• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Garantie/Gewährleistung

Butterfinger

Kaiser Alexander
Registriert
28.04.15
Beiträge
3.933
Das ist der Vorteil an Apple Care (+). Du bekommst Support in jedem Apple Store oder Partner. In der Schweiz kostet dich es dann noch 59CHF (kommt drauf an, welche Uhr du nimmst).

http://www.apple.com/chde/support/products/watch.html


http://www.apple.com/ch-de/shop/pro...pplecare-für-apple-watch-und-apple-watch-nike
  • Direkter Kontakt zu Apple Experten
  • Express-Austauschservice
  • Apple Hardware Service vor Ort bei Reisen innerhalb von Europa
Schön finde ich, dass das Thema Akku auch mit dabei ist.
 

R32er

Weißer Trierer Weinapfel
Registriert
12.06.12
Beiträge
1.506
Ich habe mal eine Frage zwecks der Gewährleistung. Wie verhält es sich mit dieser genau? Auf der Apple Seite wird suggeriert dass man auch nach Ablauf der Garantie auch bis zu 2 Jahren ab Apple wenden kann.

d6c874db8bb4e4841d283cbfb62bebc0.jpg
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.136
Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Kauf – gegenüber dem Händler. Es hängt also davon ab, wo du das betreffende Produkt gekauft hast. Grundsätzlich müsstest du nach 12 Monaten beweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorgelegen ist, Apple zeigt sich diesbezüglich (sofern direkt bei Apple gekauft wurde) aber offenbar relativ kulant.
 

R32er

Weißer Trierer Weinapfel
Registriert
12.06.12
Beiträge
1.506
Ok verstehe danke dir. Handelt sich hierbei um ein gebrauchtes iPhone XS Welches bei Apple gekauft wurde. Habe ich bei Kleinanzeigen gefunden
 

R32er

Weißer Trierer Weinapfel
Registriert
12.06.12
Beiträge
1.506
Also ist es wie ich gedacht habe nach einem 1 Jahr nichts mehr wert da der Beweis nicht möglich bzw schwer möglich ist
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.136
Kleine Korrektur:
Der Verbraucher muss bereits ab dem 7. Monat nachweisen, dass ein Mangel schon bei Übergabe (Gefahrenübergang) vorgelegen hat.
Sorry, natürlich!

Also ist es wie ich gedacht habe nach einem 1 Jahr nichts mehr wert da der Beweis nicht möglich bzw schwer möglich ist
wie gesagt, Apple ist da oft kulant - außer natürlich es handelt sich um Eigenverschulden.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
Registriert
28.05.04
Beiträge
8.571
Also ist es wie ich gedacht habe nach einem 1 Jahr nichts mehr wert da der Beweis nicht möglich bzw schwer möglich ist

Es sind nur 6 Monate. Und wenn "bei Kleinanzeigen gefunden" bedeuten soll, dass Du das Gerät nicht bei einem Unternehmer, sondern von einem Privatverbraucher gekauft hast, gibt es die Gewährleistung in der Art, wie sie oben beschrieben wurde, sowieso nicht.
 
  • Like
Reaktionen: orcymmot und dg2rbf

R32er

Weißer Trierer Weinapfel
Registriert
12.06.12
Beiträge
1.506
Ok danke euch. Ja das Handy dort ist aus der Garantie raus und der Verkäufer hatte mit der Gewährleistung argumentiert. Deshalb hatte ich gefragt