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Hallo,
ich habe vor einigen Wochen meine Hausverwaltung informiert, dass in meiner Wohnung ein Thermostat nicht funktionieren würde, eine Heizung die ganze Zeit Wassergeräusche von sich gibt und nicht heizt und in der Küche der Wasserhahn nicht dicht ist (über Nacht sammelten sich mehr als drei Liter Wasser!).
Ein paar Tage später wurde dann der Hausmeister informiert und dieser behob die Schäden. Und jetzt ist mir eine Rechnung über die Reparaturen über EUR 120 ausgehändigt worden.
In meinen Mietvertrag ist eine Passage mit folgender Klausel:
Ich hätte alles so lassen können wie es war. Vor allem der Wasserhahn hätte ich mich kaum interessiert, da das Wasser auf das komplette Haus runtergerechnet wird - und damit mein Schaden gering ausgefallen wäre. Auch der kaputte Thermostat (in der Diele) und die Wassergeräusche der Heizung (im Schlafzimmer) hätte mich kaum gestört, da in beiden Räumen die Heizung kaum genutzt wird (in der Diele bringt wegen der Wohnungstür das Heizen kaum was und im Schlafzimmer, schlafe ich ohne Heizung).
Jetzt meine Frage: Muss ich trotzdem die Kosten übernehmen?
Die Klausel ist einleuchtend, aber ich sehe es nicht ein trotzdem für Schäden aufzukommen, welche die Allgemeinheit treffen zu tragen (Wasserverbraucbh und im Winter auf 20 Grad heizen).
Ich bin auch schon fleißig mit Google unterwegs um Vergleichsfälle und Erfahrungen zu finden, und trotzdem hätte ich auch gerne eure Meinung und Erfahrungen gehört (euch vertraue ich immer noch mehr als Google).
Danke und Gruß,
Venden
ich habe vor einigen Wochen meine Hausverwaltung informiert, dass in meiner Wohnung ein Thermostat nicht funktionieren würde, eine Heizung die ganze Zeit Wassergeräusche von sich gibt und nicht heizt und in der Küche der Wasserhahn nicht dicht ist (über Nacht sammelten sich mehr als drei Liter Wasser!).
Ein paar Tage später wurde dann der Hausmeister informiert und dieser behob die Schäden. Und jetzt ist mir eine Rechnung über die Reparaturen über EUR 120 ausgehändigt worden.
In meinen Mietvertrag ist eine Passage mit folgender Klausel:
Mietvertrag schrieb:Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im im Einzelfall einen Betrag von EUR 80 nicht übersteigen, zu tragen
Ich hätte alles so lassen können wie es war. Vor allem der Wasserhahn hätte ich mich kaum interessiert, da das Wasser auf das komplette Haus runtergerechnet wird - und damit mein Schaden gering ausgefallen wäre. Auch der kaputte Thermostat (in der Diele) und die Wassergeräusche der Heizung (im Schlafzimmer) hätte mich kaum gestört, da in beiden Räumen die Heizung kaum genutzt wird (in der Diele bringt wegen der Wohnungstür das Heizen kaum was und im Schlafzimmer, schlafe ich ohne Heizung).
Jetzt meine Frage: Muss ich trotzdem die Kosten übernehmen?
Die Klausel ist einleuchtend, aber ich sehe es nicht ein trotzdem für Schäden aufzukommen, welche die Allgemeinheit treffen zu tragen (Wasserverbraucbh und im Winter auf 20 Grad heizen).
Ich bin auch schon fleißig mit Google unterwegs um Vergleichsfälle und Erfahrungen zu finden, und trotzdem hätte ich auch gerne eure Meinung und Erfahrungen gehört (euch vertraue ich immer noch mehr als Google).
Danke und Gruß,
Venden