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Kein Rückgaberecht eines Druckers bei gravis?

Nie ist falsch. Gibt so einige Gutscheine, wo man z.B. den Rest in Bargeld bekommt.
Und ein Gutschein ist ja auch nur Bargeld. Ist halt nur eine "Unternehmenswährung", die auch nur dort (und evtl. bei Kooperationspartner) gilt und für die ein fester Wechselkurs (normalerweise 1:1) festgelegt wurde. :-)
Wenn du mit einem Gutschein etwas erwirbst und Wechselgeld bekommst, ist es etwas anderes als wenn du deinen Gutschein gegen Bargeld einlöst. 'Nie' war vielleicht etwas überspitzt, aber "alle" Gutscheine tragen die Bemerkung, dass ein Einlösen gegen Bargeld nicht möglich ist.
 
aber "alle" Gutscheine tragen die Bemerkung, dass ein Einlösen gegen Bargeld nicht möglich ist.
Nein. Tragen sie nicht. Z.B. kann man sich im Kaufhof Payback Punkte in Gutscheine umtauschen. Diese tragen den Aufdruck, daß sie in Bargeld umgetauscht werden.

Zudem kann auf einem käuflich erworbenen Genschenkgutschein dieser Satz gerne aufgedruckt sein. Die ausstellende Firma ist aber gesetztlich dazu verpflichtet, ihn wieder in Bargeld einzulösen. Es ist gestattet, eine angemessene Bearbeitungsgebühe/Gewinnentschädigung zu verlangen, allerdings ist die Frage, welchen Eindruck das auf den Kunden macht und ob sie dann nicht lieber darauf verzichten.
 
Wenn der Drucker für MacOS X freigegeben ist (und das ist er laut Hersteller Homepage) und er druckt darauf nicht richtig, völlig egal, ob es am Drucker (Firmware, etc.) oder am Treiber liegt, auf jeden Fall.
 
Hallo Äpfel,

hat von Euch jemand Erfahrungen beim Umtausch oder Rückgabe von techn. Geräten bei gravis?
Über die Hotline sagten sie mir ich könne meinen gekauften OKI B4100 nicht mal gegen ein höheres Modell umtauschen. Dieser hat nähmlich Probleme beim Druck von Postskript-Sachen. Wuste vorher nicht, dass ein GDI Drucker, so was nicht so gut kann.

Danke für jeden Tip

Grüße Manuela:-c

Erstens besteht das 14 tägige Rückgaberecht immer, vorallem bei einem Verbraucher und einem Unternehmen, dies dient dem Schutz der Verbrauchers und kann auch nicht durch AGBs außer Kraft gesetzt werden.
Dein Vertragspartner ist die Fa. Gravis, da diese mit dir den Kaufvertrag über die Sache, hier Drucker, geschlossen hat und ebenfalls für die Übergabe und Übereignung zuständig war.

Zweitens kannst du, sollte die Fa Gravis absolut nicht einlenken immer noch den Kaufvertrag wegen eines Irrtums anfechten. Eventuell kann deine Erklärung gegen über des Gravismitarbeiters mit dem du gesprochen hast, bereits als Anfechtung ausgelegt werden.

---> Also vom Kaufvertrag kommst du immer los, allerdings verbirgt sich hinter der 2. Möglichkeit das Problem, dass du Gravis einen Vertrauensschaden gem. §122 BGB erstatten müsstest, welcher in der Höhe der Versand/Beschaffungskosten ausfallen könnte.

mfg
Intenso
 
Hallo Leute,

um den Spekulationen ein Ende zu setzen. Die Leute von Gravis in Leipzig waren total nett! ich bin den Drucker ohne wenn und aber los geworden. Das tollste ist, der Gutschein wird mit verrechnet und der gesamte Betrag überwiesen.

Was für ein Unterschied zum Telefongespräch.

Grüße

Manuela
 
Na dann herzlichen Glückwunsch, dass alles geklappt hat. :-)
Mögest du mit dem nächsten Drucker mehr Glück haben.