• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Kassierin wegen 1,30€ fristlos entlassen

Bajuware

Apfel der Erkenntnis
Registriert
23.04.08
Beiträge
724
was sind denn das jetzt für unterstellungen?

Für solche Menschen wie du einer bist muss man vorgehende Antworten zitieren. Natürlich hat Sie das nicht getan, die Gesprächsrichtung ging doch gerade auf das "nur 1.30" und nachfolgend auf "und was wenn Sie jeden Tag 1.30 geklaut hätte ?" ... dazu mein Anstoß: Stimmt - rechne mal nach was so ein kleiner Betrag von 1.30 x 31 Arbeitnehmerjahre für einen Betrag abgeben würde.

Das war keine Unterstellung. Aber nun gut - Kontext ist nicht jedermanns sache.

Und "ja" ich habe meine Steuererklärung abgegeben - wie jedes Jahr. Und nein ich habe dort nicht beschissen, wenn dann war das mein Steuerbüro - die das und die Buchhaltung für mich erledigen - und nochmals nein, ich habe es nicht nötig mir ärger für ein paar lausige Euros ins Haus/Büro zu holen. Da du aber darauf anspringst, gehe ich von aus du hälst unsachgemäß ausgefüllte Steuererklärungen ebenfalls für einen Kavaliersdelikt, wie eben auch der 1.30 Eur. Prost Mahlzeit.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
Registriert
02.08.08
Beiträge
3.815
Kurz gefasst:

Der Betrag dieses Diebstahls ist unerheblich. Es reicht aus zur Kündigung, wenn das Unternehmen sein Vertrauen in die Mitarbeiterin verloren hat. Das Gericht hat geurteil, dass der Vertrauensverlust (bedingt durch eine Straftat) vorliegt und die Kündigung somit rechtlich nicht antastbar ist.
 
  • Like
Reaktionen: Nathea

Bajuware

Apfel der Erkenntnis
Registriert
23.04.08
Beiträge
724
Kurz gefasst:

Der Betrag dieses Diebstahls ist unerheblich. Es reicht aus zur Kündigung, wenn das Unternehmen sein Vertrauen in die Mitarbeiterin verloren hat. Das Gericht hat geurteil, dass der Vertrauensverlust (bedingt durch eine Straftat) vorliegt und die Kündigung somit rechtlich nicht antastbar ist.

Was eigentlich aber auch nicht weiter verwunderlich sein dürfte. Ähnliche Fälle gibt es zu Haufen und in den meisten Verträgen im Einzelhandel steht klar niedergeschrieben das der Diebstahl, ungeachtet der Summe oder des Wertes, zur fristlosen Kündigung führt. Wenn ich also weiß das Benzin in Flammen aufgehen kann, dann spiel ich auch nicht 50cm entfernt vom Kanister mit meinem Funkensprüher rum.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Ich habe ja auch vier Seiten mit Bestimmungen, wie ich mit etwaigen Geschenken und Einladungen von Zulieferern und Kunden zu verfahren habe.
Würde ich einfach so Geschenke annehmen und mit nach Hause nehmen, würde ich sicherlich schnell gekündigt.
 

Joe

Akerö
Registriert
27.08.08
Beiträge
1.814
Jeder Unternehmer muss selbst entscheiden können, ob er nun das Vertrauen wirklich verloren hat oder ob ihm die Gelegenheit gerade recht kommt, jemandem wegen 1,30€ zu kündigen.

Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter wirklich behalten wollte, hätte er über die 1,30€ hinweggesehen.

Es ist beides schlimm. Sowohl die Kündigung als auch das Klauen.

Noch schlimmer sind hier die Auslegungen und die daraus entstehende sinnlose Diskussion einiger Forenmitglieder, die mal wieder zu einem Streit ausartet weil jeder Recht haben will.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Genau deswegen habe ich auch zuerst das Urteil herausgesucht, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
 
Registriert
08.07.08
Beiträge
86
W wenn die Frau mit Vorsatz gestohlen hat, dann is es auch verständlich, wenn sie aber, wie sie behauptet, gar keinen Diebstahl begehen wollte und die ganze Geschichte entweder aus Unwissenheit oder dummen Zufällen passiert ist, dann kann ich Kaisers nich verstehen...
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
24.08.08
Beiträge
893
Die Diskussion hier finde ich ja klasse.
Hier wird also diskutiert ob es rechtens ist, dass jemanden gekündigt worden ist, weil er eine Straftat begangen hat, die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist?
Lasst euch das mal auf der Zunge zergehen.
5 Jahre.
Ab 2 Jahren gibt es keine Bewährung mehr.
Wer behauptet es wäre ein Unterschied ob einer 1,30 € klaut oder mehr, bei dem bin ich mir leider nicht sicher, ob derjenige sich der Verantwortung bewusst ist, der dieser Frau zu teil wurde. Wer schonmal mit "fremden" Geld zu tun gehabt hat der weiß, wenn Geld fehlt geht einem, mir zumindest, der Ar*** ziemlich auf Grundeis. Diesmal waren es 1,30 € wenn es geklappt hätte, was hätte de Frau draus gelernt?....
Ich finde es ziemlich dreist von der Frau sich auch noch vor nem Gericht zu beschweren und auch noch in die 2. Instanz zu gehen, ich gehe dabei natürlich davon aus, dass unsere Justiz keinen Fehler begangen hat.
Ich hoffe die Frau bekommt von nem Gericht nochmal einen übergeholfen ne schöne Geldstrafe vll.
 

Joe

Akerö
Registriert
27.08.08
Beiträge
1.814
Genau deswegen habe ich auch zuerst das Urteil herausgesucht, um den Sachverhalt beurteilen zu können.

W wenn die Frau mit Vorsatz gestohlen hat, dann is es auch verständlich, wenn sie aber, wie sie behauptet, gar keinen Diebstahl begehen wollte und die ganze Geschichte entweder aus Unwissenheit oder dummen Zufällen passiert ist, dann kann ich Kaisers nich verstehen...

Genau deswegen wissen wir alle trotz Urteil nicht mehr. Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil.

Niemand ist dabei gewesen, auch nicht der Richter. Wenn jemand die Situation am ehesten beurteilen kann, dann ist es trotzdem noch das Gericht.

Aber letztendlich können wir alle nur unsere Meinung abgeben, wie wir es fänden "wenn..." und unsere Meinung dazu abgeben.

Es ist nur, wie vorhin schon erwähnt, sehr dumm, wenn dabei wieder Streitigkeiten herauskommen, weil Einige genau das nicht erkennen und jemand unbedingt Recht behalten muss.
 

alex_neo

Roter Stettiner
Registriert
26.04.05
Beiträge
965
Naja aber Bananenbieger hat ja nun die relevante Stelle des Urteils extra zitiert, aus der für jeden klar ersichtlich hervorgeht, dass sie die Bons nicht irgendwo vom Fußboden aufgesammelt hat, sondern aus dem Kassenbüro entwendet hat:
Im Urteilstext unter Tatbestand 3. ist zu finden:

Am 12. Januar 2008 wurden nach Darstellung der Beklagten an der Kasse des Backstops zwei Leergutbons aufgefunden worden, die von Kunden verloren waren. Beider Bons waren nicht als Mitarbeiterbons gekennzeichnet, einer der Bons habe auf 0,48 EUR gelautet. Beide vom 12. Januar 2008 datierenden Leergutbons seien der Klägerin seitens des Filialleiters am 12. Januar 2008 mit der Maßgabe übergeben worden, zunächst abzuwarten, ob sich ein Kunden meldet, dem die Bons gehören. Beide Leergutbons seien sodann auf die Ablage des Kassenbüros gelegt worden. Die beiden von der Klägerin am 22. Januar 2008 eingereichten Leergutbons wiesen beide das Datum vom 12. Januar 2008 und einen Wert von 0,48 EUR sowie von 0,82 EUR auf. Bei einer Überprüfung, ob die fraglichen von den Kunden verlorenen Bons noch vorhanden waren, sei festgestellt worden, dass die entsprechenden Leergutbons nicht mehr im Kassenbüro lagen.

Hieraus leitet sich ein vorsätzlicher Diebstahl ab. Die Bons wurden also nicht gefunden, sondern entwendet.

Das macht dann für mich doch noch einen feinen Unterschied aus.

Und bei Mitarbeitern an der Kasse, die ja stellenweise über hohe vierstellige Beträge verfügen, kommt es einfach umso mehr auf ein intaktes Vertrauensverhältnis an.
 

abi

Zabergäurenette
Registriert
29.06.07
Beiträge
615
Ich finde es aber lustig das du erst mit Steinen um dich schmeisst und anschließend zig mal argumentierst wie ein Kind, dem man gerade richtig und falsch beibringen muss. Schon witzig, vielleicht sollte dein Einleitungspost ja mehr eine Reflektion deiner eigenen Aussagen sein.

was mich halt aufgeregt hat war, das man bei sowas schnell mal die verhältnismässigkeit aus den augen verliert... und wenn du meine argumentation als diejenige eines kindes abtust, sagt das doch schon mehr über dich, als über mich aus ;)
 

abi

Zabergäurenette
Registriert
29.06.07
Beiträge
615
was mich halt aufgeregt hat war, das man bei sowas schnell mal die verhältnismässigkeit aus den augen verliert... und wenn du meine argumentation als diejenige eines kindes abtust, sagt das doch schon mehr über dich, als über mich aus ;)

und damit man mich richtig versteht: auch ich habe etwas gegen diebstahl oder illegale aktivitäten. aber ich denke, in der heutigen zeit wird zu viel vor gericht geklärt, statt dass sich die leute zusammensetzen und miteinander reden. vielleicht hätte es ja eine abmahnung auch getan? wer weiss...
 

.holger

Borowitzky
Registriert
13.09.04
Beiträge
8.970
Wer für 1,30 das Vertrauen missbraucht wird für höhere Beträge davor ebenfalls nicht zurückschrecken.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
Registriert
08.12.05
Beiträge
12.209
"hässlich" ist das wort, was mir beim lesen dieses threads durch den kopf geht ...
 

reimic

Stina Lohmann
Registriert
31.08.06
Beiträge
1.034
Finde das schon in Ordnung. Wenn diese Dame geklaut hat, kein Mitleid und raus. Jeder der selber ein Unternehmen hat versteht das glaub ich am Besten. Man sollte seinen Mitarbeitern schon vertrauen können (müssen!). Egal ab welchem Betrag, stehlen ist nicht in Ordnung.

PS: DAS finde ich viel schlimmer: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/455448/index.do?_vl_backlink=/home/index.do

Der Vorstand der Telekom erklärt auf der Konferenz wie er Mitarbeiter los werden will! Kurz: Telekom will Mitarbeiter daheim lassen für 4 Monate, dann will sie anrufen und sagen, dass sie ein paar Tage zur Arbeit kommen sollen. Wer dann sagt er sei krank, schickt die Telekom einen Arzt vorbei und sollte dann jemand nicht wirklich krank sein, will die Telekom diesen MA verklagen und raushauen!
Beinharte Frechheit!
 

Feroc

Alkmene
Registriert
11.02.09
Beiträge
31
Wer sagt denn, dass diese 2 Franken der erste Diebstahl waren? Vielleicht macht sie das täglich? Und irgendeinem Kunden muss ja auch der Bon gehört haben.
 

rumsi

Mecklenburger Orangenapfel
Registriert
24.03.08
Beiträge
2.979
Wohlgemerkt, auch wenn dass hier eventuell nicht zutrifft, aber Gewerkschaftler und vor allem führende Gerwerkschaftsvertreter stehen gerne mal auf der Abschussliste eines Konzerns, sofern sie nicht gerade befreundet mit der jeweiligen Personalabteilung sind.
 

Condomi

Pomme Etrangle
Registriert
13.04.08
Beiträge
911
Ich höre hier immer was von Verhältnismäßigkeit in Bezug auf "nur 1,30€" und "30 Jahre da gearbeitet".
Gibt's da neue Arbeitsgesetze, die bestimmte Summen vorgeben, ab wann etwas geschäftsschädigend ist ?
Oder gibt's ein Alter ab dem man wg. Geringfügigkeit nicht mehr gefeuert werden darf ?

Muss mir doch mal die Einschubblätter zum BArbG zusenden lassen.


Mit Pfand lässt sich übrigens kein Geld verdienen, es sei denn der Händler gibt mehr
Pfanddosen/-flaschen zurück als er eingekauft hat.
Die tolle Regel funktioniert nämlich so, du bezahlst als Händler 0,25€ + MwSt. = 0,2975€.
Sprich du legst bei jeder NICHT zurückgegebenem Pfandartikel 0,0475€ drauf.


Und sorry, 10 Tage ist keine angemessene "Wartezeit" seitens der Kassiererin.
 

Bajuware

Apfel der Erkenntnis
Registriert
23.04.08
Beiträge
724
was mich halt aufgeregt hat war, das man bei sowas schnell mal die verhältnismässigkeit aus den augen verliert... und wenn du meine argumentation als diejenige eines kindes abtust, sagt das doch schon mehr über dich, als über mich aus ;)

Wenn du das meinst, dann ist das dein gutes Recht. Ich habe allerdings nicht angefangen mit Rundumschlägen hier in den Thread einzusteigen. Ganz abgesehen davon versuche ich nicht Ausflüchte für eine flasche Entscheidung einer Dame zu suchen.

Es wurde ja nun schon zu haufenweise gesagt, die gute hätte mit Ihrem Vorgesetzten sprechen "müssen" und nicht in Eigeninitiative selbst zu bestimmen. Die Höhe des Betrages und auch die Dauer der Anstellung spielen keine Rolle. Das in Großen Unternehmen bei solchen Fällen direkt gehandelt wird, das sollte klar sein - aber auch in kleinen oder gerade in kleinen, bin ich mir sicher, bei einer ausgeprägten Mitarbeiter/Chef Beziehung, wird der Chef ähnlich handeln. Ich jedenfalls hätte das so gemacht. Es geht nicht um den 1.30, sondern um die Tatsache das sich die Gute über Unternehmensrichtlinien hinweggesetzt hat und in Eigenmacht Entscheidungen getroffen hat, die Ihr nicht unterliegen. Die Spekulation ob es nur die zwei Bons waren, wird sich jeder Chef zwangsweise stellen müssen und letztendlich damit rechnen das so ein Mitarbeiter auch noch ganz andere Dinge macht.