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Darauf habe ich sehnsüchtig gewartet, da dieses Thema ja schon heiß im Forum diskutiert wurde.
Beim BKA-Gesetz wurde sich nun auf ein Kompromiss geeinigt.
Onlinedurchsuchungen wird es somit nur nach einer richterlichen Anordnung geben. Sie sollen auch nur zur Terrorismus-Bekämpfung zulässig sein. Außerdem soll ein Richter dabei sein, wenn die entsprechenden Daten geprüft werden.
Artikel hier
Videobericht hier (empfehlenswert)
Was sagt ihr nun zu diesem Kompromiss? Ist das nun verfassungskonform oder verletzt es immernoch die Privatsphäre des Menschen?
Beim BKA-Gesetz wurde sich nun auf ein Kompromiss geeinigt.
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Was sagt ihr nun zu diesem Kompromiss? Ist das nun verfassungskonform oder verletzt es immernoch die Privatsphäre des Menschen?