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Game of Thrones - Widerwärtiges Epos der grausamen Langeweile

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macaneon

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Wenn sie klug aussehen oder sich schnell herausstellt, dass sie es sind, ja. :)
 

padrak

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Weißt du eigentlich, wie arrogant und herablassend diese Antwort ist?
 
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Martin Wendel

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[Ir]Da schaue ich lieber GoT und bin gemütsdegeneriert, als ich schaue es nicht und bin dafür arrogant und herablassend. :p[/ir]
 

Bace

Tydemans Early Worcester
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Wenn sie klug aussehen oder sich schnell herausstellt, dass sie es sind, ja. :)

Übermäßiger, gar lächerlich hoher Gebrauch von Fremdwörtern heißt noch lange nicht, dass man intelligent ist!
Es lässt dich eher als aufgeblasenen Wichtigtuer dastehen ;)


Und wenn du vom Aussehen auf die Intelligenz schließen kannst, dann chapeau! :D :D
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Schade, dass die Diskussion wegen zwei, drei Beiträgen jetzt so entgleist. Prügelt ihr euch in der Realität auch immer, wenn der Gegenüber nicht die von euch propagierte Meinung übernehmen will?
 

macaneon

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Weißt du eigentlich, wie arrogant und herablassend diese Antwort ist?

Weißt du eigentlich, dass du dich hättest geschmeichelt fühlen dürfen, da ich dir und vielen anderen hier unterstelle, dass ihr diese Sprache versteht?

Sei's drum: Du störst dich in einem Maße an meiner Wortwahl, dass der Inhalt zur Nebensache wird. Das ist sehr schade, denn ich bin weder herablassend noch arrogant; es steht dir frei, die Bedeutung der Wörter nachzuschlagen und/oder sie in deinen aktiven Wortschatz aufzunehmen. Wenn du das nicht willst, ok, aber ich werde weiterhin so reden und schreiben, wie mir der Schnabel gewachsen ist. Wenn das auf einem Niveau sein sollte, das deinem nicht entspricht, kannst du gerne „hier hoch” kommen. Hier ist nichts reserviert.

Übermäßiger, gar lächerlich hoher Gebrauch von Fremdwörtern heißt noch lange nicht, dass man intelligent ist!
Es lässt dich eher als aufgeblasenen Wichtigtuer dastehen ;)
Wahrscheinlich verstehst du nichtmal selbst, was du da laberst.

Da hast du vollkommen Recht. Wie konnte ich das all die Jahre übersehen?!
 
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landplage

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Weißt du eigentlich, dass du dich hättest geschmeichelt fühlen dürfen, da ich dir und vielen anderen hier unterstelle, dass ihr diese Sprache versteht?
Genau das meint er mit arrogant!
Wir sollen uns geschmeichelt fühlen, weil Du uns für würdig hältst, Dich zu verstehen?
Ehrlich, da bin ich nicht geschmeichelt, sondern komme ins Grübeln über das Bild, das Du von mir hast. Dieser Deiner Norm möchte ich bitte nicht entsprechen! Ich verstehe diese Ausführungen nicht und bitte, das zur Kenntnis zu nehmen!
 

macaneon

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Ich erteile und entziehe keine Würde, sondern unterstelle sie bei jedem Menschen. Dies will ein Forum mit Niveau sein; also spreche ich niveauvoll und denk mir nichts weiter dabei. Aber ist gut, Heike, ist verbucht. Ich komm wieder, wenn es mal wieder um die Sache geht, bis dahin könnt ihr euch in aller Ruhe über meinen Sprachstil und/oder mich aufregen.

Sollte es dann noch immer Schwierigkeiten geben, empfiehlt man sich hier die Ignorier-Funktion.
 
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DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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@DaMikstar: Wenn sich gefährliches Halbwissen verbreitet, sorry, dein Post ist totaler Quatsch.
Ja, deswegen jetzt auch meine Antwort auf Deinen Post. ;)
Sorry, wenn es etwas länger geworden ist, aber Deinen Post kann ich leider nicht einmal unter "gefährliches Halbwissen" zählen.


Der §131, die Wunderwaffe gegen alles Böse, bezieht sich nicht nur auf Gewaltverherrlichung, dieser Gummiparagraph deckt auch alle anderen Themen ( Sex, keine Pornographie - die ist per se indiziert, Faschismus, Gewalt und Formen der Gewalt, ethische und sittliche Verstörung usw. ) ein. Produzieren kann ich an Filmen, was ich will. Ich kann auch veröffentlichen, was ich will. Es ist ja die FSK - also Freiwillige Selbstkontrolle. Tue ich aber nicht, weil eine Veröffentlichung ohne FSK Siegel die Gefahr birgt, das ich Falle einer Anzeige strafrechtlich verfolgt werde. Die FSK verbietet keine Filme. Lustigerweise ist auch eine FSK keine Sicherheit dafür, das der Film nicht trotzdem indiziert, verboten oder eingezogen wird. Eines der Kuriosesten Beispiele war "Ab in die Ewigkeit", der für die Videoauswertung ein "FSK 16" erhielt, auf Antrag des AG München ( wem sonst ) indiziert und anschliessend nach §131 beschlagnahmt wurde.
Verbieten ( als Beschlagnahme und ggf. Einziehung ) tun einen Film die Amtsgerichte auf Antrag, i.d.R. der BPS - Bundesprüfstelle für jugendgefährende Filme ( Heute Medien )
Das ist schonmal grundlegend falsch.
§131 bezieht sich, wie schon der Gesetzestext sagt, auf "Gewaltverherrlichung und -verharmlosung".


§131 Gewaltdarstellung schrieb:
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html


Ein Gummiparagraph ist es vor allem deswegen, weil es keine Definition gibt, was nun wirklich grausam oder unmenschlich ist.
Sex an sich fällt nicht darunter, hier gibt es die §§184ff, die gewalt-, tier-, kinder-, jugend- und normalpornografische Schriften behandeln. Die Darstellung von Sex ist auch nicht verboten und kann eine FSK-Freigabe erhalten. Siehe z.B. die Filme "Romance" (FSK 18, lief mehrfach ungekürzt im öffentlich-rechtlichen (!) Free-TV) oder "Ken Park" (FSK 18, ungekürzt auf DVD erschienen).
Faschismus an sich ist ebenfalls nicht verboten. Das, was Du meinst, dürfte die "Volksverhetzung" sein. Dafür gibt es bei uns den §130 StGB.


Die Freigabe durch die FSK bietet deutlich mehr Möglichkeiten, als Dir vielleicht klar sind. Generell sind ungeprüfte Filme in Deutschland nur einem erwachsenen Publikum zugänglich zu machen. Die FSK bietet hier die Möglichkeit, bei einer Freigabe ab 0-16, diese Filme auch jüngeren Zuschauern zu zeigen (Kino) bzw. an diese abzugeben (Handel). Darüberhinaus unterliegen diese nicht dem Zwang einer Altersüberprüfung im Versandhandel.


Richtig ist, daß "Ab in die Ewigkeit" im Jahre 1983 in der FSK16-Kinofassung von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert wurde. Einen Beleg für die Anregung zur Indizierung durch das AG München hätte ich dann aber mal gerne gesehen. Beschlagnahmt wurde dieser Titel nun jedoch nicht und die Indizierung ist seit 2001 wieder aufgehoben und der Titel ist seitdem auch wieder frei ab 16 erhältlich: http://www.amazon.de/die-Ewigkeit-Sue-Melissa-Anderson/dp/B0002VL60U
Ein AG handelt übrigens nicht auf eigenen Antrieb hin sondern auf Antrag, sei es durch die Staatsanwaltschaft oder einen privaten Kläger. ;)


Im Übrigen ist die FSK seit der Reform des Jugendschutzgesetzes durchaus ein Schutz vor der Indizierung durch die BPjM und Beschlagnahme/Einziehung durch Gerichte. Filme mit einer FSK-Freigabe können seit 2003 nicht mehr indiziert werden. Eine Beschlagnahme könnte natürlich weiterhin erfolgen, ist aber unwahrscheinlich, da es aufgrund der FSK-Freigabe ja schon ein "Gutachten" gibt, daß ein Film nicht einmal jugendgefährdend ist. Da ist eine strafrechtliche Relevanz als ausgeschlossen anzusehen!


Nun zur lustigen Mär der Gutmütigkeit der FSK /BPS ( Heute ja "Medien" ). Fast jeder Film, nahezu alle TV Serien und viele Computerspiele werden der FSK bereits geschnitten vorgelegt, um eine günstige Freigabe ( also 12 Jahre ) zu erhalten. Gerade bei Mainstreamfilmen ist es wichtig, möglichst viele Zuschauer ins Kino zu bekommen und das funktioniert besser, je geringer die FSK Einstufung ist. Wohlgemerkt, die machen die Sender und Verleiher "freiwillig", weil sie von vorneherein wissen, was die FSK passiert und was nicht.
Das ist grober Unfug! Die meisten Filme, die ich hier so im Regal stehen habe, sind ungekürzt mit FSK-Freigabe <= 18. Sicher sind da auch ein paar Ausreißer bei, die indiziert oder beschlagnahmt sind, aber der Großteil hat unbeschadet die FSK passiert. An Mainstreamfilmen fällt mir gerade nur "Harry Potter and the Chamber of Secrets" ein, der für die Kinoauswertung gekürzt wurde, um ein Freigabe ab 6 zu erhalten. Diese Kürzungen wurden für die DVD beibehalten, die Blu-ray ist ungekürzt ab 12 erhältlich. Bereits gekürzt vorgelegt wurde auch die erste Staffel der Serie "The Walking Dead". Die Kürzungen beruhten auf der Tatsache, daß es sich um die für den britischen Markt gekürzte Fassung handelte und das Label anscheinend Angst hatte, daß diese Serie aufgrund der Gewaltdarstellung ungekürzt keine FSK-Freigabe erhalten würde. Hier hat sich das Label übrigens geirrt und im Mai kommt die ungekürzte erste Staffel auch in Deutschland auf den Markt. Mit Freigabe durch die FSK!


Es mag sein, daß es noch einige Filme mehr gibt, die vom Label selbst für die deutsche Kinoauswertung gekürzt wurden, jedoch dürfte die Anzahl durchaus überschaubar sein. Die Heimveröffentlichungen der letzten Jahre waren in diesen Fällen dann aber immer ungekürzt, teilweise gab es sogar die zusätzlich verlängerten Fassungen. Kürzungen fürs Kino sind in den USA deutlich häufiger anzutreffen und auch Großbritannien ist hier ein glänzendes Beispiel für nachträgliche Kürzungen für geringere Freigaben. Da gibt es dann gekürzte Fassungen, die auch so auf DVD/Blu-ray veröffentlicht werden, während wir in Deutschland direkt die ungekürzte Fassung bekommen. Beispiele aus der letzten Zeit: "The Expendables" (im Kino und auf DVD gekürzt ab 15, Blu-ray ungekürzt ab 18), "Taken" (im Kino gekürzt (anscheinend die internationale Fassung), auf DVD uncut). Bei uns waren diese Filme immer ungekürzt, nur bei "The Expendables" gibt es auch noch die FSK16-Kaufhausfassung zusätzlich.


In keinem westlichen Land der Welt werden Medien derart zensiert wie in Deutschland. Es sind derzeit fast 10.000 Filme indiziert, also mit Werbe- und Vertriebsverboten belegt, und 4.000 Medien beschlagnahmt, viele davon dann auch direkt in der US, GB, HK und sonstigen Versionen.
Das es sich dabei zum Teil um Schund handelt, die Filme nicht in Kinderhand gehören usw. - keine Frage. Das ich aber als mündiger Bürger Filme nur verstümmelt sehen kann, sie mir vorenthalten werden oder ich mich strafbar mache, wenn ich sie aus dem Ausland importiere - ein Witz.
Wären derzeit "fast 10000 Filme indiziert", wäre die Liste der Bundesprüfstelle nicht nur rund 40-50 Seiten stark, inklusive Büchern, Zeitschriften und Tonträgern. Es kann natürlich sein, daß dieses so ist, dann setzen sich diese "fast 10000 Filme" aber hauptsächlich aus pornographischen Titeln zusammen, die automatisch indiziert bzw. als solches zu behandeln sind. Ebenso stellt sich die Frage, welche 4000 Medien hier im Laufe der Zeit so beschlagnahmt worden sein sollen. Bei Filmen sind es eigentlich nur relativ wenige Titel, die immer wieder vors Gericht gezerrt werden. Jede Veröffentlichung muß separat beschlagnahmt (und eingezogen) werden! Der Titel an sich landet dann "nur" auf Liste B der BPjM. ES gibt aber mittlerweile auch Beispiele für aufgehobenen 131er-Status. "The Texas Chainsaw Massacre" wurde erfolgreich freigeboxt, ist nicht mehr als 131er anzusehen und auch die Indizierung wurde durch die BPjM aufgehoben, so daß der Film nun in jedem Media-Markt mit einer FSK18-Freigabe rumstehen darf. Ebenso wurde die Beschlagnahme des berühmt-berüchtigten AG Berlin-Tiergarten der ungekürzten Fassung von "Saw 3D" aufgehoben.


Viele Medien, die beschlagnahmt wurden, fallen übrigens auch in den Bereich der "Volksverhetzung" (vor allem CDs und Bücher), ein Spielfilm unter "Kinderpornographie".


Strafbar machst Du Dich übrigens nicht, wenn Du Filme, die unter den §131 fallen, importierst. Klar, es könnte sein, daß die Filme vom Zoll kassiert und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Dieses aber, um ein Verfahren gegen den Importeur zu eröffnen. Als Importeur zählt aber der Versender, nicht der Empfänger. Der Besitz dieser Medien ist in Deutschland nicht strafbar! Auch ist es nicht strafbar, ein einzelnes Exemplar aus seiner Sammlung wieder zu verkaufen. Bei dem Verbot geht es um die "Verbreitung", die mit nur wenigen Exemplaren nicht darunter fällt. Auch ist der Verkauf in Portalen/Läden mit geschlossenen Benutzergruppen ("unter dem Ladentisch") möglich, so auch z.B. auf Börsen.


Die FSK Freigabe von GoT kam, um einen Sendebeginn vor 23.00 möglich zu machen, durch eine Kombination von Verdunkelung der Szenen( gerne genommen ), Wahl anderer Bildauschnitte ( z.T. werden Filme schon in mehreren Einstellungen gedreht, für die Uncut Fassung ), Beschneidung der Bildränder und sgn. Schnitt der Gewaltspitzen. Aus dem Film wird bsp. eine Folge von 22 Bildern herausgeschnitten ( ca. 1 Sek ), in der das Blut spritzt. Dies wird dann aber 30 mal gemacht. Da NSTC Filme schneller laufen als PAL Filme, fallen die Schnitte von der Laufzeit gar nicht auf.
Ja, mit einer FSK ab 16 darf ein Film/eine Serie ab 22 Uhr im Free-TV gesendet werden. Im Pay-TV mit Vorsperrung aber auch früher.
Die Maßnahmen, die Du hier aufzählst, werden schon lange nicht mehr angewandt. Das war vielleicht noch zu VHS-Zeiten so, seit der DVD ist das aber deutlich anders! Für die Wahl eines alternativen Bildausschnittes fällt mir gerade nur die britische Fassung von "Pulp Fiction" ein, wo in einer Szene, der Einstich einer Spritze außerhalb des Bildes stattfindet.
Zu Deiner Information: PAL läuft mit 25 Bildern/Sek, NTSC mit 23,98 Bildern/Sek, also 4% länger. Blu-rays laufen überall mit 23,98 Bildern/Sek. Vor allem bei letzterem Medium würden Schnitte sofort auffallen!




Geh davon aus, 90% aller TV Serien sind bearbeitet und geschnitten. Zugegeben, die FSK und die anderen Behörden sind heute nicht mehr so idiotisch wie noch vor 20 Jahren ( Verbot von 125 Filmen an einem Tag ), das liegt aber an der geänderten Medienkultur, dem Internet und den neuen Medien ( Ja, die FSK zensiert auch Internetinhalte, Websites, Zeitschriften, Bücher usw. )
Das ist leider eine unhaltbare Pauschalisierung. Sollten 90% aller TV-Serien geschnitten sein, dann wäre das auch bei vielen Comedy-Serien der Fall. Gut, bei "Two and a half Man" gibt es Dialogzensur bei Naziwitzen in der deutschen Synchro, die englische Tonspur ist aber auf DVD und im Pay-TV unangetastet. Ansonsten sind die meisten Serien bei uns in Deutschland unangetastet. Evtl. gibt es Kürzungen im TV, die auf die FSF (nicht FSK!) zurückgehen, aber auf Heimmedien sind diese Serien normalerweise ungekürzt erhältlich. Ausnahmen wie "Spartacus" bestätigen die Regel.


Und nein, die FSK ist für Internet, Webseiten und Zeitschriften nicht zuständig. Hier wird wenn dann die BPjM tätig. Aber mehr als eine Webseite auf den Index setzen, kann sie hier auch nicht. Abgeschaltet werden die Seiten deswegen noch lange nicht. Es wird nur schwerer, sie zu finden, da Google in Deutschland diese nicht listen darf. Schaltet man aber auf google.com um, sehen die Suchergebnisse ganz anders aus. ;)


Aber, alle Märchen beginnen ja mit "Es war einmal..." Das die FSK gutmütig ist, ist eines davon.
Ich hatte doch geschrieben, daß ich die Entscheidungen der FSK in den meisten Fällen als eher zu hart empfinde. Lediglich bei manchen, seltenen Fällen wundere ich mich schon ob einer Freigabe, die selbst ich für zu niedrig erachte.
 
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padrak

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@Martin Wendel
Darauf kommen wir aber nicht so ohne Weiteres. Du weißt, wir sind nicht die Hellsten, dass wird uns in diesem Thread schon seitenweise mantraartig vorgebetet und aufgezeigt. ;)

Aber jetzt habe selbst ICH das verstanden. *freu*
 

Doppelpass

Englischer Kantapfel
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Niveau sieht von unten betrachtet leicht nach Arroganz aus :cool:

Munter bleiben
 

padrak

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Seit wann ist Arroganz eine Frage des Blickwinkels?
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Ich dachte immer, Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz...
 

Willey1986

Golden Delicious
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7
Der Fundamentalist versucht ja immer noch hier allen zu beweisen das sein Weltbild das einzig richtige ist. Süß.

Und dann dieses ständige betonen dass Intelligenz so wichtig ist und er sich ja nur mit Leuten abgibt die nen IQ von mindestens 300 haben. Lächerlich.

Es gehört übrigens Intelligenz dazu zwischen realer und fiktiver Gewalt unterscheiden zu können
 
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