind) und einem echten "Neuen" mit leichten Makeln... ich wüsste, was ich nehme. Ungeachtet des Preises.

Ein von Hand restaurierter Oldtimer kann auch in besserem Zustand sein als so mancher Neuwagen.
 
  • Like
Reaktionen: Benutzer 198681

NorbertM

Hochzeitsapfel
Registriert
03.01.15
Beiträge
9.381
Apple sollte einfach den Kunden entscheiden lassen, Reparatur mit entsprechender Wartezeit oder Austauschgerät. Im Übrigen ist ein iPhone, das man aufgrund eines Defektes reklamiert ja auch nicht (mehr) neu. Es wurde ausgepackt, in Betrieb genommen und getestet. So "neu" ist ein Refurbished allemal.

Und laut Gesetz muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden oder hat sich da was geändert?
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
Registriert
12.06.09
Beiträge
11.241
Da gibt es nur eine Antwort mit zwei Buchstaben:

Nö.

Das Gesetz ist schon seit der Schuldrechtsreform zum Ende 2001 unverändert so, dass ausschließlich der Käufer (!) die Art der Nachbesserung bestimmt.

Also ob Nachlieferung der mangelhaften Sache oder Reparatur.

Verschweigen die Unternehmer nach ihrem Gusto nur.
 

Benutzer 225608

Gast
Da gibt es nur eine Antwort mit zwei Buchstaben:

Nö.

Das Gesetz ist schon seit der Schuldrechtsreform zum Ende 2001 unverändert so, dass ausschließlich der Käufer (!) die Art der Nachbesserung bestimmt.

Also ob Nachlieferung der mangelhaften Sache oder Reparatur.

Verschweigen die Unternehmer nach ihrem Gusto nur.
nicht ganz richtig. sind die kosten einer neulieferung zb unverhältnismäßig, kann ein verkäufer diese ablehnen. beispiel: im drei tage alten neuwagen ist der handschuhfachdeckel kaputt. da hat der kunde auch keinen anspruch auf ein neues auto.
mein 8er hatte zb einen toten pixel. statt einer teuren neulieferung wurde nachgebessert (nämlich durch displaytausch). auf ein neues iphone hätte ich zwar bestehen können, rechtlich wäre aber apple auf der „richtigeren“ seite.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
Registriert
12.06.09
Beiträge
11.241
Doch, das ist völlig richtig, was ich schrieb.

Die Ausnahme der Unverhältnismäßigkeit hat erstens der Unternehmer zu beweisen, zweitens gibt es den in der Praxis kaum.

Und dass Apple einen Austausch hätte verhindern können, ist Unsinn, das Gesetz ist deutlich.

Aber hey, man muss nicht darauf bestehen, auch nach meinem Verständnis sind die Refurbished Geräte super und ich bin auch nicht so ängstlich vor Reparaturen.
 

Sauron

deaktivierter Benutzer
Registriert
12.03.12
Beiträge
4.281
Das Recht auf Nachbesserung kanns sich doch per AGB ausbedungen werden? Wenn die AGB Bestandteil des Kaufvertrages sind, dann müsste das auch gelten. Oder hat sich da was geändert?
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
Registriert
12.06.09
Beiträge
11.241
Nein, hat sich nicht geändert.

War gegenüber dem Verbraucher so pauschaliert schon immer unwirksam.

Denn es wandelt die EU-Richtlinie, die dem BGB zugrunde liegt, ab und verkehrt das gesetzliche Leitbild ins Gegenteil. Die Klausel ist zudem überraschend.

Es gibt wenige Möglichkeiten, die in die Richtung von pbhh‘s Beitrag gehen.

Grundsätzlich:

Neue Ware kaputt, verlange Nachlieferung.

Ich bin da entspannt, Reparaturen können auch mal sinnvoll sein. Aber es gibt Sachen, da wird es mir zu heikel, so zB Geräte mit Wasser:

Vor 4 Jahren habe ich es selbst mal durchgezogen, neuer Geschirrspüler nach 2 Monaten defekt. Sowas ist mir zu heikel, und da habe ich dann auch die Nachlieferung durchgesetzt, nachdem Herr Bosch und Frau Küchenlieferanten mit AGB kamen. Alles Käse, geht nicht:

Das Wahlrecht liegt beim Verbraucher, ohne wenn und aber.

So das Gesetz:

Der Käufer kann als Nacherfüllung

nach seiner Wahl (!)

die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
 

Yiruma

Sternapfel
Registriert
21.12.14
Beiträge
4.986
Gibt es den Expresstausch eigentlich nur noch mit Apple Care?
Habe gerade bemerkt, dass ich auf der Rückseite einen Spalt habe.
Möchte nicht tagelang ohne iPhone sein