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iPhone 4 überhitzt + Glasbruch --> Garantie?

pv911

Golden Delicious
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24.04.10
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8
Hey Leute,
leider hab ich über die SuFu keine Antwort gefunden.
Meine Situation:
iPhone 4 überhitzt midnestens alle zwei Wochen, hat mich aber nicht gestört. Gestern ist es runter gefallen und die Scheibe gesplittert. Gibt es eine Möglichkeit das über die Garantie/Gewährleistung abzudecken da der eigentliche Fehler ja nichts mit der Scheibe zu tun hat und schon vorher vorhanden war?
 
Du hast ein (offenbar) defektes Gerät, gibst dich damit zufrieden und jetzt fällt es dir runter, und du möchtest, dass Apple für den Schaden aufkommt? Kann ich mir nur schwer vorstellen, aber du wirst wohl nicht drum herum kommen den Service zu kontaktieren.
 
Also in der grauen Theorie magst du evtl einen Garantiefall haben, in der Praxis wird Apple aber kaum ein Gerät mit deutlichem Sturzschaden auf Garantie tauschen, immerhin wird es schwer nachzuweisen, dass das Problem nicht durch den Sturz verursacht wurde...

Aber du kannst damit mal in einen Apple Store gehen, die Mitarbeiter haben da durchaus einen gewissen Spielraum in solchen Entscheidungen, also wenn dus wirklich glaubhaft rüber bringst mag da evtl eine winzige Chance bestehen, aber in der Regel wird dich sowas rund 200eur kosten...
 
Der TE müsste ja auch nicht nachweisen, dass das Problem schon vor dem Sturz bestand, sondern Apple müsste nachweisen, dass der Sturz Schuld am Problem ist...
Kommt halt ein wenig drauf an, ob so ein Hitzeproblem durch solch einen Sturz verursacht werden kann!

Ich würde es aber durchaus mit Wahrnehmung der Garantie probieren!
 
Der TE müsste ja auch nicht nachweisen, dass das Problem schon vor dem Sturz bestand, sondern Apple müsste nachweisen, dass der Sturz Schuld am Problem ist...

Wenn man mit solch einer "Apple muss..." Einstellung den Service kontaktiert kann es sein das der Service auch nur das repariert was repariert werden "muss" Danach hat er dann zwar ein iPhone das nicht mehr überhitzt, dafür aber immer noch eine gesplitterte Scheibe hat. Es kann auch sein das der Service erstmal versuchen muss den Fehler nachzuvollziehen, und wenn sich da nix überhitzt.... kein Fehler, keine Behebung
 
Hier steht nicht "muss", hier steht "müsste", das hat nur mit der Garantie zu tun und gibt das Rechtliche wieder. Ich meine, seine Rechte zu kennen kann ja nie falsch sein, oder ;-)
 
Geräte mit Sturzschäden sind für gewöhnlich von der Garantie ausgeschlossen...
 
Das stimmt so auch nicht...Wenn der Defekt nichts mit dem Sturz zu tun hat, kann dafür auch nicht die Garantie ausgeschlossen werden! Wie gesagt, es kommt eben drauf an
 
Warum nicht? Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Und bei äußerer Krafteinwirkung wird kein Hersteller für die Funktion seiner Geräte garantieren.
 
Stimmt so auch nicht, 1 Jahr Garantie ist vorgesehen, darüber hinaus freiwillig, ja. Wenn aber erst einmal dieses "Garantie-Versprechen" gegeben wurde kann man daraus auch in Anspruch genommen werden. Natürlich garantiert kein Hersteller für die Funktion bei äußerer Krafteinwirkung, wenn aber der Mangel nicht durch äußere Krafteinwirkung entstanden ist, entstanden sein kann, dann greift eben auch der Garantie-Anspruch.
 
Stimmt so auch nicht, 1 Jahr Garantie ist vorgesehen, darüber hinaus freiwillig, ja. Wenn aber erst einmal dieses "Garantie-Versprechen" gegeben wurde kann man daraus auch in Anspruch genommen werden. Natürlich garantiert kein Hersteller für die Funktion bei äußerer Krafteinwirkung, wenn aber der Mangel nicht durch äußere Krafteinwirkung entstanden ist, entstanden sein kann, dann greift eben auch der Garantie-Anspruch.
Gewährleistung meinst du, und die ist 2 Jahre. Die hast du gegenüber deinem Verkäufer, nicht dem Hersteller. Nach 6 Monaten Beweislastumkehr -> du musst beweisen, dass der Fehler schon vorher bestand. Garantie ist völlig freiwillig.
 
Das weiß ich schon, worauf ich aber hinaus wollte, ist dass ja von Apple 1 Jahr Garantie vorgesehen ist! Die gibt Apple ja. Und wenn die Garantie gegeben wurde dann muss die Leistung im Rahmen dieser Garantie auch erbracht werden. Ob die Leistung, im Rahmen der Garantie, dann erbracht wird ist eben nicht mehr freiwillig. Alles nach diesem Jahr ist dann Gewährleistung. So war der Beitrag gemeint.
Garantie führt ja gerade zur Beweislastumkehr.
 
Ja aber im Gegensatz zur Gewährleistung kann Apple bei der Garantie selbst die Regeln bestimmen, und zb Geräte nach offensichtlicher Gewalteinwirkung von der Garantie ausschließen. Genauso wie sie ja auch bei Wasserschaden oder Jailbreak die Garantie verweigern.
 
Gut, ich versuchs jetzt mal mit nem Beispiel, rein fiktiv, also bitte nicht ernst nehmen: Nehmen wir an, Apple garantiert, dass sein neuer Screen kratzfest ist, also man kann ihn komplett nicht zerkratzen. Ich hab aber jetzt einen Kratzer, gleichzeitig jedoch schlägt ein Feuchtigkeitssensor an, das geht ja schnell, beeinträchtigt aber nicht die Funktion.
Apple darf mir dann nicht den Austausch vom Screen verweigern, weil das Wasser bestimmt nicht den Kratzer verursacht hat. Wenn also der Mangel durch Gewalt von außen entsteht, ganz klar, keine Garantie, aber wenn der Mangel mit der Gewalteinwirkung nichts zu tun hat, dann hast du auch für den Mangel die Garantie. Du musst halt wahrscheinlich dann, das selbst ersetzen, was du verbockt hast.
 
Apple kann in die Garantiebestimmungen rein schreiben, was sie wollen. Und gerade bei Wasser oder Sturz ist die Garantie nunmal in der Regel komplett weg, egal was deine persönliche Logik dazu sagt...

Du darfst hier nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln. Gewährleistung erlischt nicht automatisch nur weil du gegen die Garantiebestimmungen verstößt, das stimmt, aber Gewährleistung ist, gerade nach 6 Monaten, nunmal schwer durch zu setzen, wegen der Beweislastumkehr.
 
Ich kann durchaus Garantie und Gewährleistung auseinanderhalten. Ich hab mir auch gerade noch einmal die Garantiebestimmungen durchgelesen. Bei Schäden durch Unfall, Fehlgebrauch etc greift die Garantie nicht. Und genau das sag ich ja schon die ganze Zeit, wenn der Schaden aber nicht durch einen Unfall oder Fehlgebrauch entstand, dann greift sie!
Das hat mit meiner persönlichen Logik jetzt nix zu tun, so stehts eben auch in den Bestimmungen.
 
Ich zitier jetzt einfach nochmal meinen ersten Post:
Also in der grauen Theorie magst du evtl einen Garantiefall haben, in der Praxis wird Apple aber kaum ein Gerät mit deutlichem Sturzschaden auf Garantie tauschen, immerhin wird es schwer nachzuweisen, dass das Problem nicht durch den Sturz verursacht wurde...
 
Gut dann hab ich theoretisch Recht, damit kann ich leben. Recht haben und Recht kriegen sind ja schon immer 2 verschiedene Dinge gewesen ;-)
 
Wenn bei meinem Auto der Klimakompressor streikt, werden sie mir den nicht reparieren, wenn ich den Wagen vor der Beanstandung an einen Baum
setze.

Eben weil bei unsachgemäßer Behandlung die Garantie abgelehnt werden kann.
 
Warum musst du mich grad an meinen Klimakompressor erinnern? Der ist kaputt und die Reparatur kostet € 700. :-c