Die Funktion des Schecks ist am besten an einem Beispiel erklärt:
Die Person A schuldet der Person B einen bestimmten Geldbetrag. Die Person A hat zwar kein Bargeld, aber ein Guthaben bei der
Bank X. Um die Schulden bei der Person B zu bezahlen, setzt die Person A daher ein Schreiben auf, in welchem sie die Bank X auffordert,
- sofort gegen Vorlage dieses Schreibens (kaufmännische Bezeichnung: „auf Sicht“)
- und ohne weitere Bedingungen
- den bestimmten Geldbetrag
- aus dem Guthaben des A („aus meinem Guthaben“)
- an die Person B zu bezahlen,
und übergibt dieses Schreiben der Person B.
Die Person B geht mit dem Schreiben zur Bank X und erhält von dieser zu Lasten des Kontoguthabens der Person A den Geldbetrag. Damit ist die Schuld der Person A gegenüber der Person B getilgt.
Bezeichnet die Person A das oben beschriebene Schriftstück als Scheck, zum Beispiel durch die Formulierung „Zahlen Sie gegen diesen Scheck...“, dann unterliegt der gesamte Vorgang bestimmten, kaufmännisch üblichen und gesetzlich festgeschriebenen Regelungen.
An diesem Vorgang sind also drei Personen beteiligt:
- die Person A als Anweisender oder auch Aussteller des Schecks
- die angewiesene Bank, auf die sich der ganze Vorgang bezieht, also der Bezogene
- die Person B ist Schecknehmer (als Empfänger des Schecks).
Die Person B kann diesen Scheck aber auch bei ihrer eigenen Hausbank einreichen, die dann das Inkasso (den Geldeinzug) bei der Bank X übernimmt.