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Haftung bei WLAN im Heimnetzwerk (Wohngemeinschaft)

@ cryptorix:

Was meinst du mit "reichen". Kann ich einen Film in HD direkt anschauen ohne zu warten? Wie ist es mit 4k?
Gut, ich könnte 10 Eur im Monat sparen, wenn ich mich mit 120mbit/s zufrieden geben würde.

Den Luxus leiste ich mir einfach mal. Es geht ja auch um den Upload. Der wäre bei 120mbit/s 6mbit/s. Bei 200 ist er 10! Nicht vergessen: Wir sind zu viert!

Außerdem weiss man nicht, was die Zukunft bringt. Es mag ja sein, dass heutzutage 16mbit/s reichen. Was sich dann aber dadurch, dass wir zu viert sind immernoch auf

Du, wenn es nicht das Internet wäre, dann wärs was anderes, über das ich mir Sorgen machen würde. Mir reicht es schon, wenn ich weiss, dass ich alles getan habe um mich davor zu schützen. Und das tu ich.

Außerdem halte ich mich auf dem Laufenden, was meine Krankheit und die Therapie angeht.

Du kannst doch heute Zutage Niemand unter 30 mehr empfehlen, offline zu bleiben ;)

Ausßerdem ist das hier keine Paranoia sondern ein reales Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
So einfach ist das nicht cryptorix..

Ich hätte dann viel viel Zeit zum Nachdenken ohne Internet!
 
Da gibt es Alternativen. Bücher zum Beispiel! Oder mal wieder rausgehen :)

Für was brauchst Du so viel Upload?
 
Für den Stream eines HD-Films sind stabile 6 Mbit völlig ausreichend!
 
Cloud oder so. Backups.

Kp. Meinst du das wird so bleiben, dass diese Geschwindigkeiten ausreichen?

Ich weiss schon. Aber ich bin auch krass faul Geworden durch die Krankheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man das Ganze auf 4k hochrechnet landet man irgendwo theoretisch bei 10-13 Mbit. Also wäre selbst ein 16000er Anschluss genug.

Alles andere wäre völlig überzogen. Und wenn wir in 10 Jahren vielleicht einmal über 20k-HD reden so soll es durchaus möglich sein den Vertrag zu wechseln. ;)
 
Eine Frage:

Wenn ich die Lancom Lösung benutze, werde ich (und die anderen User) auch in der Lage sein, eine Playstation 4 zu verbinden?
 
Hab per Email gefragt. Man sagte mir, man müsse das über die MAC Adresse machen.

Lancom verteilt Passwörter und Benutzernamen, sodass man nachvollziehen kann, wer im WLAN was gemacht hat.

Dass funktioniert laut denen eher nicht.
 
Mein Vorschlag: Wenn du diese Lösung ins Auge fasst lass es dir von jemandem einrichten der weiß was er tut. Evtl. sogar von einem Lancom-Techniker.

Klingt nach MAC-Filter, ist überhaupt kein Problem wenn man weiß was man sucht und einzurichten hat.
 
Ja das habe ich auch vor. Lancom hat Partner auf der Webseite.
 
Wenn der gute Mann weiß was er tut sind vielleicht € 100-200 für die komplette Konfiguration aller Geräte gut investiertes Geld.
 
Klingt nach MAC-Filter, ist überhaupt kein Problem wenn man weiß was man sucht und einzurichten hat.

Und ist natürlich für den, der ihn umgehen will, kein Problem, ist eines der Mythen die sich immer noch am leben halten.
Ich hoffe mal für Julian, das die Firma da etwas handfesteres einbaut.
 
Wenn die Firma juristisch als Betreiber des Netzes auftritt ist der Kunde aus dem Schneider.
 
Ich hätte halt gerne die Lösung, dass es Benutzernamen und Passwörter gibt.

Wenn das mit der Playsi nicht hinhaut, heißt dass, das man es komplett über MAC laufen lassen muss und dass das mit den Passwörtern nicht geht?

Es soll sichergestellt sein, dass jeder für das was er tut selber verantwortlich gemacht werden kann.
 
Der Hauptmieter oder Anschlussinhaber haftet nicht bei einer Urheberrechtsverletzungen durch Mitbewohner. Das gilt auch für Familien, wenn die Kinder ausreichend über das Thema File Sharing aufgeklärt wurden. Störerhaftung kann allenfalls bei unzureichend gesicherten Netzwerken Anwendung finden, da es die Pflicht des Netzwerkbetreibers ist, sein Netzwerk vor Missbrauch zu schützen, nicht aber den Netzwerkverlauf zu protokollieren.

Dazu gab es inzwischen mehrere Urteile inklusive eines Grundsatzentscheides des BGH.
 
Klar, du vergibst mittels Public Spot Option Vouchers. Sollte also funktionieren.

Aber ist das alles den Aufwand wert?
 
Der Hauptmieter oder Anschlussinhaber haftet nicht bei einer Urheberrechtsverletzungen durch Mitbewohner. Das gilt auch für Familien, wenn die Kinder ausreichend über das Thema File Sharing aufgeklärt wurden. Störerhaftung kann allenfalls bei unzureichend gesicherten Netzwerken Anwendung finden, da es die Pflicht des Netzwerkbetreibers ist, sein Netzwerk vor Missbrauch zu schützen, nicht aber den Netzwerkverlauf zu protokollieren.

Dazu gab es inzwischen mehrere Urteile inklusive eines Grundsatzentscheides des BGH.

Da habe ich aber ganz anderes gehört!

Wenn der Verursacher nicht feststellbar ist, zahlt der Anschlussinhaber!
 
Das ist meines Wissens eine rechtliche Grauzone.