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Impressumspflicht

powerlocke

Kaiser Wilhelm
Registriert
20.07.08
Beiträge
173
Hallo Leute!
Ich arbeite grade an einer mehr oder weniger privaten Homepage und habe ein paar Fragen.

Die Seite stellt mich als Fotografen vor, es sind Referenzen und Portfolios abgebildet. Das Copyright, bzw Urheberrecht liegt nicht bei allen Fotos bei mir, da ich sie im Auftrag von Anderen gemacht habe. Außerdem sind auf einigen Fotos Marken, wie zum Beispiel auf einer Cola-Flasche, abgebildet. Ich biete auf der Homepage keine Dienstleistungen o. Ä. an, verdiene rein gar nichts an der Existenz der Homepage, abgesehen von (hoffentlich) Bekanntheit. Ich bin Schüler, demnächst Student und bin also kein Berufs-Fotograf.

Brauche ich ein Impressum und wenn ja, was muss darin stehen?

Und noch etwas: Muss ich am Impressum etwas ändern, wenn ich auf der Homepage irgendwo anbiete Fotos zu machen oder Models suche?

Und noch etwas mehr: Wie sichere ich mich gegen Urheberrechtsverletzung meinerseits ab, wenn ich oben erwähnte Auftragsfotos online stelle oder auf einigen Fotos Markennamen deutlich zu erkennen sind?

Liebe Grüße

Niklas
 

Patrick Rollbis

Moderator
AT Moderation
Registriert
22.10.06
Beiträge
6.191
Natürlich brauchst du ein Impressum.
Mit:
- Name
- vollständige Adresse
- Kontaktmöglichkeit (eMail, am Besten Telefon)

Deine Fotos schütz du, indem du im Impressum das schreibst und natürlich bei den Fotos dazu schreibst, dass sie dein Eigentum sind, wenn sie es sind. Ansonsten ein entsprechender Verweis auf den Eigentümer und intern die Erlaubnis jedes einzelnen Eigentümers.
 

drlecter

Wöbers Rambur
Registriert
04.11.06
Beiträge
6.442
Du solltest bei den Auftragsarbeiten dir eine schriftliche Einwilligung holen. Bei Models machst du das über einen Vertrag. Ich denke du knipst Personen nur auf TFP Basis (gibt im Netz auch ein Mustervertrag). Wenn du die richtig buchen willst, musst du eh einen Vertrag haben.
Bei den Auftragsarbeiten von Objekten solltest du das auch vertraglich festhalten, dass du die Bilder im Rahmen deines Portfolios veröffentlichen willst.
Ach, du hast die Urheberrechte, da du doch der Fotograf bist. Du darfst bei den Modelbildern z.B. diese nur nicht veröffentlichen oder vermarkten wenn die Person nicht eingewilligt hat.

Ach, dies ist nur mein Wissensstand und keine Rechtsberatung.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Auszug aus dem Telemediengesetz:

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte (RStV)

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.