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Gewährleistung nur für Erstkäufer?

Nocturne2k

Jamba
Registriert
16.04.07
Beiträge
57
Hallo zusammen!

Da ich mich wieder mal nicht entscheiden kann, in welches Unterforum dieses Thema passt, schreibe ich es einfach mal ins Café ;)

Ich habe momentan ein Problem, was Garantie und Gewährleistung angeht... Und zwar habe ich im Oktober 2007 ein EyeTV Hybrid (hier bei AT) gebraucht gekauft, das Gerät wurde ursprünglich bei unimall.de gekauft. Zum Fehler (vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee...) gibt es auch einen Thread von mir hier.

Ich habe mich mit Elgato in Verbindung gesetzt, von denen hieß es nur, dass die einjährige Hersteller-Garantie abgelaufen ist. Finde ich auch irgendwo nicht ok, da es sich offensichtlich um einen weiter verbreiteten Fehler handelt. Habe ich aber akzeptiert.

Dann habe ich es bei unimall.de probiert, und folgendes als Antwort bekommen:

-------------------------------

Guten Abend Herr XXXXX,

leider muss ich Sie auf die AGB´s von unimall zum Weiterverkauf
hinweisen. dort heißt es, dass unter § 8 zum Weiterverkauf:

"Produkte aus dem UNIMALL Store bzw. aus den Partnerstores sind nicht
für den Weiterverkauf gedacht. Wir behalten uns das Recht vor,
Bestellungen dahingehend zu prüfen und ggf. zu stornieren".

Das bedeutet, dass sich nur unser Vertragspartner, Ihr Verkäufer des
Produktes, an uns wenden kann für Garantieansprüche.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gern telefonsich an uns wenden. Dazu
beziehen Sie sich dann bitte auf diese Mail, möglichst über die Ticketnummer
im Betreff.

Vielen Dank.

Herzliche Grüße
XXXXX
UNIMALL Service-Team

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In besagtem § steht allerdings nichts zur Gewährleistung. In den Bedingungen zur Gewährleistung steht auch nichts dazu. Mir kommt das recht seltsam vor, und ich frage mich, ob das wirklich rechtens ist! Gewährleistung ist ja schließlich - anders als die Garantie - eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die jeder Händler erfüllen muss. Oder verstehe ich da was falsch?

Was meint ihr zu dem Fall? Vielleicht gibt es ja einen Experten unter euch, der sich in dem Gebiet auskennt ;)

MfG Nocturne2k
 

mfkne

Weisser Rosenapfel
Registriert
03.04.06
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776
Gewährleistungsansprüche hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer. Du also gegenüber dem, von dem Du's hier gekauft hast, und der wiederum gegenüber Unimall.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
Registriert
02.08.08
Beiträge
3.815
Du hast keinen Anspruch auf irgendeine Art Gewährleistung/Garantie seitens Unimall, da du es 1. faktisch dort nie gekauft hast und 2. diese Gewährleistung/Garantie nicht von Käufer zu Käufer übertragen werden kann. Am besten du klärst das mit dem ab, bei dem du es gebraucht gekauft hast.