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In Deutschland darf Samsung das GalaxyTab 10.1 weder verkaufen noch bewerben. Apple konnte dies vor dem Düsseldorfer Landgericht erreichen. Doch wer weiß, vielleicht kommt man irgendwie um das Verbot herum? Man könnte zum Beispiel ein paar minimale Design-Änderungen vornehmen und ein N an den Namen dranhängen. Die Hardware bliebe dabei natürlich unverändert. Wäre ein solches Gerät nicht ein neues Produkt und bliebe damit vom Verkaufsverbot unberührt? Es klingt dreist, doch anscheinend will der südkoreanische Elektronikkonzern genau das gerade herausfinden. Das Samsung Galaxy Tab 10.1N (ganz wichtig: N) kann in der Farbe weiß und mit 16 GB Festplatte bei Cyberport erworben werden. Was sich genau geändert hat, kann nur anhand von Fotos spekuliert werden. Anscheinend wurde der Rahmen verstärkt und die Lautsprecher nach vorne gezogen. Mal sehen, ob Samsung damit durchkommt.
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