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Geld und Photoshop CS

grafix

Tokyo Rose
Registriert
02.11.05
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66
Grüß Euch!

Wie ja sicher schon einigen aufegfallen ist kann man Geldscheine seit PS CS nicht mehr bearbeiten.
da plopt dann so eine hässliche Fehlermeldung auf wo steht das das aus Sicherheitsgründen nicht mehr gestattet ist. Das ist ziemlich lästig, da man das ja hin und wieder für Gutschiene und dergleichen braucht.

Hat vielleicht jemand ne Möglichkeit gefunden trotzdem mit Geldbildern arbeiten zu können ohne wieder die alte Version zu installieren?

Besten Dank
 

Felix Rieseberg

̈Öhringer Blutstreifling
Registriert
24.01.06
Beiträge
5.589
Ja - entweder war Adobe einfach nur blöd oder nachlässig. Ich sitze noch auf CS1 und da kann man Geldscheine mit ImageReady sowohl einscannen als auch bearbeiten!
 

grafix

Tokyo Rose
Registriert
02.11.05
Beiträge
66
hey geil danke, da wäre ich nie drauf gekommen :-D
 

Syncron

Gast
Fredbezogen> Das ist allerdings auch ein wichtiger Sicherheitsmechanismus, der einen mit bedacht von Adobe gewählt wurde. Denke, dass Geldfälscher in der Vergangenheit einigen Unsinn mit Photoshop angestellt hatte. Wie auch immer.

Off-Tropic + Fragestellung: Ist es überhaupt erlaubt Geldscheine einzuscannen? Ich hatte da mal einen Bericht gesehen, in dem man dies als eine illegale Straftat anprangerte. Weiß da jemand mehr? (Nein, ich habe nicht vor irgendwelche Geldscheine zu scannen oder zu fälschen;))

Noch einen schönen Tag:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

leo

Tydemans Early Worcester
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13.10.05
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392
Ich denke, dass wenn man ihn stark genug abändert (Gutschein draufschreibt der ähnliches) gibt es wohl kaum Probleme. Aber rein rechtlich weiß ich auch nicht...
 

Herr Sin

Sternapfel
Registriert
05.01.04
Beiträge
4.997
Ich meine, da war mal die Rede davon, dass die Scheine größer als das Original sein müssen (mind. 150%). Ansonsten wäre ich echt vorsichtig: das ist widerrechtliches Vervielfäligen.

Habe das gerade noch gefunden:
Aus dem guten deutschen Strafgesetzbuch:

§ 146 - Geldfälschung

(1) Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde [...]

§ 149 - Vorbereitung zur Fälschung von Geld und Wertzeichen

(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, in dem er
1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matritzen oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind [...] herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, oder einem anderen überläßt, wird, wenn er eine Geldfälschung vorbereitet, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren [...] bestraft.
 
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Syncron

Gast
Fredbezogen: Komisch ist nur das sich der Dollar einscannen lässt? Anscheinend hat Adobe ein wenig gepennt, bei der Umsetzung der Sperre!