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iPad Air extrem günstig?

Wotsefack

Gala
Registriert
13.06.09
Beiträge
50
Hi,
ich wurde gestern von einem Kollegen gefragt, ob ich Interesse an einem iPad Air hätte, sein Kumpel hätte eins zu verkaufen.
Daraufhin wurde mir das iPad Air 32GB Wifi neu und noch eingeschweißt für sage und schreibe 450€ angeboten, gibts nur ohne Kassenzettel.
In Bezug auf die Garantie ist der fehlende Kassenzettel unerheblich, richtig?
Allerdings ist das Angebot schon extrem! günstig, sollte ich es lieber sein lassen?
 
Der Kollege vom Kollegen... woher hat er denn das iPad, wenn es keine Rechnung gibt? Warum bietet er es zu diesem Preis an? Wären mal zwei interessante Fragen, die du ihm stellen kannst.
 
Der Kumpel vom Kollegen arbeitet nicht zufällig irgendwo im Lager oder ist Kurierfahrer? Oder meinst du der ist bei der Caritas und verschleudert nagelneue Geräte aus purer Barmherzigkeit. Es empfiehlt sich hier mal den gesunden Menschenverstand zu aktivieren.
 
Wieso bekommen es manche nicht hin einfach 1+1 zusammen zu zählen...
Aber Gier frisst Hirn... war schon immer so...

Der Hammer, habe ich noch nie gehört ! :) :) :) :) :) Kumpels sind doch die Besten. Die würden dir nie die Katze im Sack verkaufen ;) ;) ;)
Bester Rat, Augen auf !
 
Ein 64gb weiß 4G ist schon verschollen! Aus zweifelhafter Quelle nicht kaufen!
 
Gibt es das in Deutschland nicht?
Ankauf von Bedenklichen Waren? In Österreich ist es so wenn du Diebesgut kaufst kannst du dafür belangt werden.
Ich würde die Finger davon lassen.
 
Doch, gibt es in DE auch ... Nennt sich dann Hehlerei gemäß § 259 StGB. Und dazu kommt noch, dass man nach § 953 BGB eh keine gestohlenen Sachen erwerben kann, denn man muss ja erstmal Eigentümer von etwas sein, damit man es verkaufen kann.

Einfach gesagt bedeutet es, dass man das iPad im besten Falle nur wieder abgeben muss (natürlich ohne das Geld dafür je wiederzusehen) und im schlechteren Fall noch dafür belangt wird, weil man es gekauft hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und der Fall tritt ein, wenn man eine Ware besonders günstig kauft, obwohl man wissen sollte, dass die angebotene Ware eigentlich viel teurer sonst zu haben ist.

Wenn zBsp eine Ware neu 600 Euro kostet und man bekommt die Ware für deutlich weniger - ist man unter Umständen schon dabei. Von dem abgesehen... dass das Geld fort bleibt und die Ware einem konfisziert wird.
 
Ich verstehe schon das es sehr verlockend ist.
Ich habe auch ein Angebot von einem 5S mit 64GB um 550€ gesehen.
Alleine von der Differenz zum Original Preis lassen sich schon nette Sachen kaufen aber will ich wirklich irgendwelchen unnötigen Stress für ein paar hundert Euro? Denke nicht das sich das Auszahlt wenn du dann noch einen Anwalt und Gerichtskosten tragen musst?
 
Wieso guter Preis? Ich finde für Hehlerware sollte das deutlich günstiger sein.
 
;-) Mal nach dem "Eink(l)au(f)spreis" gefragt?
 
Doch, gibt es in DE auch ... Nennt sich dann Hehlerei gemäß § 259 StGB. Und dazu kommt noch, dass man nach § 953 BGB eh keine gestohlenen Sachen erwerben kann, denn man muss ja erstmal Eigentümer von etwas sein, damit man es verkaufen kann.

Einfach gesagt bedeutet es, dass man das iPad im besten Falle nur wieder abgeben muss (natürlich ohne das Geld dafür je wiederzusehen) und im schlechteren Fall noch dafür belangt wird, weil man es gekauft hat.

Hatten wir erst kürzlich in der Recht-Vorlesung, §935 BGB kann ich nur bestätigen :D! Ich sag nur Abstraktionsprinzip, Ware übergeben und Eigentum verschaffen sind zwei komplett unterschiedliche Sachen.

Ergo, lass die Finger von:D.
 
einfach mal den Kollegen fragen, ob er vor hat so jung schon in den Knast gehen zu wollen. Oder ob er was gegen dich hat, wenn er geklaute Ware anbietet. Nette Firma mit solchen Kollegen.
 
Ich sag nur Abstraktionsprinzip, Ware übergeben und Eigentum verschaffen sind zwei komplett unterschiedliche Sachen.
(Vorab: Sorry, ich kann nicht aus meiner Haut, die Korinthen haben sich zu tief eingebrannt ;-))

[JURA]
Dass die Übereignung eine beweglichen Sache im einfachsten bzw. Grundfall (§ 929 BGB) aus zwei Teilen, nämlich Übergabe (tatsächliche Besitzverschaffung) und Einigung über den Eigentumswechsel besteht, und damit Ware übergeben nicht gleich Eigentum verschaffen ist, stimmt natürlich, ist aber mit "Abstraktionsprinzip" falsch verschlagwortet.

Das Abstraktionsprinzip beschreibt die Trennung von Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (z.B. Übereignung); deswegen erfassen Mängel und Fehler des einen nicht unbedingt auch das andere Geschäft.
[/JURA]

Der Schlussfolgerung würde ich mich aber anschließen, von dem Gerät würde ich die Finger lassen oder sehr gründliche Recherche betreiben, um Dich von der einwandfreien Herkunft des Geräts felsenfest zu überzeugen. Hehlerei (die auch den Käufer treffen kann) und Unmöglichkeit des Erwerbs gestobener Sachen hat p'ti Luc ja schon angesprochen...