Haftungsfrage: Wenn der Defekt einer Baugruppe eine andere zerstört.

redbull-kalli

Herrenhut
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Hallo Apfeltalker,
ich bitte um Ratschläge.

Folgendes hat sich ereignet: Einem Freund ging das neue Netzteil seines PCs defekt. Dabei wurde auch die SSD zerstört. Auf dem Netzteil - jünger als 2 Wochen - ist noch Garantie bzw. gesetzl. Gewährleistung. Wer kommt für die defekte SSD auf (...diese ist außerhalb von Garantie und gesetzl. Gewährleistung)? - Ist das eher ein Fall für den Garantieweg oder die gesetzl. Gewährleistung? Beide Produkte stammen von unterschiedlichen Verkäufern.Wie kann man da vorgehen? - Ich habe einen solchen Fal noch nicht erlebt.
 

le.Paul

Alkmene
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Ein Fall der Garantie ist das nicht, dabei garantiert der Verkäufer / Hersteller üblicherweise ja einen bestimmten Zustand seines Produkts über einen bestimmten Zeitrahmen. Gewährleistung bringt dir grundsätzlich durchaus was, da die auch Schadensersatz für sog. "Mangelfolgeschäden" mit sich bringt. Gegenüber dem Hersteller lässt sich auch ein Anspruch aus dem Produkthaftungsgesetz herleiten.
Das alles bitte ohne Gewähr und als groben Überblick verstehen, der sich durch Details ändern könnte.
Ohne RA-Zulassung bin ich doch zurückhaltend was Rechtseinschätzungen gegenüber Unbekannten angeht :eek:
 

redbull-kalli

Herrenhut
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@le.Paul,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Die Sache mit den "Mangelfolgeschäden" kannte ich nicht. Das scheint wohl hier der richtige "Aufhänger" zu sein. Ich werde das gerne weitergeben. :kiss:
 

svaeni

Reinette Coulon
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Weitere Stichwörter: Mangelfolgeschaden, Weiterfresserschaden, Stoffgleichheit. Auskunft erteilt der Anwalt deines Vertrauens. Falls du rechtsschutzversichert bist, einfach dort anrufen, i.d.r. sehen die von der Geltendmachung der Selbstbeteiligung ab, wenn du sie den Anwalt wählen lässt.