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heutiges mupromo-Bundle

  • Ersteller Mitglied 25554
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iPain 3G

Eifeler Rambour
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Habe gerade mit der Rechtsberatung meiner Versicherung Telefoniert. Mupromo.com darf alle Keys sperren bis auf den von Toast da man das ja über deren Website gekauft hat und man damit eine Vertrag abgeschlossen hat mit den zum Zeitpunkt des kaufes beide Seiten einverstanden waren, nachträgliche Änderungen sind in den USA genauso wenig legal wie bei uns.
 

iPain 3G

Eifeler Rambour
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Hier gehts nicht um 2 sondern um zusätzliche 48.
 

Teo

Schweizer Glockenapfel
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Mich stört an der ganzen Sache der fahle Beigeschmack, dass es sich hierbei um eine gezielte Werbeaktion gehandelt haben könnte. Jetzt versucht man einfach ein paar Leuten die ganze Kohle aus den Rippen zu leiern. Man hätte den Käufern ja auch einen günstigeren Preis anbieten können. Immerhin handelt es sich um Ware, die theoretisch unendlich zu vervielfältigen ist.
Ebenfalls irritierend ist für mich, dass in der Mail nirgends eine Frist zur Abschaltung der Lizenzen angegeben wird. Bis wann habe ich also Zeit mich zu entscheiden?
 

Evils

Gloster
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Mich stört an der ganzen Sache der fahle Beigeschmack, dass es sich hierbei um eine gezielte Werbeaktion gehandelt haben könnte. Jetzt versucht man einfach ein paar Leuten die ganze Kohle aus den Rippen zu leiern. Man hätte den Käufern ja auch einen günstigeren Preis anbieten können. Immerhin handelt es sich um Ware, die theoretisch unendlich zu vervielfältigen ist.
Ebenfalls irritierend ist für mich, dass in der Mail nirgends eine Frist zur Abschaltung der Lizenzen angegeben wird. Bis wann habe ich also Zeit mich zu entscheiden?


Stimme ich voll und ganz zu!

Ebenso stört mich an der Sache das auf der mobilen Seite Toast für 1,99$ beworben wurde ... irgendwoher muss der Preis ja kommen ist ja nicht so das es sich hier um eine Verwechslung gehandelt hat oder das ein Komma falsch gesetzt wurde sondern das es wirklich den anschein einer Werbeaktion macht!
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Ich weiß gar nicht worüber ihr euch aufregt. Rechtlich gesehen ist MU ein Irrtum unterlaufen und deshalb können die (jedenfalls nach deutschem Recht) die Kaufverträge anfechten.
Nach der Anfechtung ist der Kaufvertrag ex tunc (von Anfang an) nichtig. Völlig korrektes Vorgehen.
Was würdet ihr denn sagen, wenn ihr z.B. bei eBay einen Artikel im Wert von 500€ aus Versehen für 5€ zum Sofortkauf anbieten würdet und jemand hätte zugeschlagen.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Klar, sonst wäre die Anfechtung ja wohl sinnlos. Wie die Frist genau ist müsste ich nachschauen.
 

Crlmnstr

Fießers Erstling
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Ich weiß gar nicht worüber ihr euch aufregt. Rechtlich gesehen ist MU ein Irrtum unterlaufen und deshalb können die (jedenfalls nach deutschem Recht) die Kaufverträge anfechten.
Nach der Anfechtung ist der Kaufvertrag ex tunc (von Anfang an) nichtig. Völlig korrektes Vorgehen.
Was würdet ihr denn sagen, wenn ihr z.B. bei eBay einen Artikel im Wert von 500€ aus Versehen für 5€ zum Sofortkauf anbieten würdet und jemand hätte zugeschlagen.

Dann würde ich diesen Kauf anfechten, bevor ich die Ware ausliefere. Wenn ich den Artikel dem Käufer für 5€ zuschicke, bin ich mit dem Preis ja einverstanden und es doch selbst schuld. Im Fall von MU wurde das Produkt, was man für 1.99$ gekauft hat, ebenfalls 'ausgeliefert' und deswegen wollen es hier auch einige behalten, was ich auch vollkommen verstehen kann.

/Gnah, zu spät.
 

Mitglied 25554

Gast
Klar, sonst wäre die Anfechtung ja wohl sinnlos. Wie die Frist genau ist müsste ich nachschauen.

Anfechten geht wohl schon, solange das System nicht einfach alles 1:1 automatisiert durchschleust und der Handel abgeschlossen ist. Anders wäre es, wenn man eine Eingangsbestätigung der Bestellung bekommt, die jedoch keine verbindliche Zusage darstellt. Anschließend wird alles geprüft und die verbindliche Bestellbestätigung geht auch dann erst raus.
 

iPain 3G

Eifeler Rambour
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Ich sags gerne nochmal. In den Moment wo der Key für Toast 10 eingegangen ist hat mupromo dem Vertrag zugestimmt und ist der gelackmeierte. Die Keys zu den andern Apps stehen uns nicht zu und damit hat mupromo auch das recht diese zu sperren.
 

Crlmnstr

Fießers Erstling
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Mal was von der Support-Seite von MU:

There are absolutely no refunds! Because of the tremendous value and time-limited nature of the offer, all purchases are final.

Wenn es umgekehrt gewesen wäre und ich die Programme wieder gegen mein Geld hätte umtauschen wollen, wäre das dann wohl nicht so einfach gegangen, wie's MU gerade wegen des falschen Preises tut...
 

MrNase

Champagner Reinette
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Ich hatte Toast für 1,99 USD gekauft und mich dann darüber gewundert, dass ich auch Zugriff auf die anderen Lizenzen habe.

Da mir keine Frist gesetzt wurde werde ich abwarten was passiert. Zumindest Toast steht mir zu, die anderen Lizenzen behalte ich aus Trotz.
 

Mitglied 25554

Gast
Mach ich genauso ;) Habe auch grad mal alle Lizenznummern ausprobiert und die Registrierung in den einzelnen Bundle-Tools durchgeführt. Bislang alles einwandfrei und ich glaube, nur ein Programm war dabei, welches eine Onlineüberprüfung des Keys vornahm. Alle anderen zeigten gleich nach Klick auf "OK" ein "Danke" an. Insofern kann man sicher gern die Schlüssel sperren (lassen) - was solls ;)
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Ich sage es gerne noch einmal, die Anfechtung wird nach dem Vertragsschluss (Verpflichtungsgeschäft) getätigt. Der Anfechtende hat die Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) zu tätigen. Die Tatsache, dass die Zusendung der Serials bereits erfolgt ist ist hierfür ohne Bedeutung, da diese Übermittlung die Übereignung (Verfügungsgeschäft) darstellt und von dem Verfügungsgeschäft zu unterscheiden ist (Stichwort Trennungs- und Abstraktionsprinzip).
Nach erfolgtem Vertragsschluss kann der sich im Irrtum befindliche den Vertrag nachträglich anfechten. Bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes (hier Irrtum § 119 BGB) ist der Vertrag dann als von Anfang an nichtig zu betrachten. Der Vertrag ist also rechtlich gesehen nie zu Stande gekommen. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, dass es sich nur um das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag § 433 BGB) handelt. Die Übermittlung der Serials ist hiervon unabhängig. Bezüglich der Serials hat der Anfechtende dann einen Anspruch auf Herausgabe (§ 985 BGB). Dieser Herausgabeanspruch ist im vorliegenden Fall jedoch so nicht durchsetzbar und wird durch die Deaktivierung beim Entwickler herbeigeführt.
Und trozdem dass ich jetzt wieder einige Antworten erhalten werde, dass meine Ausführungen falsch sind, werde ich darauf gerne eingehen. Es handelt sich hier in Grundsatz um einen Lehrbuchfall der Anfechtung mit einer kleinen Abänderung wegen der Onlinegeschäfts.
 
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Appleboy

Neuer Berner Rosenapfel
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...Die Tatsache, dass die Zusendung der Serials bereits erfolgt ist ist hierfür ohne Bedeutung, da diese Übermittlung die Übereignung (Verfügungsgeschäft) darstellt und von dem Verfügungsgeschäft zu unterscheiden ist (Stichwort Trennungs- und Abstraktionsprinzip)...

Du meinst hier das Verpflichtungsgeschäft, oder? ;)

Obwohl das alles richtig ist, bin ich mal gespannt, ob MacUpdate die Lizenzen wirklich sperren lässt. Wir werden sehen. :)
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Jep, vertippt :)

Die Praxis mit dem Sperren lassen ist natürlich wieder eine andere Kiste nach dem "Grundsatz" Recht haben und Recht bekommen" ;)

edit:
@ appleboy
Jurist :) der sich an BGB AT zurückerinnert
 

Crlmnstr

Fießers Erstling
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Inwiefern haben die ganzen Paragraphen, der natürlich super klug klingen, denn eigentlich etwas mit dem Fall von MU zu tun, dessen Sitz in den USA ist?