[App Store] Im AppStore verkaufen als Kleinunternehmer

The_Unknown

Cox Orange
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Hallo in die Runde,

da ich denke, dass sich bei Apfeltalk auch viele "Hobby-Entwickler" für Apple tummeln, hoffe ich, es kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen.

Und zwar arbeite ich Vollzeit ganz normal in einem Unternehmen. Parallel dazu bin ich gerade dabei, meine erste eigene App fertigzustellen. Wie das als Entwickler immer so ist, macht man sich erst spät Gedanken zu den lästigen geldlichen Modalitäten. Da in die App ca. 1 Jahr Aufwand geflossen ist und mir durch den Betrieb für das Hosting auch nicht ganz unerhebliche Kosten entstehen, möchte ich gern auf ein Abo-Modell setzen.

Meine Frage geht nun in die Richtung der Bezahlung. Ich nutze die deutsche Kleinunternehmerregelung (in aller Kürze: Umsatz < 17500 EUR, allerdings darf ich keine Umsatzsteuer ausweisen, muss diese dann allerdings auch nicht abführen). Eine erste Recherche im Internet brachte allerdings zutage, dass Apple wohl von meinen Erlösen auch immer die 19% Mehrwertsteuer einbehält und damit quasi ignoriert, dass ich ein Kleinunternehmer bin und diese Steuer gar nicht ausweisen darf.

Mir ist bewusst, dass ich eigentlich gar keine Geschäftsbeziehung zu den Kunden habe (den Leuten, die die App herunterladen und abonnieren). Aber gibt es eurer Erfahrung nach irgendeine Möglichkeit, sich bei Apple als Kleinunternehmer auszuweisen und dann somit zu erwirken, dass Apple die Umsatzsteuer nicht vorab abführt?

Mir entsteht dadurch ein realer Geldverlust. Und bedenkt man, dass ich auch noch Apples Provision und meine Einkommensteuer zahlen muss, bleibt unter dem Strich nur noch 40-50% übrig, was ich für hochgradig leistungsfeindlich halte :(

Disclaimer: Mir ist bewusst, dass hier keine Steuerberatung erfolgen kann. Es geht mir lediglich die Erfahrungen, die hier andere gemacht haben. Ich denke, ich bin nicht der einzige, den dieses Problem betrifft.

Vielen Dank im Voraus.

Ciao The_Unknown
 

HaukeG5

Lambertine
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Apple wird die in Deutschland durch Apps entstandene Umsätze mit 19% versteuern weil Apple rechtlich als Verkäufer auftritt und somit Umsatzsteuerpflichtig ist. Das du als Entwickler unter dem § 19 UStG fällst ist Apple egal, sie müssen 19% abführen. Du kannst also nur den Verlust der 19% durch ein höheren Nettopreis ausgleichen, so wie es jeder in seiner Kalkulation macht, der Umsatzsteuerpflichtig ist.

Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten den der Kunde (hier bei Apple) bezahlt und der an das Finanzamt weiter gereicht wird. Wenn du dein Preis für die App durch die § 19 UStG Regel zu knapp kalkuliert hast, ist es leider dein Problem.

Vor dem Problem steht jeder Kleinunternehmer der seine Dienstleistung oder Ware nicht direkt an den Endkunden weiter gibt. Viele Firmen die Dienstleistung einkaufen, nehmen gar keine Angebote von Kleinunternehmen mehr an, weil ihnen der steuerliche Hick Hack
in der Buchhaltung zu aufwändig ist.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Der Ansatz ist schon mal falsch: Auch Kleinunternehmer sind grundsätzlich verpflichtet die USt. korrekt auszuweisen und die entsprechenden Effekte (VoSt., Saldierung, VZ, Abführen des USt.-Überhangs, ...) zu beachten. Auf Antrag(!) kann man von dieser Verpflichtung befreit werden (§ 19 UStG). Sofern USt. ausgewiesen wird, entsteht - auch wenn dem Antrag mach § 19 UStG stattgegeben wurde und sogar bei reinem Privatverkauf - immer eine Pflicht zur Abführung der USt.
Soweit erst mal nur das Grundsätzliche. Tatsächlich habe ich mich nicht groß damit auseinander gesetzt (und auch gerade keine Lust mir die iTunes-Rechnungen und die iTunes AGB etc. anzuschauen), ob aufgrund der rechtlichen Konstellation ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Kunden entsteht - grundsätzlich kann es auch sein, dass Apple tatsächlich nur vermittelt.
So oder so: Auch weil die Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten beziehst und zur genauen Würdigung des individuellen Sachverhalts, kann ich nur einen Ratschlag geben: Gehe zu einem meiner Berufskollegen der steuerberatenden Zunft und lass dich beraten. Finanzämter geben da teilweise auch gute Empfehlungen, schon aus Haftungsgründen empfiehlt es sich aber, dass du dich an einen StB wendest.
 

SomeUser

Ingol
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Vor dem Problem steht jeder Kleinunternehmer der seine Dienstleistung oder Ware nicht direkt an den Endkunden weiter gibt. Viele Firmen die Dienstleistung einkaufen, nehmen gar keine Angebote von Kleinunternehmen mehr an, weil ihnen der steuerliche Hick Hack
in der Buchhaltung zu aufwändig ist.

Das Problem hat grundsätzlich jeder Kleinunternehmer der die Erleichterung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt; ob er seine Waren direkt an Endkunden oder an andere Unternehmen verkauft ist grundsätzlich egal.
Das "Problem" für ein Unternehmen als Abnehmern ist dann eher, dass es selbst keine VoSt. geltend machen kann. Dafür geht natürlich auch der Anteil, der sonst auf die USt. entfallen wäre, voll in die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmenüberschussrechnung und wirkt sich steuermindernd auf die zu versteuernden Einkünfte aus.
Eine Buchhaltung, die damit vom Vorgang/Handling her Probleme hat, würde ich hingegen vor die Tür setzen, da sie schlicht ihren Job nicht beherrscht. Losgelöst wie gesagt von der Frage, ob es sinnvoll ist, $was-auch-immer bei jemanden zu kaufen, der keine USt. ausweisen kann/darf/will/wird.
 

The_Unknown

Cox Orange
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Noch habe ich gar keine Preise kalkuliert, werde diese nun aber entsprechend höher ansetzen.

Ich habe in den AGBs noch mal nachgehakt und siehe da:

App-Lizenzen werden Ihnen von Apple oder einem Drittentwickler („App-Provider“) zur Verfügung gestellt. Eine von Apple lizenzierte App ist eine „Apple-App“; eine von einem App-Provider lizenzierte App ist eine „Dritt-App“. Indem Apple den App Store zur Verfügung stellt, handelt Apple als Vertreter für App-Provider und ist keine Partei des Kaufvertrages oder der Benutzervereinbarung zwischen Ihnen und dem App-Provider.

Das bedeutet doch jetzt, dass ich eine direkte Geschäftsbeziehung habe und Apple tatsächlich nur der Vermittler ist. Aber wenn Apple im AppStore die MwSt ausweist, nützt mir das dann relativ wenig.

Bzgl. Steuerberater: Ich habe mir gestern schon mal über ein Portal kostenlos und unverbindlich Angebote eingeholt (noch keins da).
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Noch habe ich gar keine Preise kalkuliert, werde diese nun aber entsprechend höher ansetzen.

Ich habe in den AGBs noch mal nachgehakt und siehe da:

App-Lizenzen werden Ihnen von Apple oder einem Drittentwickler („App-Provider“) zur Verfügung gestellt. Eine von Apple lizenzierte App ist eine „Apple-App“; eine von einem App-Provider lizenzierte App ist eine „Dritt-App“. Indem Apple den App Store zur Verfügung stellt, handelt Apple als Vertreter für App-Provider und ist keine Partei des Kaufvertrages oder der Benutzervereinbarung zwischen Ihnen und dem App-Provider.

Das bedeutet doch jetzt, dass ich eine direkte Geschäftsbeziehung habe und Apple tatsächlich nur der Vermittler ist. Aber wenn Apple im AppStore die MwSt ausweist, nützt mir das dann relativ wenig.

Bzgl. Steuerberater: Ich habe mir gestern schon mal über ein Portal kostenlos und unverbindlich Angebote eingeholt (noch keins da).

Nochmal: Ich kann und werde hier, schon aus berufsrechtlichen Gründen, keine Steuerberatung - wozu auch die konkrete Beurteilung eines steuerlichen bzw. rechtlichen Sachverhaltes zählt - leisten. Und ich empfehle dir dringendst, insbesondere mit Blick auf mögliche steuerliche Risiken zu deinen Lasten, dir vor Ort einen StB des Vertrauens zu suchen und zumindest mal drölf Euro für eine grundsätzliche steuerliche Beratung in die Hand zu nehmen.
Von irgendwelchen Steuerberatungs- und/oder Rechtsberatungsportalen würde ich hingegen die Finger lassen. Es ist häufig einfach viel wert (und häufig auch notwendig) sich in die Augen oder auf das gleiche Blatt Papier schauen zu können, Fragen frei erörtern und diskutieren zu können etc.
Das mit einer falschen Steuerklärung erwachsende Risiko trägst nämlich zunächst mal du.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Eine erste Recherche im Internet brachte allerdings zutage, dass Apple wohl von meinen Erlösen auch immer die 19% Mehrwertsteuer einbehält und damit quasi ignoriert, dass ich ein Kleinunternehmer bin und diese Steuer gar nicht ausweisen darf.

Das ist falsch, denn die Sachlage ist wesentlich komplizierter.

Du lieferst eine Dienstleistung (nämlich Softwarelizenzen) als ein Unternehmer an ein anderes europäisches Unternehmen im Ausland (an Apple Irland). Dafür brauchst Du eine europäische Steuernummer (VAT ID) und musst Rechnungen an Apple Irland stellen, für die das "Reverse Charge"-Verfahren gilt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

Mit anderen Worten: Du musst hierfür keine Umsatzsteuer abführen, völlig unabhängig davon, ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht. Du bist allerdings verpflichtet, Rechnungen an Apple auszustellen, auf denen 0% Umsatzsteuer gemäß Reverse Charge ausgewiesen sind. Ob Du diese Rechnungen tatsächlich nach Irland schickst, ist ein anderes Problem. Außerdem musst Du im Rahmen der "Zusammenfassenden Meldungen" für europäische Binnenlieferungen sogenannte "Nullanzeigen" beim Bundesamt für Finanzen einreichen.

Ob Apple den Bruttopreis in jedem Land durch Steuerabzüge kürzt, spielt für Dich keine Rolle. Wie HaukeG5 schon sagt: Wenn dadurch der Verdienst zu niedrig ist, musst Du eine andere Preisstaffel bei Apple wählen.
 
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Ingol
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Du lieferst eine Dienstleistung (nämlich Softwarelizenzen) als ein Unternehmer an ein anderes europäisches Unternehmen im Ausland (an Apple Irland). [...]

Bist du dir da sicher? Ich habe mich - wie schon erwähnt - nie mit der genauen Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse zwischen Apple, App-Anbietern und den Kunden auseinander gesetzt. Denkbar sind ja grundsätzlich auch andere (Rechts-)Konstellationen.
Sofern das so ist, hast du mit den weiteren Ausführungen recht. Ich würde dem TE jedoch auf jeden Fall weiterhin empfehlen sich einen StB zu suchen.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Das ist ohne wenn und aber so, wie Marcel schreibt.

Und die Pflicht zur Abfuhr der Ust hat auch der Kleinunternehmer. Er kann sich befreien lassen.

Bis auf Verwaltungsaufwand hast Du, unknown, keinen Nachteil, wenn Du das ganz normal mit der Ust machst.

Alles andere ist notfalls ein Fall für den Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht, wenn Du es alleine nicht überblicken kannst.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Eine bestimmte Umsatzsteuerzahlung kann sich trotzdem ergeben: Falls die App eine internationalisierte Bedieneroberfläche hat, so dass sie weltweit verkauft werden kann, sind noch Besonderheiten im Steuerrecht zwischen Deutschland und Japan zu beachten.

Apple wird Dir für jeden Verkauf in Japan tatsächlich 20,42% Abzüge für die dortige Steuer in Rechnung stellen. Um das zu verhindern, musst Du Dich als Kleinunternehmer beim Japanischen Finanzministerium anmelden. Auf Wunsch übernimmt Apple aber den hierfür nötigen Papierkram. Dazu muss ein bestimmtes Formular auf Papier (!) an eine Filiale von Apple in Texas geschickt werden. Als Entwickler bekommst Du von Apple die hierfür nötigen Informationen.
 
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The_Unknown

Cox Orange
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Und die Pflicht zur Abfuhr der Ust hat auch der Kleinunternehmer. Er kann sich befreien lassen.

Naja, normalerweise weise ich auf meinen Rechnungen schlicht keine Umsatzsteuer aus mit dem Verweis auf die Regelung für Kleinunternehmer.


Bis auf Verwaltungsaufwand hast Du, unknown, keinen Nachteil, wenn Du das ganz normal mit der Ust machst.

Wie meinst du das genau? Wenn ich obigen Fall (keine MwSt ausgewiesen und dadurch auch kein Abführen einer solchen) vergleiche mit dem Fall, dass Apple die USt direkt abzieht und ich sie mir auch nicht vom Finanzamt zurückholen kann, dann habe ich dadurch einen Realverlust.

Und zum Thema Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Ist das Zitat, dass ich oben aus den AGB referenziert habe nicht der Gegenbeweis und die Beziehung ist doch direkt zwischen mir und dem Kunden? In diesem Fall wäre es ja auch B2C für mich und nicht B2B.

Zusammenfassende Meldungen muss ich als Kleinunternehmer übrigens auch nicht machen:

Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG trifft keine Verpflichtung zur Abgabe der ZM. (http://www.bzst.de/DE/Steuern_Inter...eldungen/Zusammenfassende_Meldungen_node.html )
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Ist das Zitat, dass ich oben aus den AGB referenziert habe nicht der Gegenbeweis und die Beziehung ist doch direkt zwischen mir und dem Kunden?

Das wäre der Fall, wenn dieser Abschnitt für Kunden in Europa gelten würde. Ein Satz später sagt Apple jedoch, dass genau diese Regelung für Kunden von "Apple Distribution International" ausdrücklich nicht gilt.

"Apple Distribution International" ist die Tochterfirma von Apple, die den Mac App Store für die ganze Welt, ausgenommen für USA, Kanada, Australien und Japan betreibt.

Mit anderen Worten: Außer in 4 bestimmten Ländern hat dieses Zitat keinerlei Bedeutung.

Zusammenfassende Meldungen muss ich als Kleinunternehmer übrigens auch nicht machen

Sorry, ja das stimmt.
 

The_Unknown

Cox Orange
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Ah ok, danke für die Klarstellung, hatte ich übersehen. Dann komme ich an der Nummer wohl leider nicht vorbei :( Ist schon schade, wenn man bedenkt, was einem nach der ganzen harten Arbeit am Ende noch bleibt. Für den Kunden ist es schön, so niedrige Preise im App-Segment zu haben, aber man kann dann davon einfach nur über die Masse einen angemessenen Profit machen.
 

IIIIIIIIII

Grahams Jubiläumsapfel
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app gratis im applestore anbieten und das abomodell nicht über Apple sondern selbst über einen Account abrechnen?

So wie z.b. Netflix oder Sky oder Microsoft Office 365?
 

The_Unknown

Cox Orange
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MGM, bin mir zwar unsicher, aber ich glaube nicht, dass das legal ist.
 

The_Unknown

Cox Orange
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Blödes Übergang-zum-iPhone8-Android-Gerät :) da hat mir die Tastatur einen Streich gespielt. Sollte Mhm heißen :)

Ich glaube, Abos usw. abseits der Apple und Google APIs sind nicht erlaubt.

Steht in deren AGBs.
 
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IIIIIIIIII

Grahams Jubiläumsapfel
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wie ist das dann mit netflix? oder mit sky? oder mit meiner e-banking app? dort habe ich auch einen account beim jeweiligen anbieter und die app selbst kostet nichts und ich kann auf alles lt. meinem account zugreifen?


der nachteil ist, ich muss mich selbst um die zahlungsabwicklung etc. kümmern