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Italien droht Apple mit Verkaufsverbot wegen mangelnder Garantie

Niklas Marxen

Thurgauer Weinapfel
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Immer wieder hat Apple Probleme mit den verschiedenen Wettbewerbs- und Kartellbehörden zahlreicher Länder. Ende letzten Jahres machte man sich unter anderem in Italien unbeliebt, weil man nicht ausdrücklich genug auf die Unterschiede zwischen AppleCare und den ohnehin durch Gesetz gewährleisteten Garantierechten hinwies. Auch im Jahr 2012 beobachten die italienischen Behörden das wertvollste Unternehmen der Welt: Laut Reuters droht Apple eine weitere Strafzahlung von 300.000 Euro, wenn den Kunden keine zweijährige Garantie eingeräumt wird, wozu Apple nach italienischem Recht verpflichtet ist. Schafft Apple es nicht, den Anweisungen der italienischen Behörden zu folgen, so droht außerdem ein Verkaufsverbot für bis zu 30 Tage. Die gleiche Zeitspanne steht Apple nun zur Verfügung, um sich zu äußern.
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

sasparilla

Jonagold
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Finde das eine Jahr Garantie auch deutlich zu wenig.
2 Jahre sollte das Minimum sein.

Wie sieht das eigentlich rechtlich in DE aus?
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Wobei zu erwähnen ist, dass die Mängelgewährleistungsrechte gegenüber dem Händler (sprich Verkäufer) geltend gemacht werden. Wenn man sich also z.B. bei Medienmarkt ein MacBook kauft, dann kann man dort (und nur dort) zwei Jahre lang seine Gewährleistungsrechte geltend machen. Alternativ kann man sich innerhalb der einjährigen Garantie an den Hersteller (Apple) wenden.


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kommerzdoedel

Finkenwerder Herbstprinz
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Gewährleistung von 2 Jahren ist in Deutschland Pflicht. Die Verschleierungstaktik irritiert in Deutschland auch viele Kunden.
 

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Wenn man sich überlegt, dass Apple beim Apple II mit ihrer 1jährigen Garantie Vorreiter waren.... und jetzt noch auf dem Stand von 1978 sind..
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Wobei das mit der Gewährleistung und der Beweislastumkehr eben immer wieder so eine Sache ist. Nach 6Monaten ist die Gewährleistung leider wenig wert wenn der Händler sich querstellt...
 

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Stahls Winterprinz
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Wobei das mit der Gewährleistung und der Beweislastumkehr eben immer wieder so eine Sache ist. Nach 6Monaten ist die Gewährleistung leider wenig wert wenn der Händler sich querstellt...


Amazon z.B. stellt sich da gar nicht quer.

Zudem man sich vom Händler auch nicht abwimmeln lassen darf, in den Fällen indem es vor Gericht gegangen ist, genügte in der Regel die schriftliche Aussage des Kunden, dass er sich nicht am Gerät hat zu schaffen machen.
Gerade bei abgeschlossenen Geräten wie z.B. einem Laptop ist es sehr schwer Schäden zu verursachen die innerhalb des Gerätes sind. Und sofern das Gerät keinen Sturzschaden o.ä. hat, muss es dann zwangsläufig einen Herstellungsschaden haben.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Amazon ist da eine der wenigen löblichen Ausnahmen. Und den Stress mit Gerichtsprozess will man sich im Zweifel doch auch lieber nicht antun, vor allem da die Anwaltskosten da schnell die Kosten für so eine iPhone-Reparatur übertreffen...
 

Mitglied 105235

Gast
Stimmt Amazon ist eine Ausnahme, sowie man in richtigen Laden geht (Mediamarkt, Saturn und co ) und das Gerät nach 1 Jahr ohne Fremd einwirken kaputt geht. Kann man eigentlich gleich das Gerät wegwerfen, denn Mediamarkt, Saturn und co weigern sich ziemlich stark und kommen mit Beweispflicht daher. Klar Beweisen kann man es schon, nur ob man auf Blöd ein Gutachten zahlen will was den Wert des Produktes noch übersteigt ist eine andere Sache.
 

Achim74

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Ich hoffe, dass das mal EU weit zu Gunsten des Verbrauchers gereget wird. 1 Jahr für sogenannte "Premiumprodukte" ist ne Lachnummer. Zumal die gerne kurz nach der Garantie kaputt gehen (eigene Erfahrung). Wenn man sich als Hersteller schon so positioniert, sollte man auch dafür gerade stehen.
 

Laribum

Jonagold
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Naja...es gibt ja Apple Care....da hat man sogar 3 Jahre Garantie und nicht nur Gewährleistung...und dort bekommt man auch einen sehr gute Telefon hilfe und das nicht nur zur Hardware, sondern auch zur Software....daher finde ich den Preis da auch angemessen...

Generell ist es so das die Gewährleistung 2 Jahre in Deutschland plicht ist, auch von Apple.

Garantie machen die wenigsten 2 Jahre....selbst Acer und Asus machen nur 1 Jahr und Compaq macht nur 6 Monate.

Es wird halt immer Garantie mit Gewährleistung verwechselt.
 

stevr

Jonagold
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Sagt wer?

Stimmt Amazon ist eine Ausnahme, sowie man in richtigen Laden geht (Mediamarkt, Saturn und co ) und das Gerät nach 1 Jahr ohne Fremd einwirken kaputt geht. Kann man eigentlich gleich das Gerät wegwerfen, denn Mediamarkt, Saturn und co weigern sich ziemlich stark und kommen mit Beweispflicht daher. Klar Beweisen kann man es schon, nur ob man auf Blöd ein Gutachten zahlen will was den Wert des Produktes noch übersteigt ist eine andere Sache.

Ich hatte bisher nur gute Erfahrungen mit Saturn und Mediamarkt. Der einzige Unterschied nach der Garantie (also Monat 13 bis 24) ist der, dass die Geräte nicht an den Hersteller sondern an eine freie Werkstatt geschickt werden, die dann die Reparatur vornehmen. Vielleicht hilft es auch mal mit sauberem T-Shirt und klaren Formulierungen beim Kundenservice vorstellig zu werden.
 

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Stahls Winterprinz
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Wenn man den Telefonsupport von Apple Care wegrechnet, den ich z.B. nicht benötige, ist das einfach nur ne sehr teure Versicherung. Und Versicherungen lohnen sich in der Regel nicht, sofern man bei einem Schadensfall nicht in den finanziellen Ruin gestürzt wird.

Wenn ich mir z.B. anschaue, dass bei einem Macbook Air 11", AoC-Preis von 830 Euro der ACPP über 30% des Gerätepreises kostet...

Klar, bei einem voll aufgerüsteten MBP-Retina siehts wieder anders aus.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Eher eine Garantieerweiterung als eine Versicherung. Die gängigen Versicherungsfälle (Raub, Diebstahl, Wasserschaden, Sturz, ect) deckt Apple Care auch nicht ab.
 

marcoweb

Granny Smith
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Apple ist da schon sehr individuell....

Die Garantie ist gänzlich freiwillig, zwei Jahre Gewährleistung sind Pflicht.

Grundsätzlich haben wir in Deutschland auch 2 Jahre Gewährleistung, aber Apple sagt, dass man nach einem halben Jahr dem Hersteller beweisen muss das der aufgetretene Mangel ein Herstellerfehler ist. Das ist aber als Nutzer so gut wie unmöglich...daher macht meistens ein "Protection Plan" Sinn.
Nach nur einem Jahr ging mein Ladegerät fürs MacBook (early 2008 weis) kaputt, ich hätte beweisen müssen das der Fehler nicht durch mich verursacht wurde...
Anders wiederum war ein Riss in der oberen Abdeckplatte auch nach 2 Jahren kein Problem die Abdeckung kostenlos tauschen zu lassen (bis zu drei mal).

Also Apple ist da leider sehr individuell...
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Dem Hersteller musst du im Gewährleistungsfall gar nichts beweisen, der hat damit nichts zu tun. Gewährleistungsansprüche hast du nur gegenüber dem Händler.
 
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danousek

Tydemans Early Worcester
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Dem Hersteller musst du im Gewährleistungsfall gar nichts beweisen, der hat damit nichts zu tun. Gewährleistungsansprüche hast du nur gegenüber dem Händler.

Danke!! Wenigstens einer kennt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und Händler und Hersteller.




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Laribum

Jonagold
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Da Apple auch als Händler auftritt, hat er somit die gleichen Pflichten was Gewährleistung angeht!

Was die Beweispflicht angeht...Sollten Bauelemente die durch "normale" Benutzung beschätigt werden sind diese in der Gewährleistung enthalten (wo wir wieder bei dem Thema Pflege und Handhabung sind...).