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Mobilfunkvertrag vorzeitig kündigen

Mure77

Golden Noble
Registriert
25.06.07
Beiträge
17.866
Hallo,

ich habe in letzter Zeit von einem Gesetz bzw. Urteil gehört das Mobilfunkverträge sich nach Ablauf zwar um ein Jahr verlängern, diese aber trotzdem mit 3 Monatsfrist kündbar sind.

Wer kann mir sagen wo ich das finde ?

Danke vorab.

Gruß

Der Mure77
 
Es gab letztens einen Bericht im Fernsehen in dem auch kam das ein Vertrag im Handybereich sich nach der Vertragslaufzeit um 1 Jahr verlängert, dieser aber mit 3 Monatsfrist kündbar ist. Ich weiß nur nicht mehr wo das war.
 
Bei Mobilfunkverträgen ist es in der Regel so, dass diese sich bei einem 24-Monate-Vertrag um ein Jahr verlängern, sofern man nicht mind. 3 Monate vor Ablauf des 24-Monate-Vertrag gekündigt hat.
Dies wird meist in den AGB des jeweiligen Anbieters geregelt und wird somit Vertragsbestandteil.

Die einjährige Verlängerung ist wohl wiederum mit einer 3-Monatsfrist zum Laufzeitende der einjährigen Verlängerung kündbar. Gesetze oder Urteile, die diese Regelung aushebeln, kenne ich nicht (Ausnahme: Sonderkündigungsrecht).
 
Na gut dann werde ich mal weiter schauen wo ich das gesehen habe.
 
Einige Provider bieten auch die Möglichkeit, sich aus dem Vertrag "herauszukaufen". Alternative wäre, den billigsten Tarif zu wählen, die Kündigung vorab auszusprechen und den Vertrag einfach auslaufen zu lassen. Aber letztendlich kommst Du nicht frühzeitiger oder billiger raus, denke ich.