• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung

iPhone läd nicht mit Original Ladekabel [mit anderen schon]

Korindenkacker

Horneburger Pfannkuchenapfel
Registriert
10.06.09
Beiträge
1.414
Hallo, ich habe ein kurioses Problem:
Mein iPhone4 läd nicht mehr mit dem Original Apple Ladekabel, ich habe schon 6 Original Ladekabel getestet, aber keines läd das Handy, auch nicht am Mac (iPhone wird nicht einmal erkannt). Mit anderen Ladekabeln funktioniert es jedoch einwandfrei (Laden sowie Synchronisieren am Mac ist möglich)

Ich kann mir das nicht erklären und würde gerne wissen ob es eine Lösung für das Problem gibt? (hab nur noch zwei Tage Gewährleistung)
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
Registriert
07.08.09
Beiträge
4.654
So, wie Dein Problem geartet ist, wird Dir die Gewährleistung wahrscheinlich eh nicht viel bringen. :-[

Wenn Du doch aber (ein) funktionierende(s) Kabel hast, wieso ist es Dir dann so wichtig, dass andere (Original-)Kabel funktionieren sollen? Wichtig ist doch eigentlich nur, dass Du überhaupt ein Kabel hast, das funktioniert, oder...? o_O
 

Korindenkacker

Horneburger Pfannkuchenapfel
Registriert
10.06.09
Beiträge
1.414
Also die Telekom Mitarbeiterin meinte es könne noch ohne Probleme eingeschickt werden.?

Prinzipiell hast du ja recht, ich habe genug funktionierende Kabel zuhause und von daher ist es nicht so problematisch. Jedoch ist es einerseits kurios, andererseits stören mich diese billig Kabel und hinzu kommt noch das ein Weiterverkauf dadurch erschwert wird.
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
Registriert
07.08.09
Beiträge
4.654
Wenn's Dir von der Telekom so freundlich und bereitwillig angeboten wird, dann schick's doch einfach ein. Das würd' ich dann doch auf jeden Fall nutzen, wenn Dich das so stört...;)
 

Korindenkacker

Horneburger Pfannkuchenapfel
Registriert
10.06.09
Beiträge
1.414
Ich hoffe nur das die Mitarbeiterin auch kompetent genug ist und ich am ende nicht 3 Wochen umsonst auf das Handy warte um am Ende ein Kostenvoranschlag zugeschickt zu bekommen.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.137
Frag mich, warum überhaupt eingeschickt wird.

Wenn die Telekom das im Rahmen der Gewährleistung annimmt, dann würde ich gleich auf dein zustehendes Recht zum Austausch bestehen. Die Telekom hat genügend Neugeräte bei denen in den Shops rumfliegen, also sollen sie dir direkt ein neues geben. Ist im Rahmen der gewährleistung dein Recht.
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
Registriert
07.08.09
Beiträge
4.654
[...] Die Telekom hat genügend Neugeräte bei denen in den Shops rumfliegen, also sollen sie dir direkt ein neues geben. Ist im Rahmen der gewährleistung dein Recht.
Im Rahmen der Gewährleistung müsste ab dem 7. Monat nach dem Kauf der Käufer auf Verlangen der Telekom nachweisen, dass der Fehler ursächlich bereits beim Kauf vorgelegen hat (Beweislastumkehr). Das wird im vorliegenden Fall vermutlich nicht ganz einfach. :-[

Das Letzte, was ich tun würde, ist mit dem Thema "Gewährleistungsrecht" zu argumentieren. Das geht fast sicher nach hinten los. ;)
 

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.137
Das stimmt so leider nicht ganz. Aber das hatten wir hier schon öfter.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Telekom-Mitarbeiterin quasi die Gewährleistung schon anerkannt hat. Darauf bezog ich das.

Ansonsten, das Wahlrecht ob Austausch oder Reparatur hat im Rahmen der Gewährleistung der Kunde.
 

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Hast du eine Quelle zu diesem Wahlrecht? Das würde ja bedeuten ich könnte bei Apple auf eine Reparatur bestehen anstelle des üblichen refurbished Geräts? (Falls bei Apple direkt gekauft). Habe noch nie gehört, dass Apple sowas macht.
 

Korindenkacker

Horneburger Pfannkuchenapfel
Registriert
10.06.09
Beiträge
1.414
Ich bin davon ausgegangen, dass die Telekom-Mitarbeiterin quasi die Gewährleistung schon anerkannt hat. Darauf bezog ich das.

Ansonsten, das Wahlrecht ob Austausch oder Reparatur hat im Rahmen der Gewährleistung der Kunde.


Ja völlig richtig, die Telekom-Mitarbeiterin erkennt die Gewährleistung problemlos an. (wie eigentlich immer im Telekom Shop)

Also von dem Wahlrecht ob Austausch oder Reparatur habe ich auch schonmal gehört, jedoch dachte ich gilt dies nur für die ersten 14 Tage bzw. nach der 3. erfolglosen Reparatur? Sicher das es egal wann in anspruch genommen werden kann, hast du eventuelle Textpassagen? Das einzige was mir die Mitarbeiterin geben würde ist ein iPhone 3GS als überbrückungshandy.
 

keine Ahnung

Winterbanana
Registriert
05.11.10
Beiträge
2.213

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
Registriert
07.08.09
Beiträge
4.654
Vielleicht hilft das hier, etwas mehr Klarheit ins Thema Gewährleistung (bzw. korrekterweise eigentlich: Sachmängelhaftung) zu bringen:

Der Käufer hat, wenn er eine mangelhafte Sache gekauft hat, gem. §§ 437 Nr.1, 439 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung. Unter Nacherfüllung gem. § 439 BGB versteht man Nachlieferung und Nachbesserung. Die Art der Nacherfüllung darf der Käufer wählen (§ 439 Abs. 1 BGB)! Sollte eine Nachlieferung nicht möglich sein oder die Reparatur mehrmals (höchstens zweimal) nicht gelingen oder dauert sie sehr lange, darf der Käufer nach seiner Wahl gem. § 441 BGB mindern (einen Preisnachlaß verlangen) oder den Vertrag gem. §§323, 346 BGB rückabwickeln.
Voraussetzung ist aber nicht nur, daß die Kaufsache einen Mangel hat, den der Käufer beweisen muß, sondern darüber hinaus, daß dieser Mangel schon bei Übergabe der Sache - sozusagen zumindest im Keim - vorhanden gewesen ist. Nur in den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache muß der Verkäufer beweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe der Sache vorhanden war. § 476 BGB enthält eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung. Für die restlichen anderthalb Jahre hat der Käufer den Beweis dafür zu erbringen, daß die Ware überhaupt und schon bei der Übergabe mangelhaft war.

Die Beweislastumkehr macht es Käufern extrem schwer, einen Sachmangel nach einem halben Jahr noch effektiv durchzusetzen. Daher ist man nach einem halben Jahr in der Regel mehr oder weniger auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen und hierfür empfiehlt sich halt ein dementsprechender Auftritt gegenüber dem Händler. Mit hart formulierten Forderungen kommt man da meist nicht weit...
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
Registriert
07.08.09
Beiträge
4.654
Ist wahrscheinlich nicht die schlechteste Idee... ;) :-D
 

Korindenkacker

Horneburger Pfannkuchenapfel
Registriert
10.06.09
Beiträge
1.414
Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle machen, das Handy einschicken und hoffen das es anstandslos repariert wird?
Ich hab die sorge das es entweder gar nicht erst repariert wird, oder aber ein Kostenvoranschlag zurück kommt.
 

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Jetzt mal ganz blöd gefragt, auch wenns ein wenig OT ist: Die Praxis im Apple Store, dass Geräte in vielen Fällen nur getauscht und nichtmal auf Wunsch repariert werden ist also nach deutschen Gesetz nicht legal? Zumindest innerhalb der ersten 6 Monate muss ich doch ohne großen Aufwand auf Reparatur statt Tausch bestehen können, imho macht Apple das aber nicht?

Edit: Okay im Gesetzestext steht zwar drin, dass der Käufer die Wahl hat, aber auch, dass der Händler eigentlich machen kann was er will, unter recht unscharf definierten Bedingungen. Das heißt am Ende hat doch in der Händler die Wahl...