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Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung?

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Und wenn er keine UID hat, zahlt er keine Steuern?

Wie dem auch sei: Eine UID ist zwingend erforderlich, wenn innerhalb der EU Geschäfte gemacht werden. Insofern empfiehlt es sich in diesem Fall, die UID gleich zu beantragen, um bei Geschäften mut dem europäischen Ausland nicht erst tätig werden zu müssen, wenn's los geht.
 
Man kann als Kleinunternehmer Umsatzsteuerbefreiung beantragen, dann muss man zwar keine Umsatzsteuer abführen, aber bekommt die auch nicht zurück wenn man einkauft. Ob das sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt vom Geschäftsmodell ab.

Und wenn man nicht weiß, was Vorsteuer ist, besser keine Ratschläge geben. Vielleicht macht hier mal einer zu bevor noch mehr Mist verbreitet wird.
 
Nun, man muß den Thread deshalb nicht gleich in Holzhammer-Manier schließen, aber für manchen empfiehlt sich eine unfassende Beratung/Aufklärung durch einen Steuerberater.
 
Geht schon los.

Wenn ins Ausland fakturiert wird, kann man dies netto machen. Eine Umsatzsteuer erhält man immer, das ist ja keine freiwillige Sache. Und als Kleingewerbetreibender kann man sich zwar befreien lassen, arbeitet dann aber auch in sehr engen Grenzen und wird sofort zahlungspflichtig, wenn man einen Euro über der Freigrenze liegt.

svaeni hat vollkommen recht, man sollte Umsatzsteuerpflicht nicht mit Vorsteuerzahlung verwechseln.
 
Eben! Eine UID ist zwingend bei Geschäften mit den europäischen Nachbarländern - wie bereits erwähnt.
 
Das problem ist, derjenige, der über Google diesen Thread findet und nur die erste Seite oder nur die falsche Posts liest fühlt sich dann gut beratend und trifft falsche Entscheidungen. Daher dachte ich es wäre sinnvoll zu vermeiden das sowas passiert.
 
Na wenn sich einer auf Grundlage einer Diskussion zum Thema Selbstständigkeit, Steuern & Co. in einem Forum gut beraten fühlt, kann man ihm sowieso nicht helfen und er ist das rechtmäßige Opfer der eigenen Naivität.

Zu diesen Themen gibt es weiß Gott andere Anlaufstellen.
 
Ein paar Sachen sollte man dann aber schon berichtigen:

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist von Stadt/Gemeinde zu Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Bei uns kostet eine Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung 12,75 €. Ebenso geht man im Normalfall zum Gewerbeamt und meldet dort sein Gewerbe an nur wenn die Stadt/Gemeinde kein direktes Gewerbeamt hat wird das von einer anderen Stelle "miterledigt". Das muss aber nicht zwingend das Ordnungsamt sein.

Wenn man ein Kleingewerbe anmeldet dann weißt man auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und kann die Umsatzsteuer von erhaltenen Rechnungen nicht vom Finanzamt wiederbekommen. Auf der Rechnung ist dann ein Vermerkt mit § 19 UstG.
Als Kleingewerbetreibender bekommt man keine Ust ID zumindest hab ich vor ein paar Jahren keine erhalten. Erst wenn man den entsprechenden Umsatz hat erhält man diese zugesendet. Oder man verzichtet auf die KLeinunternehmerregelung dann erhält man diese auch und muss Ust. ausweisen.
Das ist die Erfahrung die ich vor einigen Jahren gemacht habe, wie aber bereits gesagt solltest du dich auf jeden Fall mit einem Steuerberater unterhalten der kann dir da weiterhelfen. Bedenke auch Kosten die durch die Gewerbeanmeldung entstehen. (Steuerberater, GEZ etc.) was genau da auf dich zukommt sagt die die IHK die ist nämlich für dich zuständig.
 
Mod Info:

Das sollte es an Sachdienlichem gewesen sein, zumal sich der Threadersteller - wie üblich - offensichtlich ausgeklinkt hat.
Ich mache dann mal zu.
 
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