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iMac 24" 3,06GHz vs. iMac 24" 3,06GHz

frozenbarbie

deaktivierter Benutzer
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03.07.08
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287
Liebe Fachleute,

bin leider im ebay auf einen "Spassvogel" reingefallen - hatte zwar schon von SpassBIETERN gehört, aber nun das zweifelhafte Vergnügen, einen SpassVERKÄUFER kennenzulernen...
Der hat mir einen ca. 1 Jahr alten iMac 24" 3,06GHz verkauft aber einen älteres Modell geliefert: er hat MB420D/A mit 4x USB, der NVIDIA GeForce GT 130 und max. 8GB DDR2 SDRAM mit 1066 MHz Takt für 2 x 204-poliger SoDIMM verkauft aber MB325D/A mit 3x USB, der schwächeren NVIDIA GeForce 8800 GS und max. 4GB RAM geliefert...

Meine Fragen:
1. Da beide 1066 MHz BUS-Takt und DDR2 SDRAM haben: würden in den "älteren" auch 1066er RAMs passen (angegeben und eingebaut sind 2x 2 GB SO-DIMMs DDR2 SDRAM mit 800 MHz)?
2. Wie stehen die Chancen 8GB RAM einzubauen? Hat das jemand versucht/laufen?

Danke für Eure Hilfe,

FB
 

ImpCaligula

deaktivierter Benutzer
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Salü......

ich habe den iMac 2,8GHz mit dem 800er Bus.

1) Ja kannst auch 1066er Steine nehmen. Nutzt zwar dann nichts, regeln aber runter. Sprich laufen halt mit nur 800.

2) Ich bin mir fast sicher - hatte eine Anfrage gemacht beim Mac Speicher Guru. Der meinte, dass nur 4Gbyte oder 6Gbyte bei den 800er gehen. Bin mir aber nicht 100% sicher. Vielleicht kann das jemand hier nochmal genauer definieren. Aber 8Gbyte waren es auf keinen Fall! Leider... sonst würden in meinem iMac auch schon die 8Gbyte werkeln.

3) Spass-Verkäufer? Kauf rückgängig machen? Bei falschen Angaben hast Du volles Rückgaberecht. meine Schwester hat (allerdings aus Unwissenheit) bei einem Amilo Notebook den falschen RAM Riegel angegeben (auch andere Hz Zahl) - sie musste das Notebook zurück nehmen. Ohne wenn und aber. Da gibt es nichts, aber auch gar nichts zu deuten. Oder - wenn Ihr beide Euch einigt - zumindest eine Minderung des Kaufpreises. Aber so würde ich mich nicht abspeisen lassen....
 

TOK

Boskoop
Registriert
21.04.09
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39
Du kannst das Gerät zurückgeben. Sieh mal im Fernabsatzgesetz nach, Du hast 14 Tage zur Rückgabe, wenn nicht sogar länger wegen falscher Angaben. Hoffe es hilft Dir...
 

drlecter

Wöbers Rambur
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Aeh du solltest nicht den BUS Takt mit dem Speichertakt verwechseln. Wenn ich das bei Mactracker richtig sehe, ist ein 420D ein early 2009 mit DDR3 Speicher und das andere Gerät ein early 2008 mit DDR2. Das erstere kann 8GB das 2008 nur 6GB.
Wenn dir das reicht, handel einen guten Preisnachlass aus oder gebe es direkt zurück.
 

rex1966

Grahams Jubiläumsapfel
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Dann kann ich nur hoffen das Du den iMac mit PayPal bezahlt hast.
Sonst musst Du u.U lange auf Dein Geld warten.

Bei solchen Kaufbeträgen würde ich immer PayPal bevorzugen,weil da eine evtl. Rückabwicklung viel einfacher ist.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Du kannst das Gerät zurückgeben. Sieh mal im Fernabsatzgesetz nach, Du hast 14 Tage zur Rückgabe, wenn nicht sogar länger wegen falscher Angaben. Hoffe es hilft Dir...

Gilt das Fernabsatzgesetz auch bei Privatverkäufen? Ich glaube eher nicht. Da er aber nicht gemäss Beschreibung geliefert hat, solltest du gute Chancen haben...
 

hansano

Tokyo Rose
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69
Hi,

hier wird mal wieder munter alles mögliche verwechselt und gemischt.
Das Fernabsatzgesetz mit dem genannten 14 tägigen Rückgaberecht gilt bei Kauf von Ware bei einem Onlinehändler, aber nicht bei ebay! Das darf als erstes mal nicht verwechselt werden.

Bei ebay gilt bei gewerblichen Verkäufern immer ein Rückgaberecht von einem Monat.

Du hast jetzt nicht geschrieben, ob du bei einem privaten oder gewerblichen Verkäufer gekauft hast, daher musst du selbst entscheiden, ob obige Regelung für dich gelten könnte.
Bei einem privaten Verkäufer gilt sie nicht. (hier bin ich mir nicht zu 100% sicher)

Nun zu deinem speziellen Fall:
Das was oben steht war nur mal so zur Info...

Bei deinem Fall kannst du das Gerät natürlich zurückgeben und das Beschriebene oder dein Geld verlangen, weil der Verkäufer ganz offensichtlich FALSCH geliefert hat.

Mach dir auf jeden Fall als erstes Mal einen Ausdruck der Auktion mit allen Details auf ein Blatt Papier (nicht PDF) und das zur Sicherheit gleich zwei Mal!!!
Vor allem auf PAPIER, damit du was in der Hand hast, dass den Sachverhalt beweist.
Die Auktionstexte werden nämlich irgendwann gelöscht und dann haste gar nichts als Beweis.

Dann würde ich den Verkäufer darauf hinweisen und das Geld oder das richtige Gerät verlangen.
Wenn er etwas dagegen sagt kannst du erstmal Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten (oder erstmal damit drohen) und dir gleich den Anzeigetext kopieren lassen und Ihm als PDF zur Verfügung stellen, damit er dann nochmal überlegen kann, ob er nicht doch lieber das Gerät zurücknehmen will.
Danach wäre dann, wenn alles nichts hilft ein Anwalt gefragt, der aber erstmal noch mehr Geld kostet und zwar deins, daher ist dieser Weg aus Kostengründen als letztes zu wählen, es sei denn du kennst jemanden, der Anwalt ist.

Probier es aber erstmal freundlich und sachlich. Das bringt meistens sehr viel mehr Erfolg, als gleich wild zu drohen.
Oben wurde ja schon das Beispiel mit dem Notebook der Schwester genannt:
Falsch geliefert = Verpflichtung zur Rücknahme, auch bei Privat.

Vielleicht hat der Mensch ja auch einfach keine Ahnung von Computern und hat eine iMac Beschreibung kopiert weil das Gerät auf dem Bild genauso aussah, wie das was vor ihm Stand. Muss ja alles nicht in böser Absicht gewesen sein.

Viel Erfolg...