Anspruchsberechtigung.
PayPal schützt den Zahlungsempfänger, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.1 Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Zahlungsempfänger von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.
3.2 Der Zahlungsempfänger beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Website von PayPal oder per E-Mail zu geben. Dies umfasst auch Anfragen zur Dokumentation oder Verifizierung der ordnungsgemäßen Auslieferung der Ware, die von PayPal in angemessenem Umfang zur Untersuchung des Geschäftsvorgangs gefordert werden können.
3.3 Der Zahlungsempfänger hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten (keine Ratenzahlung, ausgenommen hiervon ist die "Ratenzahlung mit PayPal", wobei Sonderkonditionen gelten, keine Anzahlungen, keine Hinterlegungen, keine zurückgestellten Zahlungen).
3.4 Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.
Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.
Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.
3.6. Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.
3.7. Um Verkäuferschutz in dem Fall zu erhalten, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat, muss der Verkäufer den Artikel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zahlungseingang versandt haben. Dies gilt nicht für vorbestellte oder noch herzustellende Artikel; diese müssen innerhalb der vom Verkäufer in seinem Angebot angegebenen Frist versandt werden.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full
Da scheitert es ja schon an Punkt 3.2 und 3.6 - ein Verbrecher wird nicht antworten (3.2 nicht erfüllt) und die Adresse stimmt auch nicht mit der des Verbrechers überein (3.6 nicht erfüllt).
Von daher kann der Käuferschutz nicht klappen, wenn sich auf der anderen Seite ein Verbrecher befindet. Und von nix anderem ist hier die Rede.