• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

iMac im amerikanischen Apple Store kaufen?

Vielleicht ist ja DUS da besser ... dort bin ich bisher immer so durch gekommen! ;-)
 
Ich bin in Wiesbaden noch nie in eine Alkoholkontrolle gekommen und fahre trotzdem nicht betrunken...
 
Oh, welch geheimer Insidertrick. Der Zoll ist natürlich dämlich. Die wissen ja gar nichts. Um Betrüger und Steuerhinterzieher zu kriegen verlangen einfach einen Kaufnachweis und vergleichen die Seriennummer. Schon haben sie dich am Ar**h. Dann gibt es eine Geldstrafe, dass die Schwarte kracht. Die Welt ist voll von Schlaumeiern und Schnäppchenjägern die ja so clever sind.

Na, wenn jeder für sein iPhone, welches er mit nach Amerika nimmt, sich bei der Ausreise per Beleg nachweisen muß das es sein eigen ist, viel Spaß. Außerdem muss sichtlich alles im Rahmen bleiben. Mehrere iPhones, iPad sowie iPad mini im Gepäck ist dann schon verdächtig. Ein Restrisiko ist immer da, muß jeder selbst für sich entscheiden. Im Grunde genommen ist die ganze Frage Unsinn, denn wer es auf diese Weise nicht macht und alles korrekt angibt und verzollt, wird vermutlich nie was sparen. Lassen wir es also gut sein, diese Diskussion führt zu nichts.
 
Na, wenn jeder für sein iPhone, welches er mit nach Amerika nimmt, sich bei der Ausreise per Beleg nachweisen muß das es sein eigen ist, viel Spaß.

Bei Ausreise nicht, aber bei Wiedereinreise nach Deutschland. Wenn der Zoll dieses verlangt, muss man Belege vorweisen. Kann man das nicht, nimmt der Zoll an, man hat die Artikel im Ausland erworben, ermittelt den aktuellen Preis und man muss zahlen. Bei Artikeln mit Seriennummern lässt sich ja einfach nachweisen ob man sie im Deutschland erworben hat. Bei Kleidung oder Goldschmuck kann es da schon schwieriger sein.
 
Im Nachhinein kann ich das auch nachweisen. Ich habe ja die Rechnungen ...
 
Bei Ausreise nicht, aber bei Wiedereinreise nach Deutschland. Wenn der Zoll dieses verlangt, muss man Belege vorweisen. Kann man das nicht, nimmt der Zoll an, man hat die Artikel im Ausland erworben, ermittelt den aktuellen Preis und man muss zahlen. Bei Artikeln mit Seriennummern lässt sich ja einfach nachweisen ob man sie im Deutschland erworben hat. Bei Kleidung oder Goldschmuck kann es da schon schwieriger sein.

Ja, alles theoretisch möglich. Seit vielen Jahren fliege ich ins Ausland und wieder zurück und mich hat noch nie jemand nach der Herkunft meines Smartphones gefragt. Lassen wir es nun gut sein, Du hast Recht und das Vorgehen ist sicherlich nicht Rechtens.
 
Was viele immer gerne vergessen oder runterspielen.
Hast du etwas zu verzollen und gehst durch den grünen Ausgang, dann begehst du eine Straftat.

Dementsprechend sollte man hier keine Hinweise dazu erwarten wie man zu verzollende Geräte am Zoll vorbei bekommt.

Viele lassen sich immer vom billigen Preis in den USA täuschen. Wie oft erwähnt wird, sind dort keine Steuern drauf.
Ich habe mir auch meinen ersten iPod von einer Freundin aus den Staaten mitbringen lassen, am Ende habe ich 30 Euro gespart.
Das hat sich halbwegs gelohnt, weil sie sowieso dort war.

Ansonsten lohnen sich nur Geräte, die den Freibetrag nicht überschreiten.
 
Zuletzt bearbeitet: