@Bison
Aber mit dem 1 Jahr Garantie ist es eben noch nicht abgetan.
@terrorangriffe
Naja, man müsste natürlich Beweisen das der Mangel schon bei Übergabe (sprich Kauf) bestanden hat, was natürlich schwer bis unmöglich ist. Aber da ist einfach das Gesetz schwach und Apple nicht gerade Kundenfreundlich meiner Meinung nach.
Wenn man aber beweisen kann das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war und erst später schlagend bzw. sicht- oder merkbar wurde dann MUSS Apple was machen.
Da habe ich doch gar nichts anderes behauptet. Und daher muss man das ,,Wenn" im letzten Satz schon sehr betonen, um wirklich Erfolg zu haben. Daher besser gleich eine 3-Jahres-Garantie.
@terrorangriffe
...
Nicht kundenfreundlich? Apple hätte die Garantie ja auch ganz weglassen können. Wäre bestimmt kein wirklich spürbares Absatzminus geworden (oder kauft ihr Apple Produkte, weil es 1 Jahr Garantie gibt?). Wir sollten lieber froh sein, dass Apple überhaupt Garantie auf ihre Produkte gibt..und Apple nicht gerade Kundenfreundlich meiner Meinung nach.
Nicht nur "hätten", wenn du direkt bei Apple kaufst (und nicht z.B. bei Gravis, mcshark o.ä., dann ist Apple nämlich raus aus der Gewährleistungspflicht). Die Gewährleistung (1/2 Jahr + 1 1/2 Jahr) sind so oder so gegeben. Die Garantie ist ja eben nur eine zusätzliche freiwillige Leistung. Und dass wir davon noch ein ganzes Jahr bekommen - ist doch wunderbar.Das eine Jahr ist nicht übel, zumal ja nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein halbes Jahr hätten sie ohnehin geben müssen (also die Gewährleistung mit Verkäufer-Beweislast).
Doch, wenn Apple nicht der Händler ist, bei dem das Gerät gekauft wird. Und in dem von mir angesprochenen Beispiel (Gravis, McShark etc.) wäre genau das der Fall.Nein! Auch dann muss Apple die gesetzliche Gewährleistungspflicht beachten und kann die nicht einfach ignorieren!
Ja, wir reden aneinander vorbeiDu meinst also wenn man direkt auf der Apple-Website bestellt, hat Apple keine Gewährleistungsverpflichtungen (2 Jahre also). Seh ich das richtig, oder reden wir irgendwie aneinander vorbei?
Nordapfel schrieb:Doch, wenn Apple nicht der Händler ist, bei dem das Gerät gekauft wird. Und in dem von mir angesprochenen Beispiel (Gravis, McShark etc.) wäre genau das der Fall.
Gut, dass das jetzt geklärt istNa da haben wir echt aneinander vorbei geredet!
Eben. Bei dem Unternehmer, von dem man das Produkt kauft, kann man auch sein Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen.Ich hab aber auch schon irgendwo gelesen dass wen man direkt bei Apple bestellt die gar keine Gewährleistungspflichten gegenüber dem Kunden haben weil Apple ein Hersteller und kein Händler ist, was aber eben total falsch ist, also auch wenn man bei Apple bestellt haben die Gewährleistungspflichten.
Eben genau deswegen bin ich da nicht weiter drauf eingegangen. Den Verbrauchern können die Regresspflichten zwischen den Unternehmern total egal sein.Wie du auch schon richtig festegestellt hast ist Apple nicht wirklich ausm Schneider, auch wenn man als Kunde die Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Händler (McShark etc) geltend macht.
Da gibts noch einen sogenannten "Händlerregress" mit dem sich der Händler am Hersteller (sofern dieser Unternehmer ist) schadlos halten kann, das geht aber dann noch weiter zurück. Das heißt Apple kann sich wiederum am Unternehmen das zb den kaputten Akku produziert hat schadlos halten wenn sie ihn nicht selbst hergestellt haben usw.
Allerdings kann dieser Händlerregress auch vertraglich total ausgeschlossen bzw. nach Belieben verändert werden, was uns als Kunden aber natürlich sowas von egal sein kann weil wir ja sowieso nix davon mitbekommen.
So, aber ich glaub jetzt ham wir genug Rechtsfragen diskutiert
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