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Garantiefall frage eines Notebooks

Marino

Uelzener Rambour
Registriert
08.01.09
Beiträge
374
Hi,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich habe mich schon in einem anderen Forum löschen lassen, da einer der Mods das Problem nicht verstand, sich angegriffen fühlte und gleich das Thema schloss und der Admin es mit ansah und nichts machte, obwohl er anderer Meinung war :(

Aber ich denke nicht, dass das hier so ein Problem ist.

Ich habe, als ich mein MacBook kaufte, noch ein Acer Notebook besessen und tue es noch. Ich hatte zum Ende der Garantiezeit mit Acer Kontakt. Wir waren uns einig, die Ladeelektronik muss getauscht werden. Der Akku lädt bis 54% und die Ladeanzeige blinkt dann rot. Das tut sie nur im Fehlerfall. Ein kaputter Akku wurde ausgeschlossen, auf Grund des Blinkens der LED. Der Akku ist auch in Ordnung, wenn er denn geladen wird.

Nun ist es leider dazu gekommen, dass ein guter Freund keinen PC besaß, aber dringend für das Studium einen brauchte. Daher habe ich, was vielleicht jeder gute Freund machen würde, ihm mein altes Notebook zur Verfügung gestellt, obwohl ich es hätte einschicken müssen.

Nun habe ich es wieder und es ist knapp 5 Monate her, dass ich mit Acer Kontakt hatte und knapp 4,5 Monate aus der Garantie raus. Der Fehler wurde aber in der Garantie gemeldet und besteht weiterhin.

Habe ich eine Möglichkeit, diesen Fehler nun ausbessern zu lassen, oder ist es zu lange her?
Bei dem Fernabgesetz z.B. muss die Ware ja auch nicht nach genau 14 Tagen wieder beim Händler sein, sondern die Absicht muss mitgeteilt werden in diesen 2 Wochen, die Ware zurückgeben zu wollen.

Ich habe mich also in der Garantiezeit gemeldet, konnte ihn nur leider nicht einschicken.

Viele Grüße
Marino

PS: Ich möchte nicht meine Garantie verlängern oder einen neuen Akku für lau. Der Fehler war ja bereits in der Garantiezeit gemeldet. Also bitte nicht falsch verstehen. Ich weiß zwar nicht wie, aber es wurde mir bereits unterstellt. Das ist nicht meine Absicht.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Erstmal wird die beste Lösung sein da anzurufen und das mit denen zu verhackstücken. Was dabei rauskommt mag ich nicht vorher zu sagen.
Vll gugen die kurz in ihre Unterlagen stellen fest da war was und sagen du sollst es schicken. Vll lehnen sie es auch kategorisch ab.
Nur grundsätzlich gilt, vorm Rechtsweg wird mmer erstmal verhandelt.
 

Marino

Uelzener Rambour
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08.01.09
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Ich hatte gehofft, erstmal Informationen zu haben, bevor ich da anrufe. Einige Firmen speisen ihre Kunden ja gerne ab, da diese nicht genug Informationen haben und alles glauben, was man ihnen sagt. Da man blauäugig alles glaubt, was die einem sagen.
Zur Not muss ich halt die Servicenummer anrufen und hoffen, dass die mich nicht versuchen abzuspeisen... :(
 

purzel

Rheinischer Bohnapfel
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Ich könnte mir vorstellen, dass es schwierig ist. Ansonsten könnte ich ja schon mal vor Ablauf der Garantie einen (fiktiven) Fehler melden und Monate später - wenn der Fehler tatsächlich Eintritt - die Garantie in Anspruch nehmen, was einer Verlängerung gleich kommt. Vielleicht lässt der Hersteller sich ja darauf ein. Ich denke du solltest es einfach ausprobieren.
Beim dem von dir beschriebenen Beispiel mit dem Rücktrittsrecht ist es zwar so, dass du innerhalb von zwei Wochen deinen Rücktritt kundtun musst. Allerdings musst es dann auch umgehend zurück schicken. Wenn du es einfach einige Monate weiterhin behälst würde doch wohl angenommen werden, dass du mit deinem Verhalten eindeutig zu verstehen gegebn hast doch nicht zurücktreten zu wollen.