• Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick
  • November - das bedeutet oftmals Herbstblues, grauer Himmel, Tristesse und Wetter, bei dem man gern im Warmen bleibt. Aber nur oftmals! Wir fordern Euch gern auf, gegen den Herbstblues anzukämpfen und hoffen, dabei hilft Euch unser aktuelles Monatsthema. Neugierig geworden? --> Zum Mitmachen bitte hier klicken

Luftsicherheitsregeln führen zu kleineren Smartphone-Akkus bei Apple und Samsung

Apfeltalk Redaktion

Redakteur
AT Redaktion
Registriert
15.06.24
Beiträge
34.298
iPhoneAkkuLeerHero.jpg


Apple und Samsung verwenden in ihren Smartphones oft kleinere Akkus als chinesische Hersteller, weil strenge Sicherheitsvorschriften für den Luftverkehr in den USA und der EU dies erfordern. Viele vermuten Kosteneinsparungen als Grund, jedoch haben Modelle von Vivo oder Xiaomi mit Akkus von bis zu 6.500mAh oft höhere Kapazitäten, weil sie weniger strengen Vorschriften unterliegen. Überschreiten Akkus eine bestimmte Kapazitätsgrenze, gelten sie als Gefahrgut, was zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand beim Versand verursacht.

Chinesische Hersteller können größere Akkus anbieten, da sie viele ihrer Geräte auf Märkten verkaufen, wo diese strengen Vorschriften nicht gelten. So wird dasselbe Modell in China oft mit einem größeren Akku verkauft als in Europa. Die Entscheidung von Apple und Samsung, kleinere Akkus zu verbauen, ist daher eine strategische Maßnahme, um den internationalen Transport- und Zulassungsanforderungen gerecht zu werden.

Was haltet ihr von den unterschiedlichen Akku-Größen bei Smartphones? Diskutiert mit uns über die Vor- und Nachteile!

Klick hier, um den vollständigen Beitrag im Magazin zu lesen

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
 
Klingt bisschen wie ne Ausrede. Auf meinen letzten beiden innerdeutschen Flügen war es ziemlich egal was ich an "Akku" dabei hatte.
 
  • Like
Reaktionen: whn und angerhome
Hallo ,

ich bin Berufskraftfahrer und kenne die ADR Regeln (Regeln für den Gefahrguttransport) bei Luftfracht nicht.

Bei Transporten mit dem LKW gibt es eine sogenannte 1000 Punkte Regel. Die besagt das das Gewicht des Gefahrgutes mit einem Faktor multipliziert wird. Ist das Gefahrgut über 1000 Punkte ist es ein Gefahrgut Transport. Was dann wiederum dazu führt das man die orangenen Warntafeln aufklappen muss um das Fahrzeug als Gefahrgut Transport zu kennzeichnen.
Ist das Gefahrgut unter 1000 Punkten dann sind es Limited quantitys (begrenzte Mindermengen) und es wird in den Frachtpapieren angeben um welches Gefahrgut es sich handelt (UN Nummern des Stoffes ,was angibt welche Gefahr von dem Stoff ausgeht, ätzend umweltgefährdend zb. )

Ich kenne jetzt die Regeln für den Luftverkehr nicht deshalb ist alles was ich ab jetzt schreibe SPEKULATION !

Klingt bisschen wie ne Ausrede. Auf meinen letzten beiden innerdeutschen Flügen war es ziemlich egal was ich an "Akku" dabei hatte.
Bei dir handelte es sich um einen Linienflug. Deshalb gehe ich davon aus , das bei einem Linienflug gar kein Gefahrgut in die Maschine verladen wird. Oder maximal begrenzte Mindermengen.

Die in dem Artikel genannten Flüge sind aber Fracht Flüge . Also ohne Passagiere. Dort kann man Gefahrgut verladen , ob es bei Frachtflügen aber zb eine Obergrenze für Gefahrgut gibt weiß ich wie geschrieben nicht.

Allerdings ist der Transport von Gefahrgut egal mit welchem Verkehrsträger immer mit höherem Aufwand verbunden.
Z.b sieht das ADR Recht (also die Vorschriften für den Transport von Gefahrgut ) zb immer vor wie ich eine bestimmtes Gefahrgut zb verpacken muss, die Frachtpapiere müssen bestimmte Informationen enthalten (mehr Aufwand) , dann gibt es zb auch sogenannte Zusammenladeverbote.

Man darf zb NICHT Frostschutzmittel für Auto mit Kartoffelsäcken zusammen laden.
Macht ja auch Sinn ! Ich denke keiner hat lust auf Kartoffeln die verhindern das einem das Blut in den Adern gefriert. (kleiner Scherz ! )

Nachtrag :

Ich könnte mir zb auch Vorstellen das Frachtpiloten die Gefahrgut fliegen wollen, genau wie wir Berufskraftfahrer einen Gefahrgutschein benötigen.
Und bei uns Berufskraftfahreren ist es in der Praxis so das es nicht mehr viele Fahrer gibt die die Prüfung bestehen.
Was in der Praxis wiederum bedeutet das bei der Spedition bei der ich angestellt bin es vor kommt. Das die Spedition beim Kunden anruft und Gefahrgut nicht transportiert wird weil kein Fahrer verfügbar ist der den Transport durchführen kann.
Kann wie geschrieben sein das das bei den Piloten ähnlich ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Like
Reaktionen: wavelow
So steht es auch im Artikel, also muss man gar nichts vermuten…

„Chinesische Hersteller wie Vivo oder Xiaomi verkaufen viele ihrer Geräte auf dem Heimatmarkt oder in Entwicklungsländern, wo die strengen Luftfrachtvorschriften nicht in gleichem Maße gelten“

In der Überschrift sollte es besser Luftfrachtregel statt Sicherheitsregel heißen.
 
  • Like
Reaktionen: voyager
Die besagt das das Gewicht des Gefahrgutes mit einem Faktor multipliziert wird. Ist das Gefahrgut über 1000 Punkte ist es ein Gefahrgut Transport
jein. zb 30x1l ISopropanol darf ich "ohne weiteres" transportieren per Post usw, ohne besondere Kennzeichnung(LQ). hab ich aber die selbe Menge in 5l Kanister, läufts als Gefahrgut.

Also nicht nur Gewicht, sondern auch Packgröße,... spielt da ne Rolle.

Das "Problem" hab ich eben beim Isopropanol. Ich bestell immer bei Hoefer. und eben 30l in 1l Flaschen kommen regulär, bei den 5l Kanistern gehts dann nur mehr per Spedition(auch wenns nur einer wäre). Betrifft DE -> AT. wie die das innerhalb DE machen, keine Ahnung (da können auch 5l Kanister einzeln bestellt werden)

Luftfrachtregel statt Sicherheitsregel
Sicherheitsregeln/bestimmungen für den Luftfrachtverkehr :D

Geregelt ist das im "Luftsicherheitsgesetz" (DE) , auch der Frachtteil. Also passt die Überschrift so schon, auch wenns verwirrend klingt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Michael Reimann