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Jan Gruber

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Jan Gruber
Die Deutsche Stiftung Warentest hat sich Cloud-Anbieter zum Test vorgenommen, wenig überraschend schneiden Apple dort nicht besonders gut ab.

Apple konnte mit seinem Dienst iCloud bei diesem Test nicht überzeugen. Die iCloud landet auf dem vorletzten Platz. Demgegenüber stehen Google und Microsoft, die die Rangliste anführen. Ein Detail am Rande: Alle getesteten Anbieter bieten mindestens 1 Terabyte Speicher für circa 7 Euro im Monat an.

Die Testkriterien umfassten Handhabung, Geschwindigkeit, Datensicherheit und Vielseitigkeit. Hier konnte Apples iCloud offenbar nicht mithalten. Google One Premium hingegen überzeugte und erreichte den ersten Platz mit der Note 2,1. Besonders in Punkto Handhabung und Geschwindigkeit stach der Dienst hervor. Microsoft OneDrive und die deutschen Anbieter Strato HiDrive sowie Magenta Cloud folgen knapp dahinter. Sie erzielten allesamt die Note 2,3. Besonders positiv fielen die Rechenzentren in Deutschland und der hohe Schutz persönlicher Daten auf.

Stiftung Warentest: iCloud Plus enttäuscht​


Mit der Note 3,8 landete die iCloud auf dem achten von neun Plätzen. Insbesondere die nur "befriedigende" Geschwindigkeit und der "unzureichende" Basisschutz persönlicher Daten waren ausschlaggebend für dieses Ergebnis. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Apple standen in der Kritik.

Ein Blick auf den Datenschutz und die AGBs​


Der Test zeigt: Deutsche Anbieter können durchaus mit den großen US-Konzernen mithalten. Bei US-Anbietern wie Google und Microsoft sollte man jedoch genau hinschauen. Hier spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. Strato HiDrive und Magenta Cloud werden besonders für ihre Datensicherheit und Geschwindigkeit gelobt. Google One und Microsoft OneDrive bieten trotz ihrer US-Herkunft ebenfalls einen hohen Datenschutz.

Apple-Nutzer:innen sollten jedoch abwägen, ob ihnen die iCloud die 10 Euro im Monat wert ist. Zwar bietet die iCloud den Vorteil einer nahtlosen Integration von Backups. Doch in puncto Geschwindigkeit und Datenschutz gibt es laut Stiftung Warentest bessere Alternativen.

Via Test.de

Den Artikel im Magazin lesen.
 
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_macminimal

Melrose
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Sehr seltsames Ergebnis… „Geschwindigkeit“? „unzureichender Schutz persönlicher Daten“? Was ist „Vielseitigkeit“?
 
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voyager

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Zum Thema Schutz, die "besseren Deutschen" sind da nicht wirklich besser. Strato bietet nur 2FA über die (Google)App an, kein Yubikey und co,
 
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ottomane

Golden Noble
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Warum stehen unter dem Testbericht bei test.de 4,5 Jahre alte Kommentare (EDIT: Artikel wurde anscheinend aktualisiert)? Ansonsten finde ich, dass die Vergleiche ohnehin hinken. Warum sollte ich als Apple-Nutzer meine Daten auch noch bei Google verteilen? Bei Apple bin ich ohnehin Kunde und durch Nutzung eines weiteren Anbieters erhöhe ich die Angriffsfläche auf meine Daten enorm.

Zudem hätte ich es begrüßt, wenn test.de das Produkt auch korrekt benennen würde, das getestet wird. Es geht doch um iCloud Drive und nicht um iCloud.
 
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MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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mich würd interessieren wie die das "messen" . Dank Passkey und Hardwarekeys sind die Daten eigentlich "maximal" geschützt, mehr geht ja nach aktuellem Stand nicht (für den Privatbereich)
Da geht es vor allem um die Datenschutzerklärung an sich, also im Hinblick auf Rechtskonformität. Und hier haben alle US- und UK-Anbieter massive Mängel.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Es ist seit Jahren bekannt, dass iCloud die Mindestanforderungen an den Datenschutz nicht einhält. Zum Beispiel kann der tatsächliche Standort der Daten nicht zugesichert werden, es gibt keine Auditing-Möglichkeit und Apple ist nicht bereit, Auftragsverarbeitungsverträge (in Deutschland nach §62 BDSG) abzuschließen. Die Nutzung von iCloud für schutzbetroffene personenbezogene Daten ist deshalb illegal.

Die meisten Nutzer wissen auch nicht, dass Apple die iCloud-Daten meistens bei anderen Cloud-Anbietern speichert, wie Amazon, Google, Microsoft, AIPO Cloud (Guizhou) und IXcellerate.

Bei der Funktionalität gibt es das Problem (das auch in diesem Forum immer und immer wieder diskutiert wird), dass iCloud absichtlich nur zur Synchronisation ausgelegt ist, und nicht zur Datenablage.
 

voyager

Moderator
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und Apple ist nicht bereit, Auftragsverarbeitungsverträge (in Deutschland nach §62 BDSG) abzuschließen
Da sich ihr Angebot der Icloud ausschließlich an Privatpersonen richtet, ist dies nicht nötig. ADV ist ieL bei Gewerblicher nutzung vorgesehen

Und hoffentlich hast du mit Whatsapp und co nen ADV, da die genauso Privatdaten verarbeiten
 
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angerhome

Pommerscher Krummstiel
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Aber, wie immer bei solchen Themen, wird zuerst der Prüfende/Tester in diesem Fall eben Stiftung Warentest in Frage gestellt, weil es eben nicht sein kann, dass Apple nicht Bester ist, oder gar kritisiert wird. ;)

Die vergessen halt immer, was nur einige User hier wissen, dass Apple nur zwei Dinge im Sinn hat:
Unsere Datensicherheit und Umweltschutz. 😂😂😂
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Laut Artikel auch um "Schutz persönlicher Daten und Datenübertragung. Und da wäre dies doch ein Thema

Nochmal, da geht es um die Vertragsbedingungen. Nicht den Apfeltalk Artikel nehmen sondern das was Test selbst schreibt.

Hier die relevanten Teile für iCloud aus dem Test:
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SchwanzusLongus

Luxemburger Triumph
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Aber, wie immer bei solchen Themen, wird zuerst der Prüfende/Tester in diesem Fall eben Stiftung Warentest in Frage gestellt, weil es eben nicht sein kann, dass Apple nicht Bester ist, oder gar kritisiert wird. ;)
Glaube eher, dass es um die Vergleichbarkeit bzw. die Art und Weise wie getestet wurde geht. Das finde ich in der Regel auch eher schwierig, gerade in Bezug auf iCloud, das sich ja schon erheblich von den anderen unterscheidet.
 
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Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Da sich ihr Angebot der Icloud ausschließlich an Privatpersonen richtet, ist dies nicht nötig. ADV ist ieL bei Gewerblicher nutzung vorgesehen
Das stimmt so nicht. Diese Ausnahmeregel gilt nur, wenn Daten "zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" gespeichert werden.
Und hoffentlich hast du mit Whatsapp und co nen ADV, da die genauso Privatdaten verarbeiten
Solche Anbieter nutze ich natürlich nicht. Und ja, mit allen seriösen Anbietern habe ich einen ADV abgeschlossen.
 
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voyager

Moderator
AT Moderation
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Das stimmt so nicht. Diese Ausnahmeregel gilt nur, wenn Daten "zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" gespeichert werden
genau, Privatpersonen. keine Gewerbliche Nutzung. steht so auch in den Apple AGB.

Nochmal, da geht es um die Vertragsbedingungen
lies doch dein eigenes Foto "Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung". steht ja groß und Fett dabei
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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lies doch dein eigenes Foto "Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung". steht ja groß und Fett dabei
Ja und ist mit ++ (Sehr gut) bewertet.

Weshalb wird es in Summe trotzdem nur mit 3,5 (Befriedigend) bewertet? Siehe Erklärung. Mängel in den Vertragsbedingungen 🙄
 
Zuletzt bearbeitet:

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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genau, Privatpersonen
Nicht wirklich, es kommt auf den Zweck der Datenspeicherung an, nicht auf den Status des Speichernden.

keine Gewerbliche Nutzung. steht so auch in den Apple AGB.
Nein, dort werden nur "natürliche Personen" erwähnt. Damit wird nicht die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen, sondern nur das Handeln unter einer Rechtsform, bei der man nicht unter seinem eigenen Namen auftritt.
 

alba63

Friedberger Bohnapfel
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Was heißt "Mängel in der Datenschutzerklärung"? Dass die Erklärung nicht deutlich genug ist, oder das der Schutz der Daten nicht ausreichend ist?
Ich sehe in der iCloud v.a. die nahtlose Integration in das Apple- Eco- System. Fotos, Kalender, Notizen usw. usw.
Apps synchronisieren ihre Daten auf alle Mac OS und iOS Geräte. Das kann mit Apple- Geräten keine andere Cloud so leisten. Zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand. Wüsste auch nicht, dass andere Systeme das so gut leisten.
Als online- Speicher verwende ich auch Google Drive, aber nicht für sensible Daten.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Dass die Erklärung nicht deutlich genug ist, oder das der Schutz der Daten nicht ausreichend ist?
Natürlich beides.

Wenn Apple nicht deutlich erklärt, dass die Daten gemäß der deutschen, bzw. europäischen Vorschriften geschützt werden, z.B. was die Zusicherung eines bestimmten Ablagelandes angeht, kann man auch nicht davon ausgehen, dass diese Daten gesetzeskonform geschützt werden.