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Jurastudenten, Anwälte und Rechtfreaks an die Front: Mietrecht!

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Weißer Trierer Weinapfel
Registriert
22.04.04
Beiträge
1.512
Hallo,

ich habe vor einigen Wochen meine Hausverwaltung informiert, dass in meiner Wohnung ein Thermostat nicht funktionieren würde, eine Heizung die ganze Zeit Wassergeräusche von sich gibt und nicht heizt und in der Küche der Wasserhahn nicht dicht ist (über Nacht sammelten sich mehr als drei Liter Wasser!).

Ein paar Tage später wurde dann der Hausmeister informiert und dieser behob die Schäden. Und jetzt ist mir eine Rechnung über die Reparaturen über EUR 120 ausgehändigt worden.

In meinen Mietvertrag ist eine Passage mit folgender Klausel:
Mietvertrag schrieb:
Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im im Einzelfall einen Betrag von EUR 80 nicht übersteigen, zu tragen

Ich hätte alles so lassen können wie es war. Vor allem der Wasserhahn hätte ich mich kaum interessiert, da das Wasser auf das komplette Haus runtergerechnet wird - und damit mein Schaden gering ausgefallen wäre. Auch der kaputte Thermostat (in der Diele) und die Wassergeräusche der Heizung (im Schlafzimmer) hätte mich kaum gestört, da in beiden Räumen die Heizung kaum genutzt wird (in der Diele bringt wegen der Wohnungstür das Heizen kaum was und im Schlafzimmer, schlafe ich ohne Heizung).

Jetzt meine Frage: Muss ich trotzdem die Kosten übernehmen?

Die Klausel ist einleuchtend, aber ich sehe es nicht ein trotzdem für Schäden aufzukommen, welche die Allgemeinheit treffen zu tragen (Wasserverbraucbh und im Winter auf 20 Grad heizen).

Ich bin auch schon fleißig mit Google unterwegs um Vergleichsfälle und Erfahrungen zu finden, und trotzdem hätte ich auch gerne eure Meinung und Erfahrungen gehört (euch vertraue ich immer noch mehr als Google).

Danke und Gruß,
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Weißer Trierer Weinapfel
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Vielleicht noch wichtig:

Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass der Hausmeister eine eigene kleine Handwerksfirma betreibt und die Rechnung von ihm direkt an die Hausverwaltung gestellt wurde.

Gruß,
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joey23

Hochzeitsapfel
Registriert
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Beiträge
9.247
Ich würde die Rechnung erst mal mit dem Verweis auf die 80€ zurückgeben. Und dann mal sehen was kommt. Rechtsberatung aus Foren würde ich mir allerdings Grundsätzlich nicht holen.

Joey
 

Mitglied 25554

Gast
Aber du zitierst doch selbst, dass im Mietvertrag die Summe 80,00 EUR geschrieben steht ... und die Dir vorliegende Rechnung liegt doch darüber. Insofern ist die Zahlung doch eh hinfällig, oder irre ich mich? *grübel*
 

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Weißer Trierer Weinapfel
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In der Klausel spricht man vom "im Einzelfall einen Betrag von EUR 80 nicht übersteigen". Da aber drei Dinge repariert wurden, sind es 'nur' EUR 40 pro Fall.

In den verschieden Mietforen gibt es auch keine eindeutige Aussagen und dem Rechtschutz will ich wegen EUR 120 auch nicht wirklich einschalten.

Gruß,
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arolf

Gloster
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63
Hallo Venden,

leider bin ich der Meinung, dass du an der Rechnung nicht rütteln kannst: Es handelt sich wohl um drei verschiedene Vorgänge, die ja - wie du selbst sagst - jeweils für weniger als 80 € repariert worden sind. Die Bagatellklausel in deinem Vertrag ist leider auch ok.
Ich würde allerdings auch erstmal versuchen, die Rechnung zurückzugeben. - Es handelt sich bei meinem Statement übrigens nicht um eine "Rechtsauskunft", sondern nur um einen Hinweis aufgrund langjähriger Mitgliedschaft in einem Mieterverein, an den ich mich an deiner Stelle als erstes wenden würde.

Viele Grüße, arolf
 
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hbex

Martini
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Was steht denn auf der Rechnung?

Sind es mehrere Posten oder ist es ein "Pauschalbetrag"?
 

Skeeve

Pomme d'or
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3.120
Wenn es eine Rechnung ist, würde ich die Zahlung komplett verweigern, da es dadurch ja nur ein Fall war. Aber das ist nur meine Meinung. Mieterschutzbund zahlt sich in solchen Fällen sicherlich aus. Dort hätte ich, als wir noch Mieter waren, nachgefragt.

Nachtrag: Ich denke Du hast gute Chancen um die Zahlung herum zu kommen:
DMB schrieb:
Kleinreparaturen: Nach dem Gesetz ist der Vermieter für alle Reparaturen zuständig, nicht nur für große Reparaturen, sondern auch für Kleinreparaturen. Bei letzterem hat der Vermieter aber die Möglichkeit, per Mietvertrag zu vereinbaren, dass der Mieter die Kosten für die Beseitigung von so genannten Bagatellschäden selbst zahlen muss. Wirksam ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes eine Kleinreparaturklausel nur, wenn im Mietvertrag eindeutig vereinbart ist, dass der Mieter nur für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlt, dass die Schäden an den Teilen der Mietsache entstanden sind, auf die der Mieter unmittelbaren Zugriff hat, dass die Reparatur im Einzelfall höchstens 75 Euro kosten darf und dass alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres höchstens 8 Prozent der Jahresmiete bzw. 200 Euro ausmachen dürfen.
[Quelle...]
 
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