• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Lehrer hier?

eki

Johannes Böttner
Registriert
04.11.06
Beiträge
1.149
Wollte mal Fragen ob ein Lehrer hier ist, oder jemand der sich mit meiner Frage auskennt :)

Haben letztens einen Mathe-Test geschrieben, der einen Klassenschnitt von 5,5 hat.


Meinte Tante meinte der Test wäre Seitens der Lehrerin Meldepflichtig und somit auch ungültig.
Das hat die Lehrerin nicht getan und somit haben wir jetzt schön diesen Test in unseren Endnoten hängen..

Weiss einer besser bescheid wie das ist, wann ein Test meldepflichtig ist?

Bin auf der HöherenHandelsschule(Freie Schule NRW) somit eine selbstständige Schule und die hat manchmal andere Regeln als die Realschulen usw...


Könnte mir da wer weiterhelfen der sich da auskennt??
 

angelone

Dülmener Rosenapfel
Registriert
02.05.04
Beiträge
1.673
ich würd ma spontan sagen, wenn ihr ne freie schule seid (was auch immer das is), könnt ihrs einfach ma eurem direktor selber melden :)

wenn der nix tut, habter dann denk ich eh den popojoker.
ich mein, kann ja nit sein, dass eine gesamte klasse der höha zu blöd für mathe ist, das könnt ja evtl auch am lehrer liegen.
 

hbex

Martini
Registriert
22.11.06
Beiträge
650
Vertrauenslehrer ansprechen und mit dem entsprechende Schul- bzw. Prüfungsordnungen, die für Euch zutreffen, durchschauen.

Es kann sein, daß es "meldepflichtig" ist, es kann aber auch sein, daß dem nicht so ist.
 

ZENcom

Goldener Apfel der Eris
Registriert
30.03.06
Beiträge
2.600
Euer Engagement in dieser Sache alleine sollte schon ausreichen um die Situation in eurer Klasse zu prüfen. Mathematik ist Primärfach und somit auch relevant für die Referenzbeurteilung der Schule. Euer Direktor, wenn in Kenntniss gesetzt, sollte das Nötigste tun um diesem unangenehmen Eindruck entgegenzuwirken. Zumindest sollte er die Arbeit wiederholen lassen.

Ich drück euch die Daumen!

:)
 

C64

Kaiser Alexander
Registriert
12.04.06
Beiträge
3.957
Also ich glaube nicht, dass der Test ungültig ist, nur weil er schlecht ausgefallen ist. Das kommt vielmehr darauf an, ob die Lehrerin sich an den Lehrplan gehalten hat (und der ist meist interpretierbar).
Es mag zunächst nicht für die Lehrerin sprechen, wenn so ein schlechtes Ergebnis erzielt wird, aber es kann durchaus auch an der Klasse liegen.
Im Grunde sollten Tests ja eben nicht an die Klasse angepaßt sein (sonst sind nämlich die Aufgaben bei guten Klassen schwerer und bei schlechten leichter), um die Vergleichbarkeit zu wahren. Nicht umsonst werden die Abschlüsse eben nicht von den Schulen entworfen, sondern vom Kultusministerium. Wenn sie sich daran hält, kann es durchaus sein, dass für euch der Test zu schwer war.
Das mit Meldepflicht höre ich das erste Mal....o_O

Zumindest sollte er die Arbeit wiederholen lassen.
Das darf er eigentlich nur, wenn irgendwelche Prüfungsnormen nicht eingehalten wurden. Wenn bspw. der Stoff noch nicht durchgenommen, der Test nicht objektiv berwertet, Reliabilität, Validität... nicht beachtet wurde o.ä.
 

m00gy

Gast
Auf was Deine Tante da anspielt ist der sog. "Drittelerlass". Dieser Erlass besagte, dass Arbeiten (ob der überhaupt jemals für Tests bzw. schriftliche Übungen gegolten hat, weiß ich nicht), bei denen 1/3 der SchülerInnen 4- oder schlechter abgeschnitten hat, "meldepflichtig" waren. Das bedeutete nichts anderes, als dass der Lehrer/die Lehrerin die Arbeit dem Direktor vorlegen musste und dieser dann zu entscheiden hatte, ob die ARbeit evtl. zu schwer / nicht richtlinienkonform gewesen ist. In diesem Falle hätte eine Arbeit a) aufgewertet oder b) neu geschrieben werden müssen.

An der gewählten Zeitform merkst Du, dass dem nicht mehr so ist - mit dem neuen Schulgesetz, das seit diesem Schuljahr in NRW gilt, ist der Drittelerlass ersatzlos gestrichen worden.

Von daher: Keine Chance

Andererseits: Wenn es nur ein "Test" war, dann darf dieser so viel zählen wie EINE mündliche Note in EINER Stunde. Also kein Weltuntergang.

Sagt m00gy (Lehrer, aber nicht Mathe, jedoch mit einer Mathelehrerin fast-schon-verheiratet)
 

Senuti

Antonowka
Registriert
25.05.06
Beiträge
356
also bei uns (privatschule) läuft das so, sobald ein test unter nen bestimmten schnitt fällt (irgendwas mit 4 oder so) muss er gemeldet werden...
hm..muss er das wirklich? das ist die frage weil vllt ist es einigen lehrern auch zu blöd sonen test zurück zu geben schließlich soll man ja was lernen und der test bestätigt dass man gerade das nicht getan hat