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Ist das Wort "iPad" geschützt um es auf Webseiten zu schreiben? Besser Tablet?

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Freiherr von Berlepsch
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Hallo zusammen,

wir nutzen ausschließlich iPads für unsere Trainings in der Notfallversorgung von Patienten. Ich habe versucht eine Antwort auf die Frage zu erhalten, ob das Wort "iPad" auf einer Webseite genannt werden darf, oder man besser Tablet schreibt. Ich würde gerne den Kursteilnehmer mitteilen, dass wir mit Smartboards, iPads, etc. in das Teamtraining oder Einzeltraining starten.
 
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Also ich würde iPad schreiben, da dies eine durchaus wichtige Info ist. Es geht dabei u.a. um Handling, Möglichkeiten oder ggf Einschränkungen, durch den ausschließlichen Einsatz dieser bestimmten Hardware. Es könnte quasi sogar rechtlich relevant sein dies (vorab) genau zu benennen.

Ich bin kein Anwalt, aber "wir setzen als Hardware ausschließlich iPads ein" berührt mE keine Rechte von Apple negativ.
 
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Ich habe versucht eine Antwort auf die Frage zu erhalten, ob das Wort "iPad" auf einer Webseite genannt werden darf,
Die Nennung an sich ist normalerweise unbedenklich, aber es kann im Detail darauf ankommen, in welchem Zusammenhang das Wort verwendet wird. Ebenso kann z.B. eine Rolle spielen, ob die Website in einer rechtlichen Position ist, in der Bezüge auf kommerzielle Produkte generell problematisch sind (was mit Apple überhaupt nichts zu tun hat), z.B. wenn ein Schleichwerbungsverbot besteht.

Die offiziellen Regeln für den Gebrauch eingetragener Warenzeichen von Apple sind leicht zu finden.
 
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