Handyverbot beim Fahren und dessen Auslegung...

WDZaphod

Prinzenapfel
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Das ist ja mal wieder oberluschdig :-D
Handytelefonieren beim Autofahren ist verboten. Einerseitz ok, weil viele Autofahrer dabei echt nichts mehr gebacken bekommen - andererseits Schwachsinn, weil es nicht am halten des Telefons liegt, sondern an der Unfähigkeit mancher Menschen, das wichtige (fahren) vom unwichtigen (Gespräch) zu unterscheiden und dementsprechend zu priorisieren. Daher sind die gleichen Verhaltensauffälligkeiten bei erlaubten Tätigkeiten im Auto (tratschen, lästern, schminken, rauchen) ebenfalls zu beobachten...
Was aber nun, wenn das Telefon ordnungsgemäss neben einem liegt, das Headset aber nicht am Kopf hält, und daher per Hand an Ort und Stelle gehalten werden muss? Der gesunde Menschenverstand würde nun sagen: Klar verboten, es gibt ja keinen Unterschied zum Handy-Telefonat.
Die Richter sehen das aber anders - eigentlich auch cool:

Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt?

Wer während des Autofahrens des besseren Verstehens wegen mit der Hand auf den separaten Ohrhörer seines Mobiltelefons drückt, verstößt nicht gegen das Handyverbot am Steuer eines Fahrzeugs. Allerdings nur, wenn das Mobiltelefon dabei in einer Handyvorrichtung liegt und das Signal zum Hörer etwa über eine Bluetooth-Verbindung übertragen wird. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az. 1 Ss 187/08).
Nach dem Wortlaut der Straßenverkehrsordnung handelt ein Fahrzeugführer ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung eines Earsets ist allerdings nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt, so die Stuttgarter Entscheidung.
An dieser grundsätzlich andersartigen Funktionsweise ändere nach Auffassung der Oberlandesrichter auch der Umstand nichts, dass im vorliegenden Fall das Earset zur Verbesserung der Hörqualität vom Betroffenen mit der rechten Hand ans Ohr gedrückt wurde. Der Gesetzgeber wäre für diesen Fall verpflichtet gewesen, die Voraussetzungen der Sanktionierung so genau zu umschreiben, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich der Norm durch eine nachvollziehbare Auslegung ermitteln lassen. Weil dem aber nicht so ist, sei die Umdefinition jeglicher Teilfunktion eines Autotelefons zur damit automatisch vom Verbot erfassten Gesamtanlage nicht zulässig.
 

keen

Boskop
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Kam letztens ein Bericht im TV drüber. Da gibt es so einige Spaßvögel, die mit einem Taschenrechner, Rasierapparat, Kartenspiel, sprich allem, was einem Handy aus der Ferne ähnelt, an Polizeikontrollen vorbeifahren und sich rauswinken lassen. Die Polizisten können dann nichts machen, da es sich ja nicht um ein Mobiltelefon handelt...
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Das mit dem Rasierapparat ist mir schon aus Versehen passiert :oops:
Ich sitz öfters rasierend im Auto, bisher allerdings nur elektrisch. Nass könnte Sauerei geben, wenn der Airbag losgeht. Besonders bei der Rasur mit einer Klinge :p
Ist aber ne witzige Idee, permanent mit Taschenrechner am Ohr zu fahren!
 

MrNase

Champagner Reinette
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Und was bringt's einem? Ich kann mir schöneres Vorstellen als morgens aus dem fliessenden Verkehr gewunken zu werden. Das ist mir früher mit meinem Golf oft genug passiert.

Allgemein finde ich, dass die Strafen viel zu gering sind. Ich bin täglich auf der A2 unterwegs und man sieht immer wieder geistesabwesende Kopfzombies die ein Handy am Ohr haben.
In der heutigen Zeit wo (nahezu) jedes neue Handy mit Bluetooth ausgeliefert wird und die Headsets spottbillig sind ist das wirklich nicht mehr nötig.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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...immer wieder geistesabwesende Kopfzombies die ein Handy am Ohr haben.
In der heutigen Zeit wo (nahezu) jedes neue Handy mit Bluetooth ausgeliefert wird und die Headsets spottbillig sind ist das wirklich nicht mehr nötig.

Das Problem ist allerdings meist das Gepräch, und nicht das Telefon am Ohr. Da hilft so ein Blauzahn-Kopfsprechschnödel wenig :(
 
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MrNase

Champagner Reinette
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Ich weiß ja nicht, aber wenn ich mit 180 über die Autobahn brettere habe ich schon gerne beide Hände am Lenkrad und ich würde mich nicht unbedingt als ängstlichen oder vorsichtigen Fahrer bezeichnen.

Aber im gewissen Sinne hast du ja Recht… Aber wo sollte man die Grenze ziehen? Es gibt eine Menge Dinge die einen Fahrer ablenken und/oder für eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sorgen.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Aber im gewissen Sinne hast du ja Recht… Aber wo sollte man die Grenze ziehen? Es gibt eine Menge Dinge die einen Fahrer ablenken und/oder für eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sorgen.

Tja - manche sind mit einer Geschwindigkeit > Schrittgeschwindigkeit schon völlig überfordert, und das ohne Telefon :(
Ist aber wirklich die Frage, wie man das regulieren kann. Kleinster gemeinsamer Nenner kann jedenfalls nicht sein. In der Schule richtet man sich ja auch nicht nach dem schwächsten, sondern nach dem Durchschnitt ;)