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Iphone5 von Freund abgekauft weil er Geld brauchte

YBerion90

Golden Delicious
Registriert
29.05.13
Beiträge
10
Hallo,

Ich habe von einem Freund ein neues, noch eingeschweißtes iphone5 für 300€ abgekauft, weil er schnell Geld brauchte.

Ich will es jetzt weiterverkaufen.

Er hat das Handy über einen Handyvertrag bekommen.
Mein Bruder meinte nun, dass ich mit zur Rechenschaft gezogen werden kann,
wenn er den Vertrag nicht korrekt bezahlt oder er z.B in die Privatinsolvenz geht.

Was wenn ich das nun verkaufe?

Bedeutet das für den Käufer und mich mitgehangen mitgefangen??

Wie sehen da die rechtlichen Grundlagen aus??

Kann das Handy zurückgefordert werden??

würde mich über hilffreiche antworten freuen.

vielen dank im vorraus

mfg
 
Hast du ihn einen Kaufvertrag unterschreiben lassen?
 
Hast du eine Quittung erhalten oder galt lediglich der Handschlag?
Edit(h) Frage: In welchem Land? D, Ö, CH oder anderes?
 
Das Handy ist während der Vertragslaufzeit Eigentum des Mobilfunkanbieter (oder was auch immer).

Das heißt dein Kollege war nur der Besitzer und hätte das Handy nicht verkaufen dürfen.

Zu deinem Problem: Es muss erstmals bewiesen werden das auch wirklich du das Handy gekauft hast.

Kaufvertrag?
 
Nein habe ich nicht,kann ich aber nachträglich noch machen lassen.
 
Das Handy ist während der Vertragslaufzeit Eigentum des Mobilfunkanbieter (oder was auch immer).
Gabs da nicht irgendein Gerichtsurteil, wonach das* nicht erlaubt ist? Vielleicht war das aber auch in Österreich.

* Telefon gehört dem Kunden, er kann damit machen was er will, irgendwelche Abschlagszahlungen sind nicht erlaubt
 
Normalerweise steht das auch im Vertrag drin.
 
Das Handy ist während der Vertragslaufzeit Eigentum des Mobilfunkanbieter (oder was auch immer).

Das heißt dein Kollege war nur der Besitzer und hätte das Handy nicht verkaufen dürfen.

Zu deinem Problem: Es muss erstmals bewiesen werden das auch wirklich du das Handy gekauft hast.

Kaufvertrag?

Ok jetzt hat er es aber verkauft,was bedeutet das für mich??
Nachweisen können sie es mit sicherheit,anhand von imei und seriennummer....

Ich habe nur seinen Kaufvertrag, haben keinen neuen aufgesetzt.
 
Wenn es wirklich zu dieser Situation kommt, das er nicht zahlungsfähig ist, dann wird der Anbieter sich zuerst an die Person wenden welche den Vertrag abgeschlossen hat.

Nun kommt es drauf an was diese Person dazu sagt, falls er dann sagt das er es an dich verkauft hat. Dann wird sich der Anbieter bestimmt bei dir melden.

Ich bin mir da aber nicht so sicher.
 
Es bedarf eigentlich nichtmals eines schriftliches Kaufvertrages!
Der rechtliche Kaufvetrag ist bereits durch euer Handeln erfolgt, indem dein Freund verfügte, dass du sein iPhone erhälst und du im Gegenzug verfügtest, dass dein Freund hierfür 300,-€ erhält.
 
Schon klar das ein mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurden, es sind ja 2 Willenserklärungen zustande gekommen.

Man kann dieses nur nicht widerlegen oder beweisen.
 
Es ist schon bedenklich genug, dass der Freund einen Vertrag mit iPhone abschließt, den er offenbar nicht erfüllen will oder kann. Und es ist ebenso bedenklich, das iPhone, vermutlich mit Gewinn, weiter verschärbeln zu wollen, zu Lasten des späteren Käufers. Vor dem Hintergrund würde ich hier nicht auch noch um Rat fragen. Ganz abgesehen davon, dass eine Rechtsberatung hier nicht zulässig ist.
 
Ich habe nicht geschrieben dass er den Vertrag nicht erfüllen will oder kann.
Ich hab gefragt was das für mich und den Käufer bedeutet.

Da ich es nicht zu Lasten des noch nicht vorhandenen Käufer weiter "verscherbeln" will,
hab ich ja hier gefragt,ob mir jemand sagen wie es rein rechtlich aussieht und ob ich dem Käufer des Telefons damit schaden zufüge.

Mfg
 
Schau doch einfach mal in die AGB deines Mobilfunkbetreibers. Dort sollte stehen, wie subventionierte Geräte behandelt werden.