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MBP defekt

Knüps

Gloster
Registriert
20.12.06
Beiträge
61
Hallo zusammen,

ich habe mir im Januar vergangenen Jahres ein MBP gekauft. Seit etwa zwei Wochen funktioniert der Akku nicht mehr einwandfrei (hält nur noch etwa 30 Minuten). Und gestern ist dann noch zusätzlich das Netzteil kaputt gegangen.

Da ich auf dem Gerät ja noch Gewährleistung habe würde ich die beiden Teile gerne umtauschen. Jedoch weiss ich nicht genau, wo ich mich nun melden muss - habe das Notebook online bestellt.

Danke schon mal im vorraus!
 
Zuletzt bearbeitet:

slayercon

Meraner
Registriert
17.01.05
Beiträge
231
Hallo,
Nachdem du das Gerät bereits über ein Jahr hast besteht meines Wissens kein Garantieanspruch mehr gegenüber Apple (ausser du hast einen care and protection plan) .. Du könntest dich telefonisch an den Apple Support wenden und auf Kulanz hoffen.

http://www.apple.com/de/contact/ (Kundendienst nummer auf der rechten Seite..)

lg c
 

Smooky

Pommerscher Krummstiel
Registriert
14.06.06
Beiträge
3.046
Und bitte das nächste mal nicht nicht das Format des Forums sprengen, man sieht sowieso nix.
Gewährleistung nach 1 Jahr gibt es bei Apple nicht, ausser man hat eben dieses Apple Care Protectionplan. Das wird dir dann auch der Supportheini dann bestätigen. Sorry.
 

Nightlauncher

Antonowka
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20.09.07
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Nehm eine hiervon ...die kosten nix


Apple Deutschland
Die Telefonnummer gehört zum Applestore München, man kann sich dort direkt über den Sprachcomputer zum Applesupport durchstellen lassen
089 242145 000 *



Apple GmbH
0800 2000 136 oder 089-996400 *



Apple Store Deutschland
Eigentlich handelt es sich um die Apple Store, aber die können oft auf bei Fragen weiterhelfen.
0800-101457839



von http://www.tk-anbieter.de/0180/suche.html
 

Knüps

Gloster
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Garantie hat man auf das Gerät wohl nur ein Jahr, aber die Gewährleistung MUSS doch immer zwei Jahre betragen.

Hier noch mal der Auszug von Wikipedia: In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Ich werde da mal anrufen, danke.