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Gerät umtauschen?

speci

Schweizer Glockenapfel
Registriert
21.10.06
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1.379
Hallo Forum.
Mal eine Frage:

Wenn mein MacBook innerhalb der Garantie einen Fehler auweist. Und der nicht behoben werden kann (geht um das flackern) hat man dann das Recht das Gerät gegen ein neues zu tauschen?

Ich arbeite bei VW da hat man innerhalb der Garantie das Recht nach 3 misglückten Reparaturen das Auto zu wandeln.

Ich will nur wissen ob sowas generell möglich ist.

Gruß

Martin
 

maeeeth

Damasonrenette
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19.05.07
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diese regelung, die du von VW kennst, gilt eigentlich für jeden verkäufer...
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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Ja, ist möglich. Habe das 2x hinter mir... ;)
 

speci

Schweizer Glockenapfel
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21.10.06
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1.379
Danke :)
Und wieviel versuche haben die?
Auch Drei?
 

Vanilla-Gorilla

Kleiner Weinapfel
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Drei Versuche sollten laut BGB glaube ich die Regel sein. Danach kannst du wandeln.

Bin mir aber nicht 100%ig Sicher, da ich gerade kein BGB zur Hand habe.

Vanilla-Gorilla
 

JGmerek

Boskop
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22.02.05
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Hallo,

die Nacherfüllung bei einem Mangel innerhalb der Gewärleistung richtet sich nach § 439 BGB.

§ 439 BGB schrieb:
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Das bedeutet der Käufer hat ein Wahlrecht, ob er das defekte Gerät gegen ein neues umtauscht oder es reparieren lässt. Dieses Wahlrecht ist nur durch die Unverhältnismäßigkeitsregelung in Absatz 3 eingeschränkt. Das heißt im Ergebnis kommt es auf die defekte Sache und auf die Art des Mangels an.

Der Käufer muss keine Reparaturversuche dulden. Er kann nach § 439 BGB auch sofort die Lieferung einer neuen Sache verlangen, so lange das nicht unverhältnismäßig ist.

Viele Grüße
Jens
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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1.973
Danke :)
Und wieviel versuche haben die?
Auch Drei?

Der Händler hat zwei Versuche den Schaden zu beheben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es ein gleichartiger Schaden sein muss, und kein neuer, der durch andere Einwirkungen entstanden sein könnte. Sollte der selbe Schaden ein dritte mal auftreten, hast du Anspruch auf Geldrückgabe (wobei ich mir nicht sicher bin ob der Kaufpreis oder der Kaufpreis - Abnutzungserscheinungen) oder ein neues Gerät gleicher Art.
 
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JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Der Händler hat zwei Versuche den Schaden zu beheben.

Cyrics hat hier recht. Sollte sich der Käufer für eine Reparatur entschieden haben oder wegen des § 439 Abs. 3 BGB darauf beschränkt sein, so hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Wenn diese den Mangel nicht beheben können, so gilt die Nachbesserung als gescheitert.

Dann kann der Käufer gemäß § 437 BGB entweder vom Vertrag zurück treten oder den Kaufpreis mindern, je nachdem ob er die mangelhafte Sache behalten will oder nicht. Außerdem kann der Käufer dann auch Schadensersatz verlangen.

Viele Grüße
Jens
 

speci

Schweizer Glockenapfel
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21.10.06
Beiträge
1.379
Super!

Danke für die Hilfe! :)
 

notranked

Melrose
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07.05.06
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2.493
Der Händler hat zwei Versuche den Schaden zu beheben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es ein gleichartiger Schaden sein muss, und kein neuer, der durch andere Einwirkungen entstanden sein könnte. Sollte der selbe Schaden ein dritte mal auftreten, hast du Anspruch auf Geldrückgabe (wobei ich mir nicht sicher bin ob der Kaufpreis oder der Kaufpreis - Abnutzungserscheinungen) oder ein neues Gerät gleicher Art.

speziell diese stelle interessiert mich.
also versteh ich das richtig: einmal logic board, einmal display und einmal kaputtes gehäuse. wär ja dreimal nachbesserung. aber da dies unterschiedliche fehler sind, hätte man hier kein recht auf ein neugerät?