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iPod Nano - 14tägiges Rückgaberacht wg. Kratzer

sasch

Granny Smith
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09.05.04
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17
Hallo,

hab meinen iPod Nano seit 18.10.! Der iPod hat meine Wohnung bisher noch nicht mal verlassen! Und es ist mittlerweile voll von Kratzern!
Hab ihn lediglich mal mit einem weichen Tuch saubermachen wollen und dann waren die Kratzer auf der ehemals schicken weißen Vorderseite, sowie auf der Rückseite (hier ist es einfach normal!!!) da!
Das ist nicht mein erster und einziger iPod (momentan noch iPod Photo 60GB), und bei allen bin ich mit dem Tuch ran, nur beim Nano hat es diese hässlichen Auswirkungen!

Was soll ich tun? Kann ich den iPod zurückschicken? 14tägiges Rückgaberecht oder fällt das bei solchen Sachen (Kratzer, etc.) flach?

Danke für eure Hilfe

Sascha
 

jottlieb

Luxemburger Triumph
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Notfalls ruf' bei Apple an und erkundige dich.
 

Tobi23

Gast
soweit ich weiß hast du bei bestellungen per telefon oder internet 14 tage rückgaberecht, ohne gründe angeben zu müssen.
wie gesagt, nur bei bestellungen die online oder per telefon erfolgt sind.
falls es jemand besser weiß, bitte schreiben. würd mich auch interessieren :)
 

sasch

Granny Smith
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Hier mal die email des Händlers bei dem ich den iPod gekauft habe.

"Wir können den iPod nicht ohne weiteres zurücknehmen bzw. umtauschen da bei
deinem 14tägigen Rückgaberecht die Ware ja schon im Gebrauch war und wie Du
ja schon geschrieben hast äußerlich durch Deinen Einfluss nicht mehr i.O.
ist."

Wie kann bzw. soll ich da weiter vorgehen? Direkt mit Apple in Kontakt treten?
Das Teil behalte und akzeptiere ich so definitv nicht! Aber da kann der Händler mal überhaupt nix dazu.

Gruß
 

andi*h

Gast
hello,

also nicht online bestellt, was?
hmm...wie man sieht stellt sich der händler ja quer.

du könntest vielleicht mal bei apple anrufen und denen die ganze geschichte nochmal erzählen, aber ob's klappt kann ich dir leider auch nicht sagen.

lg,
andi
 

andi*h

Gast
hello,

dann war dein fehler wahrscheinlich die angabe von gründen ...

jetzt einfach wieder zurückschicken wird wohl nicht einfach weil sie dich/dein problem nun kennen. ich würde sagen, du rufst bei apple an und erzählst denen mal was passiert ist (dass du das so nicht hinnehmen kannst evtl.) und schaust mal was die dazu sagen!?

lg,
andi
 

sasch

Granny Smith
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Tja,

da sieht man mal wieder das selbst Ehrlichkeit einen nicht weiter bringt.
Man muss lügen!!!!!!!!!
 

andi*h

Gast
sasch schrieb:
Man muss lügen!!!!!!!!!
nee nee ...
man sollte nur einfach nichts sagen - zumindest bei onlinekäufen.

aber schau doch erstmal was apple sagt.
wenn das gespräch freundlich verläuft könnte ich mir vorstellen dass es klappen könnte ...

lg,
andi
 

sasch

Granny Smith
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Ja, aber wenn der Onlineshop das Gerät überprüft und die vielen Kratzer feststellt, wird er mich doch sicherlich eh kontaktieren und eine Erklärung von mir wollen, bevor er mir das Geld gutschreibt?!?
 

sasch

Granny Smith
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es bleibt festzuhalten: iPod Nano nur mit Schutzhülle (ab dem 1ten Tag!!!).

LG
Sascha
 

Steckepferd

Normande
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01.11.04
Beiträge
573
Ihr seht das juristisch falsch:

das Fernabsatzgesetz und seine mittlerweilen normierten Ausläufer im BGB (AT und Schuldrecht) ist auf EU-Initiative entstanden und räumt bei Fernabsatzverträgen, z.B. Onlinekäufe, Versand/Katalogkäufe, aber auch bei Haustürgeschäften, ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ein. OHNE die Angabe von Gründen.

Natürlich gilt das nicht für einen Sachgegenstand der schon benutzt wurde. Eigentlich ist es so, dass sobald auch nur die Packung des iPods geöffnet das 14 tägige Rücktrittsrecht aufgrund des Fernabsatzgestzes erlischt. ALLE anderen Rechte auf rücktritt bleiben natürlich bestehen. Sie haben nur andere Vorraussetzungen.

Das 14 tägige Rücktrittsrecht wurde eher dafür eingeführt um z.B. Omas die Möglichkeit zu geben wenn Sie von einem Vertreter bequatscht wurden um eine Versicherung oder Staubsauger zu kaufen, die Möglichkeit zu geben ohne Gründe zurückzutreten. Z.B wenn sich der Enkel das nochmal angeschaut hat und erkannt hat, dass seine Oma etwas eingegangen ist was sie garnicht braucht.

Bei Deinem iPod gibt es natürlich noch die Garantie (die von der Firma gegeben wird), wobei diese hier nicht weiterhilft, da Apple sich ja so blöd querstellt. Und die Gewährleistung, die gesetzlich vorgeschriebn ist. Grob heißt das soviel wie: jeder Artikel der verkauft wird, muss in mangelfreiem Zustand an den Kunden gehen und es auch für eine gewisse Zeit bei normaler Nutzung bleiben. Wenn dies nicht so ist muss nacherfüllt werden und wenn dies endültig fehlschlägt, kann zurückgetreten werden.

Bei Elektronik gibt es noch zusätzliche Regelungen. Alles bisschen kompliziert und das Problem für uns nano-Eigentümer:

Sehr viel AUSLEGUNGSSACHE. Apple wird natürlich mit der normalen Abnutzung argumentieren. Das einzige was wir machen können, im Moment ist, Bbeschweren beschweren beschweren. Auf Internetseiten, wie mit den gebrochenen Displays, in Medien, den Händlern das Zeug um die Ohren hauen, Apple schreiben.

Aber die Medien und das www... wahrscheinlich die beste Methode um Apple empfindlich zu treffen
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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ja bei mir hat das auf jeden Fall gehaftet und ich würde mir den aktuellen Nanon auf keinen Fall kaufen!