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iPhone aus Telekom-Vertragsverlängerung innerhalb von 14 Tagen zurückschicken?

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dennissucks

Golden Delicious
Registriert
05.11.10
Beiträge
6
Hallo,

ich habe am 14.09. meinen Vertrag vorzeitig an der Telekom-Hotline verlängert und das iPhone 5 bestellt. Das iPhone habe ich am 26.09. erhalten. Ich habe es nun in Ruhe testen können und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich es doch nicht so gut finde wie erwartet. Nun würde ich das Gerät gerne zurückgeben, meine Vertragsverlängerung rückgängig machen, bzw. auf die 10€-im-Monat-weniger-zahlen-Option umstellen und mein altes 4er weiter benutzen.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Rückgabe? Bevor ich mich wieder mit diversen unterschiedlichen Hotline-Aussagen herumschlage, frage ich lieber erstmal hier nach Erfahrungsberichten.

Danke vorab.
 
Widerruf für Vertrag ist vermutlich vorbei, da das sofort ab dem 15.09. galt
 
Servus zusammen,
ich könnte mir vorstellen, dass dies für den Vertrag sofort gilt. Aber für das "gekaufte" Handy?? Fernabsatzgesetz
 
es sollten sich doch auch ausreichend Interessenten für einen Kauf finden lassen
 
Das mag sein und wäre vermutlich auch die Alternative - eine reguläre Rückgabe fände ich aber wesentlich entspannter. Zumal ich mit eBay und Co. keine sonderlich guten Erfahrungen gemacht habe.
 
Das Gerät ist doch schon benutzt worden. Damit ist die Rückgabemöglichkeit sowieso erledigt.
 
Aber das widerspricht doch dem Grundsatz des Fernabsatzgesetzes, oder nicht? Wie soll ich die gekaufte Ware denn ausprobieren - denn das ist doch mein Recht - ohne sie zu benutzen? Ich darf bestellte Kleidung doch auch anprobieren.
 
Du brauchst doch nicht bei Ebay verkaufen, hier im Forum gibts nen Marktplatz
 
Aber das widerspricht doch dem Grundsatz des Fernabsatzgesetzes, oder nicht? Wie soll ich die gekaufte Ware denn ausprobieren - denn das ist doch mein Recht - ohne sie zu benutzen? Ich darf bestellte Kleidung doch auch anprobieren.



Das Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz besteht nur in der Form, dass man die bestellte Ware, so wie man sie bekommen hat, wieder zurückgeben kann. Anders nur, wenn der Händler für das Gerät lt. Kaufvertrag ein unbeschränktes freiwilliges Rücknahmerecht einräumt (Money-Back-Garantie o.ä.) Oder gekaufte Sachen halt kommentarlos freiwillig zurücknimmt. Bestellte Klamotten darfst Du auch nur anprobieren, um die Größe zu prüfen, nicht "ausgiebig testen".

Du hast im übrigen genau genommen auch keinen rechtlichen Anspruch, ein Gerät vor dem Kauf im Laden auszuprobieren. Wenn der Verkäufer ein Vorführgerät aufstellt, macht er das im eigenen Interesse, weil er das Gerät besser verkaufen will. Einen Rechtsanspruch darauf gibt's nicht.
 
Per Internet bestellte Smartphones darf man auch im Betrieb nehmen. Danach kann man auch noch den Widerruf ausüben.

Fernabsatzgesetz ist seit 2002 nicht mehr gültig
 
Der TE hat nach eigenen Angaben "ausgiebig getestet". Dann kann er nicht mehr zurückgeben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich darf er das. Nach §312d BGB hat er ein 14-tägiges Rückgaberecht. Nach Rechtsprechung ist die einzige Voraussetzung, dass die Ware beim "Testgebrauch" keinen Schaden genommen hat und somit theoretisch weiterverkaufbar ist.

Manchmal ist das Recht doch noch auf der Seite der Bürger ;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mod-Info

Ich finde es toll, dass einige User den TE tatkräftig unterstützen möchten.
Bei näherer Betrachtung des Threadverlaufes fühlen wir uns jedoch bestätigt in unserer Annahme, dass Diskussionen um rechtliche Thematiken selten zielführend sind und eher verwirren als aufklären können.

Daher schließe ich an dieser Stelle und erlaube mir einen finalen Kommentar in Richtung des TE:

Wenn ein Gespräch mit dem Händler/Provider nicht zielführend ist, gibt es Anlaufstellen wie den Verbraucherschutz oder entsprechende Anwälte, die dich kompetent und rechtlich korrekt betreuen können.

Ein Forum wie das unsere kann dir in solchen Fragen nur bedingt zur Seite stehen.
Ich hoffe auf dein Verständnis.

Kojak19
Apfeltalk-Team
 
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