- Registriert
- 21.02.09
- Beiträge
- 770
Hallo zusammen.
Hatte folgende Mail im Postfach.
Will nur auf Nummer sicher gehen, deshalb die Frage an euch. Wenn ja, wie reagiere ich auf solch eine Mail?
Danke schon mal.
LG
"Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
mit Bedauern stellte ich fest,daß Sie am 1.8.2013 die Verkaufaktion mit dem Samsung Galaxy S4* mit der Ebayartnr.:*xxxxxxxxxxxx ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet hatten.
Die Einstellung des Angebotes durch den Anbieter stellt sowohl ein rechtlich verbindliches Kaufangebot gemäß § 145 BGB dar und enthält darüber hinaus die Erklärung, der Anbieter nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das
höchste wirksam abgegebene Gebot an."
Das* Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen den Parteien des Rechtsstreites wird auch nicht dadurch gehindert, dass der Beklagte eigenmächtig vorzeitig die Auktion abgebrochen hatte. Zwar ist es nach §
10 Nr.1 der Allgemeinen Ebay-Geschäftsbedingung grundsätzlich von vornherein nicht ausgeschlossen, eine Auktion durch Abbruch zu beenden.
Entgegen der Bestimmung der eBay-AGB haben Sie jedoch keinen Grund dargelegt, welcher Sie zur vorzeitigen Beendigung des Angebotes berechtigen würde. Die rechtliche Konsequenz besteht darin, dass zwischen Ihnen und mir ein Kaufvertrag über den Gegenstand gegen Kaufpreiszahlung in Höhe von*87 Euro zustande gekommen ist.
Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre Bankverbindung zu nennen,damit ich meine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen und Ihnen den ausstehenden Betrag überweisen kann.
Hierfür setze ich eine Frist bis zum 24.9.2013.
Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes eine Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen hören,werde ich meinen Anspruch ggf. durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes durchsetzen lassen.
Ich bin mir jedoch sicher, dass es uns gelingt, eine für beide Seiten interessensgerechte Lösung zu erzielen.
Mit freundlichem Gruß
J.Timm"
Hatte folgende Mail im Postfach.
Will nur auf Nummer sicher gehen, deshalb die Frage an euch. Wenn ja, wie reagiere ich auf solch eine Mail?
Danke schon mal.
LG
"Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
mit Bedauern stellte ich fest,daß Sie am 1.8.2013 die Verkaufaktion mit dem Samsung Galaxy S4* mit der Ebayartnr.:*xxxxxxxxxxxx ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet hatten.
Die Einstellung des Angebotes durch den Anbieter stellt sowohl ein rechtlich verbindliches Kaufangebot gemäß § 145 BGB dar und enthält darüber hinaus die Erklärung, der Anbieter nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das
höchste wirksam abgegebene Gebot an."
Das* Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen den Parteien des Rechtsstreites wird auch nicht dadurch gehindert, dass der Beklagte eigenmächtig vorzeitig die Auktion abgebrochen hatte. Zwar ist es nach §
10 Nr.1 der Allgemeinen Ebay-Geschäftsbedingung grundsätzlich von vornherein nicht ausgeschlossen, eine Auktion durch Abbruch zu beenden.
Entgegen der Bestimmung der eBay-AGB haben Sie jedoch keinen Grund dargelegt, welcher Sie zur vorzeitigen Beendigung des Angebotes berechtigen würde. Die rechtliche Konsequenz besteht darin, dass zwischen Ihnen und mir ein Kaufvertrag über den Gegenstand gegen Kaufpreiszahlung in Höhe von*87 Euro zustande gekommen ist.
Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre Bankverbindung zu nennen,damit ich meine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen und Ihnen den ausstehenden Betrag überweisen kann.
Hierfür setze ich eine Frist bis zum 24.9.2013.
Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes eine Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen hören,werde ich meinen Anspruch ggf. durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes durchsetzen lassen.
Ich bin mir jedoch sicher, dass es uns gelingt, eine für beide Seiten interessensgerechte Lösung zu erzielen.
Mit freundlichem Gruß
J.Timm"