Gewährleistung ungleich Garantie

nomos

Borowinka
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7.721
An dieser Stelle mal kurz DANKE an alle, die mir für diesen Beitrag Karma gegeben haben. Aber dieser Artikel bzw das Thema brannte mir schon länger auf den Nägeln.

Carsten
 

Accursius

Gast
Hallo,
ich möchte mich kurz meinen Vorrednern anschliessen und Nomos zustimmen.
Im heutigen Sprachgebrauch wird zwischen (gesetzlichen) Gewährleistungen und (vertraglichen) Garantien kaum noch differenziert.
Die meisten Klauseln, die bei Ebay-Auktionen so gerne unter eine Auktion sind unwirksam oder besser noch, ganz falsch!
Da werden Produkte als "neu" beschrieben, die etliche Kratzer aufweisen. Will man vom Vertrag zurücktreten, bekommt man vom Verkäufer die Antwort: "Ich bin aber eine Privatperson und habe die Rückgabe und Garantie ausgeschlossen!".

(zu diesem Thema: Der Käufer handelt arglistig, der Vertrag ist nichtig, wenn er angefochten wird)

Diese "gegoogelten" Rechtweisheiiten tragen nicht nur dazu bei, dass massenweise Verträge unter ungültigen Klauseln geschlossen werden, sondern auch dass eine grosse "Rechtsunsicherheit" auftritt und auch Rechte, die ein Privatperson gerade beim Kauf von einem Unternehmer erlangt, gar nicht mehr wahrnimmt!
Neulich hat ein Bekannter mir erzählt, "er könne ja seinen 14 Monate alten, defekten G4 nicht mehr Umtauschen", da es von Apple nur eine "One Year Warranty" gibt. Die Warranty wird in deutsch als "Gewährleistung" übersetzt. Dies ist einfach falsch und MUSS einfach jeden verunsichern, der dies zunächst nur oberflächlich liesst. Da aber Apple auch neben dieser "Warranty", welche eingentlich eine Garantie ist, die gesetzlichen Gewährlsitungsansprüche gegen sich gelten lassen muss, ist für den "Laien" nicht ersichtlich!

Jede Privatperson, die von einem Unternehmer kauft hat Rechte, die dieser ihm nicht absprechen kann! Und nur weil ein Privatperson grade nicht gewerblich verkauft, heisst dies dennoch nicht, dass er alles ausschliessen kann, was er will!

Hoffe ihr befasst euch ein bisschen mit diesem Thema, kann nur Vorteile bringen.
Bei Rückfragen antworte ich gern
Gruß, Accursius
 
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Steppenwolf

Gast
Accursius schrieb:
Neulich hat ein Bekannter mir erzählt, er könne ja seinen 14 Monate alten, defekten G4 nicht mehr Umtauschen, da es von Apple nur eine "One Year Warranty" gibt. Die Warranty wird in deutsch als "Gewährleistung" übersetzt. Dies ist einfach falsch und MUSS einfach jeden verunsichern, der dies zunächst nur oberflächlich liesst. Da aber Apple auch neben dieser "Warranty", welche eingentlich eine Garantie ist, die gesetzlichen Gewährlsitungsansprüche gegen sich gelten lassen muss, ist für den "Laien" nicht ersichtlich!
Ich denke nicht, dass dein Bekannter den G4 einfach so umtauschen kann. Denn nach 14 Monaten hat er nachzuweisen, dass nicht er schuld ist an dem Defekt, sondern der Hersteller. Und das ist nahezu unmöglich, sollte sich der Hersteller quer stellen.

Accursius, worauf willst du hinaus?
 

El Libero

Ontario
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340
zunächst einmal: Willkommen Accursius (ist wohl Latein, aber was bedeutet es?)!

Bist wohl Jurist - sehr schön, mal nen Profi hier zu sehen unter uns Laien!

Finde dieses Thema aus den von Dir bereits sehr gut ausgeführten Gründen extrem wichtig hier im Forum! V.A. vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Mitglieder hier nicht nur Laien, sondern auch Schüler/Studenten sind, die nicht gleich "ihren Freund, den Anwalt" anrufen können.
 

Accursius

Gast
Hallo,
nochmal genauer:

Mein Bekannter wollte sein Ibook nicht "umtauschen", er wollte den Defekt, den das Gerät auf einmal aufwies, vom Hersteller beheben lassen. Wozu er rechtlich ganz klar auch 2 Jahre ab Kauf Anspruch drauf hat.
Das es eine, vom Gesetzgeber geregelte, Beweislastumkehr gibt ist mir bekannt.
Diese ist jedoch erstmal von dem Thema "Rechte eines Verbrauchers" etwas abzugrenzen.
Tut man dies nichs, passiert das "worauf ich in meinem anderen Beitrag hinaus wollte": Man versteht selber nicht mehr welche Rechte man hat und wird unsicher!

Zwar muss man nach sechs Monaten dem Hersteller beweisen, dass der Fehler schon bereits bei Kauf vorlag, jedoch gestaltet sich dies vielleicht nicht ganz so schwierig, wie du denkst. Oder glaubst du du kaufst ein Auto und wenn nach 6 Monaten deine neue S-Klasse nen Motorschaden hast, kannst du nicht eine Nachbesserung fordern und musst selber beweisen, dass der Defekt nicht durch dich verursacht wurde? Kaum oder? Es ist immer eine Gesamtwürdigung der Sachlage vorzunehmen.

Wieso sollte dies bei einem Notebook anders sein? Lässt sich das Ding eines Tages nicht mehr einschalten, und ist wenig gebraucht, nie geöfffnet. usw. dann liegt der Beweis schon alleine darin, dass du den Defekt (wenn auf einmal die Grafikkarte defekt ist) gar nicht verschuldet haben kannst!

Gruß, Accursius
 

Steppenwolf

Gast
Accursius schrieb:
Wieso sollte dies bei einem Notebook anders sein? Lässt sich das Ding eines Tages nicht mehr einschalten, und ist wenig gebraucht, nie geöfffnet. usw. dann liegt der Beweis schon alleine darin, dass du den Defekt (wenn auf einmal die Grafikkarte defekt ist) gar nicht verschuldet haben kannst!
Im Recht sein und Recht bekommen, da gibt es leider einen Unterschied. Stellt sich der Hersteller quer (und das wird er in der Regel tun), dann wirst du dein Recht letztlich einklagen müssen.
 

El Libero

Ontario
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Zum Thema Beweislast siehe auch mein Beitrag auf Seite 1 dieses Threads

Accursius schrieb:
Lässt sich das Ding eines Tages nicht mehr einschalten, und ist wenig gebraucht, nie geöfffnet. usw. dann liegt der Beweis schon alleine darin, dass du den Defekt (wenn auf einmal die Grafikkarte defekt ist) gar nicht verschuldet haben kannst!

Interessante These. Könnte durchaus was dran sein. Da würden mich ein paar Urteile interessieren. Gibts schon was dazu?
 

Accursius

Gast
Steppenwolf schrieb:
Im Recht sein und Recht bekommen, da gibt es leider einen Unterschied. Stellt sich der Hersteller quer (und das wird er in der Regel tun), dann wirst du dein Recht letztlich einklagen müssen.

Leider wahr! Aber wie gesagt, das ist alles Einzelfallbezogen und sprengt den Rahmen dieses Forums.
 

Accursius

Gast
El Libero schrieb:
Interessante These. Könnte durchaus was dran sein. Da würden mich ein paar Urteile interessieren. Gibts schon was dazu?

Kann ich dir nicht sagen, obs da Urteile zu gibt! Ich kann dir auch nicht sagen, in wie weit diese Anspruche prozessual durchgesetzt werden können, sorry! War nur erstmal eine einschätzung meinerseits zur Sachlage.
 

El Libero

Ontario
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... macht ja nix, werde bei gelegenheit mal recherchieren und ggf. hier posten.
 

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Transparent von Croncels
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nomos, sehr guter Artikel, der vielen Laien im Forum weiterhelfen wird. Wieder erhöht sich Dein Karmakonto.
 

dertex

Allington Pepping
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Finde ehrlich gesagt eine Garantiezeit von 1 Jahr zu kurz.

Es kann nicht sein, dass man sich ein teures Gerät anschafft und schon nach einem Jahr eventuell anfallende Reparaturkosten (die nicht durch eigenenes Verschulden entstanden sind) selbst tragen muss.

Ein Beispiel:
Kaufe ich mir den aktuellen iMac mit 20"-Widescreen-TFT zahle ich dafür etwas über 1500€.
Für den Preis erhalte ich einen etwa gleichwertig ausgestatteten PC und den dazugehörigen 20"-TFT-Monitor. Beides natürlich ebenfalls von bekannten Herstellern. Der PC hat mindestens 2 Jahre Garantie, der TFT sogar ein Jahr mehr. Allerdings bieten auch Noname-Produkte diese Garantiezeit.
Auf meinen iMac habe ich nur einen Jahr Garantie, ist nun die Garantiezeit zuende können Raparaturen schnell sehr teuer werden. Gibt das Mainboard oder das Display den Geist auf, sind schnell 500€ und mehr für eine Reparatur fällig.

Normalerweise ist Apple für seine hochwertigen Produkte bekannt und gerade deswegen sollte eine Garantiezeit von 2 Jahren selbstverständlich sein.
Denn nach rund einem Jahr ist bei den meisten Nutzern noch kein Neukauf vorgesehen. Zwar nach rund zwei Jahren meist auch nicht, allerdings ist es dann nicht mehr ganz so gravierend, sollte ein größerer Defekt auftregen und wirklich eine Neuanschaffung daraus resultieren. Durch die schnelle technische Weiterentwicklung werden Computer(produkte) ja häufig alle drei Jahre durch ein leistungsfähigeres Modell ersetzt.

Noch ein Beispiel:
Eine bekannte PC-Kette, welche PCs nach Kundenwünschen selbst zusammenschraubt, gibt auf ihre Computer sogar 5 Jahre Garantie.
Nach diesem Zeitraum läuft sowieso keine aktuelle Software mehr auf einem Rechner.
Das ist ein "Rundum-Sorglos-Paket", es entstehen (außer bei Aufrüstung) keinerlei zusätzliche kosten für den Kunden über die ganze Lebensdauer des Produktes hinweg.

dertex
 

uuser

Herrenhut
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2.268
Garantie bei Apple: ganze 1 Jahr! Sehr großzügig und spricht für überzeugte Qualität , der verbauten Komponenten...!
Aber bei den durchaus günstigen Preis geht das nicht anders! ;)

wie wird gesagt ?! : Qualität kostet halt ... ;)
 

Jamsven

London Pepping
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2.046
Ich habe das zwar schon in verschiedenen Threads angesprochen, aber es wäre doch ein Gewährleistungsanspruch bei den Mac Book Pro mit fehlerhaften nVidia karten.. oder?
Bewiesen ist ja der Mangel.
 

Chissmann

Erdapfel
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Ich wusste zwar bis zur Berufsschule nicht was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist, allerdings bin ich bisher bei all meinen Umtauschaktionen davon ausgegangen „Produkt ist noch keine 2 Jahre alt...der Hersteller muss es Reparieren bzw. Umtauschen“ und ich hatte immer Erfolg damit.

Ich wurde noch nie im Leben aufgefordert zu beweisen das es nicht mein Fehler ist (und das auch bei 3-4 hochwertigen Produkten die nicht gerade billig waren), bevor das Produkt auf Kosten des Herstellers ersetzt/repariert wurde.

Ich bin zZ am überlegen ob ich mir einen Ipod holen soll, allerdings kommt mir der Verdacht, dass Apple von Anfang an davon ausgeht das ein (großer) Teil ihrer Produkte nach 1 Jahr Hardwarefehler aufweisen. Ich meine eine Hardware-Garantie von 1 Jahr ist ja schön und gut aber für ein weiteres Jahr Garantie Geld zu verlangen spricht eigentlich für sich (ist auch die erste Firma die mir auffällt die so was anbietet).

Mein Eindruck ist (und den lasse ich mir gerne bestätigen bzw. entkräften):

-Habe ich während einen Jahres ein Problem mit einem Apple-Produkt wird es mir umgehend ersetzt/repariert (kostenlos)

-Habe ich nach einem Jahr ein Problem wird es mir, habe ich das zusätzlich erworbenen Garantiejahr, ebenfalls umgehend ersetzt/repariert (kostenlos)

-Habe ich nach einem Jahr ein Problem und bestehe auf meine Gewährleistung lehnt dies Apple grundsätzlich ab. Sprich ohne etwas einzuklagen hat man bei Apple da gar keine Chance die Gewährleistung zu bekommen.

Kurz gefragt liege ich mit meinem Eindruck richtig das man bei der Firma Apple nach einem Jahr zu 99% keine Gewährleistung auf sein Produkt erhält?