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- 11.05.06
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- 374
Mich erreichte gerade folgende Mail - ich stell sie mal zur Diskussion:
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Sehr geehrter Herr ...,
auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
-Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten
dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
-Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem
transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper”) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
-Je ein Beutel pro Person
-Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat
vorgezeigt werden
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie
an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft,
z. B. auf einem Lufthansa Flug*, erworben wurden
und
in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt
Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
(Gilt nicht für Codeshareflüge.)
Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Abflug über die aktuellen Bestimmungen auf www.lufthansa.com und berücksichtigen Sie diese gesetzlichen Auflagen bereits bei der Reiseplanung. Wir empfehlen, das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Pünktlichkeit Ihres Fluges.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lufthansa
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Das die US Fluglinien stressen hab ich ja erwartet aber nun gehts auch hier los. Ich persönlich hab echt mehr Angst vor dem letzten Longdrink des Piloten als vor der Muttermilch die am Zoll verkostet werden muss - vielleicht bin ich da aber auch der Einzige
Ich darf dazu noch eine Geschichte erzählen.
2 Tage nach den Flüssigsprengstoff Attentatsversuch über England flog eine Freundin von mir von Chile nach Frankfurt. Jegliche Flüssigkeit (Parfüm, Wasser, Nagellack etc) wurden ihr abgenommen. Zu allem Überfluss wollte man ihr auch noch die Kontaktlinsenflüssigkeit wegnehmen - von der trockenen Luft in Flugzeugen hatten die wohl noch nix gehört. Nach einem riesen Aufstand dürfte sie die Kontaktlinsenflüssigkeit mitnehmen.
Keine wirklich tolle Geschickte bislang. JEDOCH:
Ratet mal bei welcher Fluggesellschaft mal JEGLICHE FLÜSSIGKEITEN mitführen durfte?
na?
genau British Airways...
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Sehr geehrter Herr ...,
auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
-Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten
dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
-Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem
transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper”) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
-Je ein Beutel pro Person
-Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat
vorgezeigt werden
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie
an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft,
z. B. auf einem Lufthansa Flug*, erworben wurden
und
in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt
Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
(Gilt nicht für Codeshareflüge.)
Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Abflug über die aktuellen Bestimmungen auf www.lufthansa.com und berücksichtigen Sie diese gesetzlichen Auflagen bereits bei der Reiseplanung. Wir empfehlen, das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Pünktlichkeit Ihres Fluges.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lufthansa
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Das die US Fluglinien stressen hab ich ja erwartet aber nun gehts auch hier los. Ich persönlich hab echt mehr Angst vor dem letzten Longdrink des Piloten als vor der Muttermilch die am Zoll verkostet werden muss - vielleicht bin ich da aber auch der Einzige
Ich darf dazu noch eine Geschichte erzählen.
2 Tage nach den Flüssigsprengstoff Attentatsversuch über England flog eine Freundin von mir von Chile nach Frankfurt. Jegliche Flüssigkeit (Parfüm, Wasser, Nagellack etc) wurden ihr abgenommen. Zu allem Überfluss wollte man ihr auch noch die Kontaktlinsenflüssigkeit wegnehmen - von der trockenen Luft in Flugzeugen hatten die wohl noch nix gehört. Nach einem riesen Aufstand dürfte sie die Kontaktlinsenflüssigkeit mitnehmen.
Keine wirklich tolle Geschickte bislang. JEDOCH:
Ratet mal bei welcher Fluggesellschaft mal JEGLICHE FLÜSSIGKEITEN mitführen durfte?
na?
genau British Airways...