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Lohnt sich ein Rechtsstreit mit einem Internethändler?

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Hallo, ich habe hier einen kleinen Ärger mit einem Händler. Ich bekomme noch 12 Euro von ihm, die er unberechtigterweise einbehalten hat. (meiner Meinung nach). Soll ich ihm das durchgehen lassen oder von meinem Rechtschutz gebrauch machen?
Wie ist Eure Erfahrung?
 

Schwupz

Weißer Winterglockenapfel
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Was ist das für ein Händler? Ebay? Bei 12 Euro wird es eng... ist ja ein recht niedriger Streitwert. Es wäre auch hilfreich für uns, wenn du das geschehne bzw. den Ablauf der Geschehnisse auflisten könntest. Wenn er nun recht haben sollte, lohnt sich ein Rechststreit mit Sicherheit nicht...

Chris
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Eigentlich wollte ich gar nicht ins Detail gehen, aber gut: Ist nicht eBay, ein offizieller Händler.
Ich wollte per Kreditkarte was bestellen, bekam aber immer einen Error, bei beiden Karten. Dann habe ich die Hotline angerufen und gefragt, die sagten, Firmenkarten nehmen sie nicht.
Daraufhin habe ich woanders bestellt. Und dann kam die Ware doch noch, obwohl ich nie eine Bestell- oder Versandbestätigung per Mail erhielt.
Ich habe das Ding per Retourenschein zurückgeschickt, sie haben mir das Geld zurücküberwiesen, bis auf diese 12 Euro Versandgebühr.
Doch da es meiner Meinung nach nicht zur Bestellung kam, sehe ich das als nicht gerechtfertigt an.

Natürlich will ich hier auch keinen großen Tanz draus machen, aber vielleicht sollte man sich nicht so einfach abkanzeln lassen.
Gruß Lemming
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Die Frag ist waas kostet es Dich das über einen Anwalt zu machen? Zahlt die Rechtschutzversicherung?

Zum anderen summieren sich diese kleinen Beträge mit der Zeit auch ganz schön.

Es liegt an Dir abzuwägen ob Du den ganzen Stress mit Anwalt, ... haben willst.

Hast Du von denen irgend eine Mail als bestätigung Deiner "Bestellung" Bekommen??

Setze Dich mit Deiner Kreditkatenfirma in verbindung. Die sollten eigentlich die 12€ zurück bekommen.
 

stet hellas

Jonagold
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Hi Lemming,

soweit ich weiß, darf der Händler laut Fernabsatzgesetz bei vollständiger (!) Rücksendung die Versandkosten nicht einbehalten. Das war auch kürzlich in der Presse zu lesen, da zahlreiche Versandhäuser (Otto, Quelle,...) bislang gegenteilig gehandelt hatten.
Bei einem Warenwert unter 40 € kann er wohl aber vom Kunden die Rücksendekosten verlangen.
Hier solltest Du fündig werden.

Gruesse,

Stet
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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hi stet hellas,
danke für die Info! da werde ich gleich mal stöbern...
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Ich würde da anrufen, ihnen freundlich die Sachlage erklären, und das ganze so versuchen zu regeln. Wenn es ein großer Händler ist, wird er nicht versuchen mit solchen tricks Geld zu verdienen, dafür ist das Image zu wichtig.

Sollte das nicht klappen würde ich eher versuchen mir an diverse TV-Sendungen zu wenden. Die mögen doch solche Storries. Aber nen Anwalt wegen 12€ zu beschäftigen finde ich irgendwie... naja. ;)

Joey
 

Mac Guy

Tydemans Early Worcester
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Ich würde da anrufen, ihnen freundlich die Sachlage erklären, und das ganze so versuchen zu regeln. Wenn es ein großer Händler ist, wird er nicht versuchen mit solchen tricks Geld zu verdienen, dafür ist das Image zu wichtig.

Sollte das nicht klappen würde ich eher versuchen mir an diverse TV-Sendungen zu wenden. Die mögen doch solche Storries. Aber nen Anwalt wegen 12€ zu beschäftigen finde ich irgendwie... naja. ;)

Joey

TV Sendungen mit 12 Euro zu beschäftigen finde ich auch naja.
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Die nehmen sowas doch mit Kusshand, und kosten kein Geld. ;)
 

hbex

Martini
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Über die 12 Euro würde ich mich gewaltig ärgern, aber man muß auch mal die Verhältnisse sehen. Wenn ich mich länger als ein paar Stunden damit beschäftige (Telefonate, E-Mails, in Foren herumsurfen und Tipps erfragen), dann relativiert sich das ganz schnell wieder. Da übersteigt der Aufwand den Nutzen - und dann landen wir ganz schnell in der Kategorie "Zeit verscheißen".

Ob Recht oder Unrecht, das nächste Mal weiß man, wo man definitiv nicht einkauft.
 

Lemming

Finkenwerder Herbstprinz
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Danke für Eure Antworten.
Das ist das Ärgerliche: Zuviel Zeit wäre verplempert... dafür habe ich diese #?*! damit durchgehen lassen. Ein Anruf wäre woh lnoch eine gute Möglichkeit. Und ins TV will ich lieber nicht. Am Ende lande ich noch beim Promi-Dinner ;)

Danke!

Gruß Lemming
 

MrNase

Champagner Reinette
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Ich habe ein ähnliches Problem mit einem Internethändler bei dem ich über eBay eine Speicherkarte gekauft hatte. Statt einer 4 GB Karte habe ich eine 2 GB Karte erhalten.

Da ich über PayPal bezahlt habe konnte ich über eBay bei PayPal Beschwerde einreichen und das habe ich am 24. Januar gemacht und bis heute hat er darauf nicht reagiert.

Ich hab jetzt noch bis zum 13. Zeit einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Hat da jemand Erfahrungen mit?

Da ich die 2 GB Karte nicht bestellt habe möchte ich sie auch nicht behalten aber ich sehe es nicht ein, dass ich ihm die Karte auf meine Kosten wieder zuschicke. Und so wie es momentan läuft glaube ich nicht, dass der Händler sehr kooperativ sein wird.