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IPad 2 mit einem Materialfehler gekauft

Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Und noch einmal zum mitmeisseln:

Es ist kein Materialfehler,
sondern ein Schönheitsfehler (opt. Mangel).

Deine Aussagen sind nur für einen Materialfehler zutreffend.
 

Marino

Uelzener Rambour
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Was bedeutet, wenn man es auspackt und es eine Delle hat, ist es kein Materialfehler und somit Schuld des Kunden?
 

Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Eher andersrum: ein Materialfehler betrifft die Zusammensetzung des Materials und ist somit eindeutig Verschulden des Herstellers. Bei einem opt. Mangel ist die Schuldfrage bzw. der genaue Zeitpunkt offen.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass der Verkäufer in den ersten Monaten nicht zu einem Austausch sondern lediglich zur Nachbesserung verpflichtet ist.

In deinen Fall reicht vermutlich eine leichte Oberflächenbearbeitung. Der Schaden wäre dann sehr gering.
 

Martin Wendel

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Ich darf auch darauf hinweisen, dass der Verkäufer in den ersten Monaten nicht zu einem Austausch sondern lediglich zur Nachbesserung verpflichtet ist.
Das stimmt nicht. Primär darf der Kunde wählen, ob ausgetauscht oder nachgebessert werden soll. Solange es verhältnismäßig ist, muss der Verkäufer also austauschen (wenn es der Kunde verlangt).

Was genau der Unterschied zwischen Materialfehler und optischem Mangel sein soll, ist mir auch nicht bewusst. Und dem Gewährleistungsrecht wohl auch nicht, da es solche Begriffe nicht vorsieht.
 

Marino

Uelzener Rambour
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@ Juhulia
Sehe ich genauso. Vielleicht bekommen wir ja mal ein Bild reingestellt :)

Das der Händler nach den ersten Monaten zur lediglich zur Nachbesserung verpflichtet ist, ist ein hartnäckiges Gerücht. Ich habe selber eine AV-Verstärker tauschen können, da der Händler verpflichtet war, Ersatz zu leisten und ich keine Reparatur wollte (Fehlerbedingt).
Was aber zu berücksichtigen ist und im BGB §439 Abs. 3 teilweise beschreibt und auch der § 275.
Da steht quasi, dass der Händler die Leistung verweigern darf, wenn dies einen Aufwand erfordert, also auch zu hohe Kosten…

ABER, es wird auch auf den Wert der Sache und die Bedeutung des Mangels geschaut! Die Bedeutung ist hier ja nicht so groß für die Bedienung.


@ technikelse
Spachteln und lackieren ist sicher nicht so schick, da es im Original eloxiert ist. Apple tauscht bestimmt komplett aus, daher auch der Preis ;)
 

Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Meines Wissens ist bei der Gewährleistung in den ersten sechs Monaten nur die Beweislast umgekehrt. Im Gewährleistungsrecht ist lediglich die Beseitigung des Mangels verankert (Pflicht zur Nachbesserung) erst nach mehrmaliger erfolgloser Nachbesserung ist dann ein Rücktritt vom Kauf Mgl. Und somit ein Austausch.

Der Begriff Materialfehler ist eher technischer Natur. Verschiedene Mängel (Funktionsfehler, Materialfehler, Schönheitsfehler, ...) haben für den Verkäufer unterschiedliche Konsequenzen. Einige Versicherungen von Drittanbietern schließen eine Leistung bei Materialfehlern bspw. aus.
 

Marino

Uelzener Rambour
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Schau Dir mal den Link an, ist schnell gelesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Ich dachte auch vorher, dass es so wäre. Allerdings wurde ich durch eine Vorlesung (Vertragsrecht) von dem referierenden Richter überzeugt wurde (auch nach der Vorlesung in einem Gespräch), dass es nicht so ist.

Materialfehler sind halt, wenn vorhanden, schon bei Kauf vorhanden. Schäden können auch später entstehen.
 

maik1990

Golden Delicious
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Euch die Delle mal auf einem Foto zu zeigen, ist eine gute Idee.

Ich habe heute auch von Saturn die Nachricht bekommen, dass ich das unreparierte Gerät doch so schnell wie möglich abholen solle.
Nagut, werde ich den Saturn das letzte mal von Innen sehen und das IPad 2 wieder abholen.
Mal sehen, ob die beim Transport / Apple Werkstatt noch weitere Schäden am Gerät verursacht haben. Dies werde ich diesmal genau prüfen, bevor ich es zurück nehme.

Ich werde dann mal diese Delle fotografieren und meinem Beitrag anfügen...


Nochmals vielen Dank für eure Hilfe und Mühen.
 

DaMikstar

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Meines Wissens ist bei der Gewährleistung in den ersten sechs Monaten nur die Beweislast umgekehrt. Im Gewährleistungsrecht ist lediglich die Beseitigung des Mangels verankert (Pflicht zur Nachbesserung) erst nach mehrmaliger erfolgloser Nachbesserung ist dann ein Rücktritt vom Kauf Mgl. Und somit ein Austausch.
Nein, entweder Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Wahl der Nacherfüllung liegt beim Kunden. Der Verkäufer kann nur dann auf Reparatur bestehen, wenn der Austausch unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich brächte. Dieses ist meines Erachtens aber nicht gegeben, wenn noch Geräte vorrätig sind.

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die Nacherfüklung nach dem zweiten Versuch fehlgeschlagen ist. Dann kann man vom Kauf zurücktreten. Der Rücktritt gar aber nichts mit einem Austausch zu tun. Man bekommt ja dann lediglich sein Geld im Tausch gegen die mangelhafte Ware zurück.
 

maik1990

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Mir fällt doch ein (kann man aber nicht vergleichen), da habe ich in einem Mediamarkt eine Bluray gekauft. Als ich sie aus der Hülle genommen habe, hat sie sich am Rand sehr eigenartig "rau" angefühlt.
Der Bluray Player hat sie nicht abgespielt und dabei merkwürdige Geräusche gemacht...
Ich dachte, der Player ist kaputt und habe noch andere meiner Blurays ausprobiert, wurden alle problemlos abgespielt, nur meine neu gekaufte nicht.

Ab zum Mediamarkt und die Bluray reklamiert.
Dem sehr netten Fachberater fiel auch gleich auf, dass sich die Bluray am Rand sehr eigenartig angefühlt hat und sagte mir, dass es sich um einen Fertigungsfehler bei der Herstellung der Bluray handelt und mitunter vorkommen kann.
Er hat sie auch nochmal ausprobiert, das Testgerät hat sie auch nicht abgespielt.

So, ich habe anstandslos und freundlich eine neue Bluray bekommen mit dem selben Film und konnte ihn dann auch problemlos abspielen.
Der Fachberater hat erst keine unwahren Behauptungen gemacht oder mir unterstellt, dass ich die Bluray kaputt gemacht hätte....

Ist nun nicht mit einem Tablet vergleichbar und schon gar nicht so hochpreisig aber es geht mir um die fachliche Kompetenz und Beurteilbarkeit des damals echt guten und freundlichen Mediamarkt-Mitarbeiters.

Nun anbei noch das Foto vom Materialfehler des IPads 2. Die kleine Delle ist schwer zu erkennen und ist eher auf der rechten Seite des Rahmens.
WP_20131121_004.jpg