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MacBook Probleme und keine Hilfe

citydweller

Granny Smith
Registriert
13.05.09
Beiträge
16
Hallo liebe Apfeltalk-Gemeinde,

ich habe ein Problem mit meinem MacBook und Ihr seit meine letzte Hoffnung.

Das Problem:
Am 27.02.2008 hab ich mir ein MacBook 13" white bei Gravis im Internet bestellt. Soweit war ich damit zufrieden. Allerdings ist am 17.06.2008 das bekannte Problem mit dem Gehäuseriss an der rechten Seite neben der Handballenablage im Top-Case aufgetreten. Habe das MacBook zu Gravis nach Berlin eingeschickt und nach guten 14 Arbeitstagen habe ich mein MacBook mit ausgetauschtem Top-Case erhalten. Wie aber schon hier bei Apfeltalk und anderen Internetseiten gelesen ist das Problem bekannt und tritt immer wieder auf. So auch bei mir. Am 23.10.2008 hatte ich erneut das Problem. Wie im BGB nachgelesen muss ich mein MacBook nochmals einschicken, da ich min. zwei Reperaturversuche hinnehmen muss, um den Kaufvertrag zu wandeln - oder ein anderes MacBook zu erhalten. Von Gravis wurde allerdings stur behauptet ich müssen min. drei Reperaturversuche akzeptieren um das komplette Gerät auszutauschen. Hier habe ich eben im BGB etwas anderes gelesen. Allerdings waren die so stur, das es mir zu blöd war und ich mich dazu entschlossen habe, mein MacBook erneut nach Berlin einzusenden. Das TopCase wurde erneut ausgewechselt und nach ca. 10 Arbeitstagen (diesmal ging es schneller) habe ich es wieder in meinen Händen halten können. So nun ist der Fehler am 23.02.2009 wieder aufgetreten. Sprich zum dritten mal. Im Apple Store München hat man mir angeraten einen Apple Care Vertrag sprich einen Hardwareschutz auf 3 Jahre abzuschließen, so wird man auch bevorzugt von Apple behandelt...?? Dieses mal bin ich wie gesagt direkt in den Apple Store gestampft, der bei uns im München vor kurzem eröffnet hatte. Eine Stunde nachdem ich das Gerät zur Reperatur vor Ort gelassen habe, konnte ich es schon wieder abholen. Sprich super zufrieden. Nun ist die einjährige Gewährleistung weg, allerdings habe ich noch bis 23.05.2009 Garantie auf das ausgetauschte Top-Case. Vor ca. zwei Wochen am 4.05.2009 fing das MacBook an in der Lüftergegend eigenartige Klackgeräusche zu machen. Da ich nach München ca. einfach 40km fahren muss, wollte ich das MacBook lieber einschicken (auch wenn es etwas länger wegen dem Postweg dauern würde), habe ich mich zunächst telefonisch bei Gravis informiert, wie ich vorzugehen habe. Die freundliche Dame an der Gravishotline meinte, das ich nur ein Jahr Garantie (von Gewährleistung hatte sie noch nichts gehört) habe und diese nun abgelaufen sei. Das zweite Jahr Garantie ist von Gravis freiwillig und muss nicht greifen. Sie stellt das so hin, als müssten Sie es nicht reparieren (habe ich etwas verpasst, ich dachte auf elektronische Geräte gibt es bei uns in Deutschland zwei volle Jahre Garantie... eines Gewährleistung vom Hersteller direkt und das zweite Jahr vom Verkäufer) und auch nicht annehmen. Habe mich nach dem Telefonat trotzdem entschlossen nach München zu fahren und mein MacBook zu Gravis zu bringen. Den Gravis Hardwareschutz wollte ich eigentlich nur zuletzt greifen lassen. Mir ging es hier ums Prinzip. Ich dachte erst es wäre die Festplatte gewesen. Der Techniker bei Gravis meinte allerdings es wäre der Lüfter wie er in 30 sek. diagnostizierte. Da ich damals einen Gravis Hardwareschutz über drei Jahre abgeschlossen habe (deswegen auch im Apple Store nicht nochmals den Apple Care Vertrag), hat er mein MacBook angenommen (sonst hätte er es nicht angenommen!) und die Lüfter gereinigt (wie ein anderer Techniker am Telefon Tage später mir mitteilte, hätte er überhaupt nichts gehört und nur die Lüfter sauber gemacht, das war alles). Der Techniker vor Ort, hat den Ton allerdings noch gehört. Bei abholen wurde ich darauf hingewiesen, das so eine Reperatur (trotz Gravis Hardwareschutz) nur auf Kulanz gemacht worden ist und es beim nächsten mal etwas kosten würde. Zumindest war der Fehler jetzt weg!
So nun zum Schluss. Der Gehäuseriss ist wieder aufgetreten und ich müsste jetzt, nach ca. 14 Tagen wieder zu Gravis nach München und mein Top-Case wieder austauschen lassen. Zwar hätte ich noch Garantie auf das Top-Case und soweit ich informiert bin hat Apple die Garantie auf das Top-Case wegen dem Gehäuseriss ausgeweitet, allerdings habe ich keine Lust im 2-3 Monatstakt nach München zu fahren und mein MacBook zur Reperatur zu bringen. Mich kostet die Fahrt Geld und vor allem gute zwei Stunden Zeit. Und das jedes mal. Wenn ich mir ein Notebook im MediaMarkt für 399€ kaufe, habe ich ein qualitativ hochwertigeres (sogar technisch überlegenes) Produkt, als bei meinem MacBook. Was kann ich machen? Austauschen kann ich es auch nicht mehr. Leider kenne ich mich rechtlich nicht gut aus und weis nicht was ich nun machen soll. Ich möchte einfach ein MacBook, das zumindest 6 Monate hält, bis ich es zur Reperatur bringen muss.

Ich hoffe auf eure Hilfe!


Sorry für Rechtschreib- und Grammatikfehler!
 

JacksoN

Schafnase
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Wie im BGB nachgelesen muss ich mein MacBook nochmals einschicken, da ich min. zwei Reperaturversuche hinnehmen muss, um den Kaufvertrag zu wandeln - oder ein anderes MacBook zu erhalten. Von Gravis wurde allerdings stur behauptet ich müssen min. drei Reperaturversuche akzeptieren um das komplette Gerät auszutauschen. Hier habe ich eben im BGB etwas anderes gelesen.

§437 Nr. 1 BGB räumt dir das Recht ein. Nach §439 Abs. 1 BGB kann der Käufer wählen ob es die Beseitung des Mangels möchte oder eine Lieferung einer mangelfreien Ware (in dem Fall klar Beseitigung, da die Kosten unverhältnismäßig hoch wären...)

§440 Satz 1 und 2 BGB besagt eben diese 2 malige Nachbesserung. Nach dem 2ten Versuch gilt dies als Fehlgeschlagen. Was Gravis da also sagt ist schlicht falsch... Nach der 2ten erfolglosen Nachbesserung kannst du also vom Kaufvertrag zurücktreten . Eine Preisminderung wäre auch noch möglich...

Die freundliche Dame an der Gravishotline meinte, das ich nur ein Jahr Garantie (von Gewährleistung hatte sie noch nichts gehört) habe und diese nun abgelaufen sei. Das zweite Jahr Garantie ist von Gravis freiwillig und muss nicht greifen. Sie stellt das so hin, als müssten Sie es nicht reparieren (habe ich etwas verpasst, ich dachte auf elektronische Geräte gibt es bei uns in Deutschland zwei volle Jahre Garantie... eines Gewährleistung vom Hersteller direkt und das zweite Jahr vom Verkäufer) und auch nicht annehmen.

Der Irrtum der Nation was? :p Du hast nur 1 Jahr Garantie das ist richtig. Das ist freiwillig von Apple ab Kaufdatum. Du hast aber auch per Gesetz ab Kaufdatum eine Gewährleistung unabhängig davon was der Hersteller dir noch zusätzlich gibt... Das Problem bei der Gewährleistung liegt aber in §476 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang (das ist der Kauf) ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." Das heißt eigentlich nur das du beweisen musst, das der Mangel von Anfang an da war (6 Monate nach Kaufdatum). Apple legt durch die eigene Garantie ja noch 6 Monate dazu. Nach 1 Jahr liegt die Beweislast dann bei dir, und probier das mal juristisch durchzubringen ;)


mfg JacksoN
 

citydweller

Granny Smith
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Das sollte ja kein Problem sein, das zu beweisen. Wenn ein und derselbe Fehler schon seit Kauf auftritt. Belege habe ich ja aufgehoben. Was soll ich nun machen? Einfach so oft reparieren lassen wie es geht und mich nicht mehr für ein Apple Produkt entscheiden, da es mich schlichtweg enttäuscht hat?
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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kontaktiere apple direkt (01805 009 433), kläre dort reparatur/austausch, what ever. sei freundlich, zuvorkommend, man wird dir entgegenkommen zeigen …
 

JacksoN

Schafnase
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Das sollte ja kein Problem sein, das zu beweisen. Wenn ein und derselbe Fehler schon seit Kauf auftritt

Du musst nachweisen das dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, also sofort wie du es aus der Box raus hast... Beweise das mal ;)

Was soll ich nun machen? Einfach so oft reparieren lassen wie es geht und mich nicht mehr für ein Apple Produkt entscheiden, da es mich schlichtweg enttäuscht hat?

Das bleibt dir überlassen... Ich verstehe das du enttäuscht bist, das bin ich auch von Apple... Du kannst dir rein rechtlich dein Geld wieder holen, da die Nacherfüllung gescheitert ist... Ob das praktisch so einfach weiß ich nicht ;) Einfach mit dem Kaufbeleg dort hin wo du es gekauft hast, die Paragraphen vom BGB aus dem Internet ausdrucken und dann denke ich klappt das durchaus...