Markenrecht / Warenzeichen

Stefan Müller

Châtaigne du Léman
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Hallo!

Folgendes Problem:
Angenommen ich will ein Unternehmen bzw. Gewerbe anmelden und möchte dem Kind natürlich auch einen Namen geben.
Wie sieht es hier mit allgemeinen Begriffen aus, die im allgemeinen Sprachgebrauch halbwegs bekannt sind? Also zum Beispiel Rot, Blau, Blume, Haus etc. Kann man so etwas überhaupt schützen lassen? Bestes Beispiel Apple oder auch Adobe. Es handelt sich in beiden Fällen um bekannte, normale Begriffe.

Auf der Seite http://www.marken-recht.de/ steht:

Von der Eintragung als Marke sind Zeichen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ein absolutes Schutzhindernis i.S.d. § 8 MarkenG besteht.
[...]
- bei Angaben, die ohne die Produkte zu beschreiben – derart gebräuchlich in der Deutschen Sprache oder einer der üblichen Welthandelssprachen (z.B. Englisch, Französisch, Spanisch), so dass der angesprochenen Verkehr sie nur als solche und nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen auffasst

Wenn ich diesen Text richtig verstanden habe, wäre es doch eigentlich gar nicht möglich solche Begriffe schützen zu lassen oder?


Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie ich überprüfen kann, ob eine bestimmte Marke bereits eingetragen ist oder nicht...Wenn es beispielsweise bereits einige Unternehmen mit meinem Wunschnamen gibt, heißt es ja nicht, dass diese andere Unternehmen diesen Namen auch eingetragen haben. Wenn auf der Webseite nichts zu finden ist, wie ist es dann möglich etwas darüber herauszufinden?


Ich hoffe hier laufen ein paar Menschen rum die Ahnung von der Materie haben! :)

Vielen Dank schonmal im Voraus!
 
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Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Eine Markenrechts-Eintragung mit Farbbezeichnungen oder gängigen Objektbezeichnungen wird nicht von Erfolg gekrönt sein.

Insofern hast Du völlig recht, wenn Du sagst, Du hast den Text dahingehend verstanden, dass solche Begriffe nicht als Marke eingetragen werden können.

Recherchieren kannst Du übrigens hier und hier.

Ach ja: „Voraus“ bitte nur mit einem „r“.
 
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Stefan Müller

Châtaigne du Léman
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Okay vielen Dank für den Link!

Warum ist dann zum Beispiel die Marke Apple trotzdem in dem Verzeichnis eingetragen, wenn es doch eigentlich gegen das Schutzhindernis verstößt?

Aach ich hatte schon überlegt ob "voraus" nur mit einem r geschrieben wird...:D mist..
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… Warum ist dann zum Beispiel die Marke Apple trotzdem in dem Verzeichnis eingetragen, wenn es doch eigentlich gegen das Schutzhindernis verstößt? …

Da kann ich nur mutmaßen: Wegen der untrennbaren Verbindung mit dem Begriff „Computer“ vielleicht.
 

proteus

Langelandapfel
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Weil das amerikanische Markenrecht ein gänzlich anderes ist als das Deutsche. Dort gelten Gebrauchsmuster schon als Patent. Und du kannst z.B. in Deutschland den Namen Meier zwar als Firma eintragen lassen, aber nicht als Warenzeichen. Hinzu kommt, das du bei einer GbR keinen Namen nehmen darfst, der Inhaber muss immer mit angegeben sein ( Also Dream Lover, Inhaber Sascha Schmidt )
Bei einer GmbH muss der Name Bezug zum Geschäftsbereich des Unternehmens haben. Also Dream Lover für Vibratoren geht, für eine Seniorenbetreuung eher schlecht.
Und das ganze ist in der Regel mit Kosten verbunden, die dir Tränen in die Augen treiben. Vor allem wenn du das nicht nur in Deutschland schützen willst. Plan mal fünfstellig.
 
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Stefan Müller

Châtaigne du Léman
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okay vielen Dank für die Informationen, ihr Beide! Hat mir sehr geholfen! :)

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