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iPad Umtauschen

Kookaburra88

Carola
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Hallo habe jetzt seit gut einer Woche mein iPad 16GB WiFi (Direkt im Apple Online Store bestellt), nun aber festgestellt, dass ich lieber die 3G Variante hätte. Kann ich hier gebrauch vom Rückgaberecht machen? Gibt es hier überhaupt ein Rückgaberecht?

MfG Chris
 

CharlieBrown

Echter Boikenapfel
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Geh in den Orderstatus im Online-Store und wähle "Artikel zurückgeben" (oder so ähnlich).
 

waschbär123

Echter Boikenapfel
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Warum sollte das innerhalb der gesetzlichen Rückgabezeit nicht funktionieren? Apple ist auch (noch) nicht Gott...
 

Zendegi

Alkmene
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Du hast 14 Tage Rückgaberecht.

Ist das von Apple so ausgeschrieben?

Ansonsten sei kurz angemerkt, dass (falls du das meinst) ein Allgemeines Rückgaberecht (egal ob ohne oder mit Angabe von Gründen) von 14 Tagen nicht existiert. Das ist leider ein verbreitertes Irrtum.
 

Zendegi

Alkmene
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Hatte überlesen, dass das Geschäft online getätigt wurde! Mein Fehler!

--> Umtauschen!
 

avilon

Jamba
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Rumschadronieren? Alles fit bei dir? Ich ignoriere deine Ausfälligkeit einfach mal.
Das gesetzliche (!) Widerrufsrecht ist grundsätzlich nicht in den AGB des Apple Stores zu suchen, sondern in § 355 Abs. 1 i.V.m. § 312d Abs. 1 BGB. Und.. das Fernabsatzgesetz ist schon seit 2002 Rechtsgeschichte.
 

CARN

Welscher Taubenapfel
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Stimmt. Das bringt den Threadersteller aber bei seiner Frage nicht weiter. Für ihn ist wichtig, was in den AGB des Apple Stores steht. Ich kann hier auch ganz viele Gesetzestexte zitieren, die alle gültig sind und stimmen - hat aber mit der Threadfrage nichts zu tun, oder?
 

avilon

Jamba
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Das Widerrufsrecht hat also nichts mit der Threadfrage zu tun? Als offensichtlicher Nichtjurist solltest du dich ab jetzt besser zurückhalten.

Ich zitiere hier nicht "ganz viele Gesetzestexte", sondern nenne die in Deutschland einschlägige bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für den Widerruf der "Bestellung" (vereinfacht betrachtet) des TE im Apple Online Store. Nicht mehr und nicht weniger.
Die AGB sind da nachrangig, da die darin genannte Passage lediglich der Information des Bestellers über sein Widerrufsrecht dient. Das Recht selbst hätte er auch dann, wenn in den AGB nichts darüber stünde!
 

maikimaikmaik

Alkmene
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Wie wäre es denn mit:
Das Ipad verkaufen und für das Geld, bring bei Ebay schon fast genau den Beschaffungsbetrag und davon dann ein neues kaufen? ;)
 

PcK

Reinette de Champagne
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und der nutzen daraus wenn er bei apple genau den beschaffungsbetrag bekommt?
 

JayDee

Transparent von Croncels
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Er meint die Beschaffungskosten der 3G-Version. Bei eBay gibt's für das iPad momentan mehr als den Verkaufspreis, weil es nirgends mehr vorrätig ist und bei eBay sowieso anscheinend ein Haufen Spinner zugegen sind, die wegen ein paar Tagen Unsummen mehr dafür ausgeben. Siehe Preise der mitgebrachten US-Geräte vor dem Launch hier.