• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

Für ein freies Zitieren - weg mit den Abmahnunwesen (ein etwas Anderes Thema)

FritzS

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
06.04.09
Beiträge
2.808
Ich trete (und trat immer schon) für das Recht frei zitieren (natürlich unter Quellenangabe) zu können!
Alle Inhalte, dier öffentlich zugänglich sind, sollen zitiert werden dürfen, ohne gleich einen Abmahnbrief ins Haus zu bekommen.
In Deutschland begann der Abmahnwahnsinn mit den Aktivitäten von Günter Werner Freiherr von Gravenreuth und dies hat sich bis heute fortgesetzt. Zum Glück blieb Österreich davon weitgehend verschont, wenngleich hier sich die Medienlobby auch durchzusetzen scheint (irgendwo habe ich auch in Österreich von einer Gesetzesänderung gelesen).

Dies lässt "Furchtbares" erahnen:
Schwarz-Gelb hat es eilig mit dem Presse-Leistungsschutzrecht
http://www.heise.de/newsticker/meld...-dem-Presse-Leistungsschutzrecht-1810451.html
Zitat daraus:
Die Regierungsfraktionen wollen den heftig umkämpften Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche im Bundestag beschließen – trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken auch in den eigenen Reihen. Mehrere Oppositionspolitiker kritisierten dieses Absicht am Montag bei einer zweiten parlamentarischen Anhörung zum geplanten neuen Leistungsschutzrecht in Berlin. Die Initiative steht mittlerweile auch offiziell auf der Tagesordnung für die Plenarsitzung am Freitag. Grünes Licht für das Vorhaben und eventuell noch anstehende Änderungen der schwarz-gelben Koalition soll der federführende Rechtsausschuss am Mittwoch geben.
...... weiter siehe Link

Über Abmahnungen generell - wenn auch von einen östereichischen Juristen (der Verfasser ist Richter) verfasst, die Site Internet4Jurist ist sehr zum Empfehlen!
http://www.internet4jurists.at/sonstiges/abmahnung1a.htm
Zitat daraus:
Das Abmahnwesen ist wie eine Plage über das Internet gekommen. Einige mehr berüchtigte als berühmte Rechtsanwälte entdeckten schon bald eine neue Einnahmequelle für sich und verleideten damit Tausenden Internetanwendern das Internet. Dabei ist dieses Institut keineswegs neu und existierte auch schon in Vor-Internet-Zeiten. Aber das Internet verleitete Leute zu Dingen, deren rechtliche Konsequenzen sie nicht erkannten. Publizieren war früher eine Angelegenheit von Verlagen und Rundfunkanstalten, die das juristische Wissen dazu besaßen. Durch das Internet wurde es möglich, dass sogar (oder gerade) Jugendliche das mit geringem Aufwand machen konnte. Nachdem sich nicht einmal der Durchschnittsjurist mit Materien wie Urheber-, Marken- oder Medienrecht auskennt, begann damit eine Welle von Rechtsverletzungen. Der Traum vom rechtsfreien Raum Internet platzte schnell und das Aufwachen war für viele bitter..... weiter siehe Link

Deutschland sollte sich einmal seiner Geschichte entsinnen, denn es geht auch anders!

Geschichte: Explosion des Wissens
http://www.spiegel.de/spiegel/a-709761.html
Zitate daraus:
Von Frank Thadeusz
Hat Deutschland im 19. Jahrhundert einen industriellen Aufstieg erlebt, weil das Land kein Urheberrecht kannte? Mit dieser Analyse sorgt ein Münchner Wirtschaftshistoriker für Aufsehen.
........
Höffner hat die frühe Blütezeit des Gedruckten hierzulande beleuchtet und kommt zu einem überraschenden Befund: Anders als in den Nachbarländern England und Frankreich habe sich in Deutschland im 19. Jahrhundert eine beispiellose Explosion des Wissens vollzogen.
Deutsche Autoren schrieben sich damals die Finger wund. Allein im Jahr 1843 erschienen etwa 14.000 neue Publikationen - gemessen an der damaligen Bevölkerungszahl, war das fast schon heutiges Niveau.
.......
Noch verblüffender mutet die Ursache an, die Höffner für diese Entwicklung ausgemacht hat: Ausgerechnet das Copyright, das die Briten bereits 1710 eingeführt hatten, ließ nach seiner Ansicht die Welt des Wissens im Vereinten Königreich veröden.
In Deutschland hingegen scherte sich lange Zeit niemand um Autorenrechte. Preußen führte das Urheberrecht 1837 ein. Doch wegen andauernder Kleinstaaterei war das Gesetz im Reich zunächst kaum durchzusetzen.
.....
.... es sind nur Auszüge - der gesamte Spiegel Artikel ist lesenswert - siehe Link

PS: Liebe Admins - ich habe mich mit dem Zitieren stark zurückgehalten - soviel muss doch erlaubt sein! :-*
 

FritzS

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
06.04.09
Beiträge
2.808
PS: Eure Meinung dazu würde mich schon interessieren! :cool:
 

Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
Registriert
01.07.10
Beiträge
3.802
Ich könnte das jetzt genauer Begründen, aber ich belasse es bei einem "Ich stimme dir zu".
Wobei ich beim "Zitieren" zwischen zitieren und frei wiedergeben differenzieren würde. Man sollte dem Autoren nicht die Worte im Mund umdrehen! Das bemerke ich viel zu oft, wenn ich mir die ursprüngliche Quelle eines Textes zu Gemüte führe und ich nicht davon ablassen kann mir mit der flachen Hand vor die Stirn zu hauen.
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Hallo,

puhh, das ist nicht ein Thema, da stecken mindestens 3 ziemlich heftige Streitpunkte drin.

1. das geplante Leistungsschutzrecht
2. Abmahnunwesen
3. die längst überfällige Reformierung des Urheberrechts

Alle drei Themen haben es meiner Meinung nach in sich und machen eine eigene Meinungsbildung für mich mangels ausreichender Detailkenntnisse äußerst schwierig, obwohl ich behaupten will, dass ich wegen meines Berufes überdurchschnittlich informiert bin.

1.
Hinsichtlich des Leistungsschutzrechtes geht es weniger um die Frage des "Zitieren-dürfens", sondern vielmehr um wirtschaftliche Interessen. Die Verlage haben Angst, dass in Folge der Übernahme von wesentlichen Inhalten von Ihren Seiten durch andere kommerzielle Seiten die Besucherströme von Ihren eigenen Angeboten abgelenkt werden. Daher weniger Klicks und somit weniger Einnahmen. Warum soll der User noch auf die Seite von Spiegel-Online, Fokus etc. gehen, wenn er die Inhalte schon bei Google, yahoo o.Ä. hat? Dieses Angstszenario der Verlage erscheint in der heutigen Webwelt gar nicht mal so abwegig.

Die Suchmaschinenbetreiber argumentieren, dass sie lediglich Dienstleister seinen. schließlich würden die Inhalte der Verlage ja hauptsächlich auch über die Suchmaschinen von den Usern gefunden. Google, Yahoo und Co. leisten daher auch einen Dienst an den Verlagen. Sie wollen daher nicht auch noch dafür bezahlen.

Diese Argumentation ist meiner Meinung daher so kontrovers, weil die Angebote der Suchmaschinenbetreiber, insbesondere Google und yahoo, weit über das Auffinden von Inhalten im Web hinausgehen. Es werden eigene Inhalte mit weiteren Dienstleistungen in das Portfolio integriert. Dadurch kann eine Konkurrenzsituation zwischen den Suchmaschinenbetreibern und den Inhalteanbietern entstehen. Wenn jetzt die Suchmaschinen aus den Inhalten der Verlage eigene Angebote erstellen und daraus Umsätze generierten, so wäre dies, als würde ich die Äpfel meines Nachbarn von meinem Grundstück aus pflücken und verkaufen. Der Nachbar hätte ja trotzdem noch Äpfel, die er theoretisch auch verkaufen könnte, nur leider sind alle Kunden schon satt von den Äpfeln, die sie bei mir gekauft haben. Letztlich ist dies auch eher ein Problem, welches besser wirtschaftlich zu lösen ist, als rechtlich. Google, Yahoo und Co. müssen eigentlich ein großes Interesse haben, dass die Verlage, ihre Seiten weiter mit ausreichend Inhalten füllen. Dies könne diese nur, wenn es für sie auch wirtschaftlich ist. Daher besteht meiner Meinung nach eine wirtschaftliche Wechselwirkung zwischen beiden Seiten. Die Verlage brauchen die Suchmaschinen zur Multiplikation, die Suchmaschinen benötigen die Verlage als Inhaltslieferanten.

Aus diesem Grunde sollte beide Seiten an einer angemessenen Vergütung interessiert sein. Wenn mein Nachbar den Baum absägt, weil er ihn nicht mehr gießen kann, können weder ich noch mein Nachbar Äpfel verkaufen.

2. Abmahnunwesen
Hier ist die Antwort schon etwas leichter. Das Problem hier ist nicht das Rechtsinstitut der Abmahnung als solcher, sondern dessen Missbrauch. Die Abmahnung selbst ist eigentlich ein sehr zu begrüßendes Instrument. Sie soll demjenigen der, versucht seine Rechte zu wahren, zu einem unkomplizierten Schutz helfen. Da die Abmahnung keinen Richter und keine Anwälte benötigt, ist sie auch jedem Gerichtsverfahren vorzuziehen. Sie ist die günstige und einfache Methode, einem Verletzer von Rechten zu bitten, diese Rechtsverletzung zu unterbinden. Abmahnungen gibt es schon länger als Filesharing oder E-Bay-Produktbilder oder Impressumspflichten bei Facebook. So kann beispielsweise ein Mieter seinen Vermieter abmahnen und ihn auffordern seine Mietwohnung nicht ungefragt mit dem Nachschlüssel in Abwesenheit des Mieters zu betreten. Im Rahmen der zunehmenden Bedeutung des Internets hat sich jedoch eine Schaar von Verfechtern alternativer Einkommensmethoden der Abmahnung ermächtigt. Diese Möglichkeit hat Ihnen die Rechtsprechung gegeben.
wikipedia schrieb:
... hat der BGH begonnen, im Falle einer Abmahnung wegen Wettbewerbs- oder Schutzrechtsverstoßes, die dem Schutzrechtsinhaber entstandenen Abmahnkosten als Aufwendungsersatz nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 677, § 683 Satz 1, § 670 BGB zu ersetzen. Begründet wurde dies damit, dass die Abmahnung der Beseitigung der von dem Abgemahnten ausgehenden rechtswidrigen Störung diene, zu der der Störer verpflichtet ist, und dass der Abmahnende, indem er einen ansonsten drohenden kostspieligen Rechtsstreit vermeidet, im objektiven Interesse und dem zumindest mutmaßlichen Willen des Verletzers handelt.

Hierauf hat sich eine ganze Abmahnindustrie entwickelt um Umsatz zu generieren. Diese Methoden will ich nicht weiter kommentieren. Das Problem ließe sich meiner Meinung nach relativ leicht korrigieren. Man müsst sich lediglich von diesem Ausgleichsanspruch nach der GoA lösen. Der Abmahnende mahnt immer in eigenem Interesse ab, denn er will schließlich seine eigenen Rechte wahren. Die alte Argumentation des BGH erscheint mir da etwas konstruiert. Das würde bedeuten. dass der Abmahnende grundsätzlich die Abmahnung selbst bezahlt. Der Abmahnindustrie wäre die finanzielle Grundlage entziehen. Es würde jedoch nicht die Rechte des potentiell Verletzten zu stark strapazieren, denn dieser handelt ja schließlich in seinem eigenen Interesse, auch kann er die Abmahnung ohne Anwaltliche Hilfe durchführen. Darüber hinaus wäre aber auch nicht dem Unrecht Tür und Tor geöffnet. Denn fährt der Verletzer trotz der erhaltenen Abmahnung mit der Rechtsverletzung fort, dann treffen natürlich die weiteren Kosten des einstweiligen Rechtsschutzes und der Unterlassungsklage. An dieser Stelle ist aber auch der potentielle Verletzer nicht weiter schützenswert, da er ja auf die "kostenfreie" Abmahnung reagieren kann.

3. Urheberrechtsreform
Hieran feilen die Fachleute schon eine gefühlte Ewigkeit. Auch gibt es die unterschiedlichsten Vorschläge, die mal mehr oder weniger brauchbar sind. Das Problem hierbei ist vor allem die Anpassung des Urheberrechts an die modernen Mittel der Technik, welche die Kopie eines Werkes in inflationärer Weise erleichtern. Einen Lösungsansatz hierzu kenne ich nicht. Es gibt sehr viele Interessen zu berücksichtigen. Da wären die Vergütung der geistig Produktiven, da wäre die gesellschaftlich und kulturelle Nutzung von geistigen Werken, wie Singen im Kindergarten oder im Gesangsverein, da wären die Auswirkungen des Urheberrechts auf das Persönlichkeitsrecht des Urhebers und natürlich nicht zuletzt das ständig wechselnde Konsumverhalten des Endnutzers auf das nur sehr schwer zeitnah eingegangen werden kann. Meiner Meinung nach versucht man auch wieder bei der Urheberrechtsreform, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun. Eigentlich wäre eine gesellschaftliche Debatte über den Wert von geschaffenen Werken angebracht, sowohl über den materiellen als auch über den ideellen. Auch die Wechselwirkungen zwischen Schaffenden und Konsumenten müssen neu diskutiert werden. Die moderne Technik macht es möglich, dass praktisch aus jedem Konsumenten auch ein Schaffender werden kann und umgekehrt. Eine neue Regelung des Urheberrechts muss scheitern, wenn sie diese modernen Probleme nicht aufgreift und hierfür Lösungen anbietet.

Meiner Meinung nach wäre auch eine Abschaffung des Urheberschutzes kontraproduktiv. Der Wert von Informationen und geistigen Werken ist unbestreitbar. Wenn der gesetzliche Rahmen keinen Schutz bieten kann, werden andere Schutzmechanismen gefunden werden, wie Verschlüsselung und beschränkter Zugang. Dann blieben die wesentlichen Informationen und Werke trotzdem nicht erreichbar.

Nur meine Meinung
Liebe Grüße
Jens
 
  • Like
Reaktionen: FritzS

FritzS

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
06.04.09
Beiträge
2.808
Hallo Jens,
danke für deinen sehr ausführlichen Beitrag!
Was die Abmahnpraxis betrifft, kursierte das Geschäftsmodell-Abmahn(un)wesen im Internet eher in Deutschland als in Österreich.
Zur Hoch-Zeit des Günter Werner Freiherr von Gravenreuth versuchten einige besonders findige Geschäftemacher dies auch auf Österreich auszuweiten, bekamen schlussendlich durch österr. OGH Urteile eine Abfuhr. Die Geschichte darüber sind auch auf den Seiten Internet4Jurist dokumentiert.
Ich rede hier nicht vom illegalem, gewerbsmäßigen Downloadunwesen.

Was das Urheberecht grundsätzlich betrifft, fußt es in unserer europäischen Kultur (meines Wissens gilt es in China als Ehre kopiert zu werden). Gerade in der Musikgeschichte wird man sehr viele "Plagiate" (gleiche Sequenzen von Noten) finden. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, große Teile der klassischen Musik wären mit dem heutigen Urheberecht gar nicht mehr denkbar!
Das gilt auch teilweise für andere Künste, wie Literatur und die bildenden Künste. Wetten, dass hier manchmal die gegenseitige "Befruchtung" größer war, als mit dem heutigen Urheberecht erlaubt. Und bei so manchem Gemälde ist heute nicht mit Sicherheit anzunehmen ob es der Meister selbst schuf, oder einer seiner Schüler maßgeblich mit daran beteiligt war und der Meister signierte.

So richtig begann es erst mit dem "The Statute of Anne, 1710"
http://de.wikipedia.org/wiki/Statute_of_Queen_Anne
http://www.copyrighthistory.com/anne.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts
http://www.medieninhalte.de/dissertation/odm04.htm

In diesem Punkt wird anscheinend etwas "zurückgerudert"
http://www.heise.de/newsticker/meld...htes-Presse-Leistungsschutzrecht-1812475.html

Nachtrag - auch das ist möglich :-D
Massenabmahnungsfirma Digiprotect ist pleite
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Massenabmahnungsfirma-Digiprotect-ist-pleite-1812516.html
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: JGmerek

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.133
Zitieren ja. Allerdings ist die Frage, wo zitieren endet.

Wenn jetzt z.B. ein Journalist eine lange ausführliche Reportage macht und die auf der Seite der Zeitung z.B. ins Internet setzt, wollen die ja auch z.B. über Klicks dann entsprechende Werbeeinnahmen machen.

Wenn ich diesen Artikel zu 100% zitieren auf meiner Website, klickt da keiner mehr auf die entsprechende Seite.
Im Gegenzug könnte ICH sogar Geld verdienen.
 

FritzS

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
06.04.09
Beiträge
2.808
Zitieren ja. Allerdings ist die Frage, wo zitieren endet.
Es fehlen Regeln an die man sich (gefahrlos) halten kann!

Wenn jetzt z.B. ein Journalist eine lange ausführliche Reportage macht und die auf der Seite der Zeitung z.B. ins Internet setzt, wollen die ja auch z.B. über Klicks dann entsprechende Werbeeinnahmen machen.

Wenn ich diesen Artikel zu 100% zitieren auf meiner Website, klickt da keiner mehr auf die entsprechende Seite.
Im Gegenzug könnte ICH sogar Geld verdienen.

Wir leben in einem vertrackten System :eek:
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Es fehlen Regeln an die man sich (gefahrlos) halten kann!

...

Wir leben in einem vertrackten System :eek:

Aber genau da soll ja das Leistungsschutzrecht anknüpfen. Es soll Regeln dafür aufstellen. Ob diese Regeln nun die optimale Lösung darstellen, drüber lässt sich streiten. Ich persönlich finde, dass hier besser eine wirtschaftliche Einigung zur Befriedung der Streitparteien führen würde.

LG
Jens
 

FritzS

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
06.04.09
Beiträge
2.808
Jens,
wer vertritt in diesem (Ränke-?) Spiel eigentlich die Interessen der Community (also unsere) und der Bürger allgemein?

Die Lobbys der Verlage, der GEMA, der Austro-Mechana/AKM, usw. benötigen ein Gegengewicht.
Der Politik alleine traue ich das nicht zu!

Anders rum gefragt, vertreten die Verlage, die GEMA, die Austro-Mechana/AKM immer die Interessen der Künstler und sonstigen Freischaffenden - und das ausgewogen und gerecht verteilt?
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Hallo,

Lobbyarbeit ist zwar wichtig, kann aber per se nicht ausgewogen sein, denn jeder Lobbyist vertritt ja nur die Interessen seiner Geldgeber. Hier sind die Normalbürger natürlich unterrepräsentiert. Lobbyarbeit ist deshalb wichtig, weil sie den Politikern, welche eine Regelung erarbeiten sollen, verschiedene Perspektiven anbietet, die betrachtet werden müssen. Letztlich ist auch die Arbeit der Verbraucherverbände, der Bitkom und des CCC auch Lobbyarbeit. Wer den Politikern keine ausgewogene Lösung zutraut, den kann man nur raten, sich einzumischen, selbst politisch aktiv zu werden. Ich glaube Parteien aller Richtungen sind für "Nachwuchs" dankbar. :p

Liebe Grüße
Jens
 

FritzS

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
06.04.09
Beiträge
2.808
Jens,
in Österreich bin auch aktiv - egal ob es das Bundesland, den Staat oder die EU betrifft. Die eMailadressen aller wichtigen Abgeordneten habe ich jedenfalls auch meinem Rechner gespeichert und ich diskutiere mit den Abgeordneten über mir wichtig erscheinende Themen. Mich hat zu Beginn gewundert, dass ich auch persönlich gehaltene Antwort-Mails erhielt (und keine von Automaten).
Eines habe ich mir angewöhnt - ich schreibe an alle Fraktionen an (auch so dass es allen anderen sehen). Ich schließe keine Fraktion aus (auch wenn mir bei manchen das Programm gar nicht gefällt). Ich Österreich ist das halt leichter, da gibt es keine so krasse Polarisation in der Parteienlandschaft.

In die Deutsche Politik will ich mich nun doch nicht aktiv einmischen - diskutieren schon, denn was in Deutschland heute passiert, kann morgen schon in Österreich auf den politischen Tablett liegen.

Ja, der CCC betreibt als NGO schon etliches an Lobbyarbeit im IT Umfeld.

PS: Ich hoffe die Vernunft für eine Ausgewogenheit siegt und das freie Zitieren in Foren und Newsgroups wird die Freiheit behalten und endlich vom Damoklesschwert des Abmahnens halbwegs geschützt - etwa durch eine vernünftiges Regelwerk - man muss ja nicht gleich mit dem Rechtsanwalt Geld einfordern, ein eMail mit dem Ersuchen das Zitat zu kürzen würde unter Umständen schon reichen.
 

FritzS

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
06.04.09
Beiträge
2.808
Demonstration gegen Leistungsschutzrecht: Das Recht ist kein netzfreier Raum

http://www.heise.de/newsticker/meld...s-Recht-ist-kein-netzfreier-Raum-1814707.html
aussschnittsweises Zitat:
Während Text-Snippets und Schlagzeilen wie "Wir sind Papst" weiterhin genutzt, auch "sprechenden Links" wie "/www.heise.de/newsticker/meldung/Lex-Google-Bundestag-beschliesst-neues-Leistungsschutzrecht-1814656.html übernommen werden dürfen, sollen längere Anrisstexte in Zukunft kostenpflichtig werden. Dies stößt unter netzaffinen Bürgern auf heftige Kritik, auch weil die Länge selbst nicht gesetzlich festgelegt ist.
Das "Presserzeugniszugangserschwernisgesetz", so ein Transparent, ist nach Meinung von Beobachtern vor allem gegen Blogger gerichtet, die ihrerseits Pressemeldungen kommentieren. Das Transparent "Unser Anwalt klärt, ob wir das Bloggen dürfen" machte auf die Gefahr einer Abmahnwelle gegen Blogger aufmerksam.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/27/ein-grauen-fr-alle-die-ins-netz-schreiben/
auschnittsweises Zitat:
Um es vorwegzunehmen: Das Projekt kann nur um den Preis der Meinungsfreiheit gelingen. Ziel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen. Mit der Folge, dass viele lieber gar nichts mehr schreiben, weil sie keinen Bock und schon gar nicht das Geld haben, um Verlagsabmahnungen wegen angeblich illegal übernommener Textpassagen abzuwehren.

Trotz der Entschärfung der ursprünglichen Entwürfe gibt es noch genug Einfallstore, um die Abmahnmeute auf Menschen zu hetzen, die im Netz ihre Meinung sagen. Man kennt das System doch zur Genüge von den Filesharing-Abmahnungen.

Die Rechtslage dort ist in vielen Punkten ungeklärt. Vieles spricht sogar dafür, dass der weitaus größte Teil der Abmahnungen nie und nimmer vor Gericht Bestand hätte. Aber hat das die Rechteverwerter daran gehindert, eine gigantische Abmahnwelle über deutsche Haushalte schwappen zu lassen?

Es geht nämlich gar nicht darum, ob die Abmahner eindeutig Recht haben. Den Abmahnern reicht es schon, nicht offensichtlich im Unrecht zu sein. Den Rest besorgt das strukturelle Ungleichgewicht. Anwaltsbriefe, noch dazu mit hohen Geldforderungen, versetzen die meisten Menschen nach wie vor in Angst. Für viele stellt sich schon aus finanziellen Gründen gar nicht die Frage, ob sie sich gegen Abmahnungen wehren. Vielmehr bevorzugen viele notgedrungen eine andere Lösung: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

PS: Ich habe nun ein Mail an die Zuständigen beim Heise Verlag gesandt, mit der Bitte um Stellungnahme wie Heise selbst das Zitieren seiner Nachrichten sieht. Bin gespannt was zurückkommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Hallo,

leider ist auch beim Leistungsschutzrecht wie so häufig die Dabatte geprägt von Mutmaßungen und fehlendem Hintergrund. Das Leistungsschutzrecht erfolgt durch Änderungen des Urheberechtsgesetzes. Wesentlich sind hier die §§ 87 f bis 87h des UrhG. Hier ein paar Zitate aus den Änderungen:

§ 87f Abs. 1 UrhG schrieb:
Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

§ 87g Abs. 4 UrhG schrieb:
Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.

Das bedeutet, dass die vielen Blogger und auch Netzaffine Forenschreiber weiter wie bisher aus der Presse zitieren und über die Artikel diskutieren dürfen. Meiner Meinung nach, ist hier erher keine Abmahnwelle zu erwarten. Die private Netzgemeinde ist relativ deutlich außen vor.

Liebe Grüße
Jens
 
Zuletzt bearbeitet:

FritzS

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
06.04.09
Beiträge
2.808
Jens vielen Dank!

Der Verlag Heise hat auf meine Anfrage geantwortet:

In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht
http://www.heise.de/newsticker/meld...lag-und-das-Leistungsschutzrecht-1815715.html

Zitat ausschnittsweise:
.........
Daher ist es dem Heise Zeitschriften Verlag wichtig, dazu folgende Erklärung abzugeben:

Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.

Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient.
...........

Nachtrag:
LEISTUNGSSCHUTZRECHT Um Googles Willen
http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-um-googles-willen-1303-97929.html

Zitat auszugsweise:
Das Leistungsschutzrecht ist verabschiedet. Es stärkt Starke und schwächt Schwache. Und statt um digitalen Wandel ging es wieder nur um Geschäftsmodelle.
......
Eine ähnliche Scheindebatte gab es schon einmal. Damals ging es um öffentlich-rechtliche Medien und darum, wie viele Informationen sie im Internet anbieten dürfen. Verlage, allen voran wieder Springer, haben damals erreicht, dass mit Steuern finanzierte Artikel und Bilder, dass öffentlich zugängliche Informationen nach wenigen Tagen oder Wochen wieder aus dem Netz verschwinden müssen. Der dazu erfundene Begriff - depublizieren - war ähnlich krude und bewusst verschleiernd, wie jetzt die sogenannten Snippets.

In beiden Diskussionen ging es nicht darum, wie eine möglichst vielfältige und unabhängige Presse in Zukunft aussehen und finanziert werden kann und soll - was bereits nur ein Teilaspekt des Themas Urheberrecht und Internet wäre. Es ging in den vergangenen Jahren lediglich darum, wie sich das Geschäftsmodell einiger weniger Unternehmen sichern lässt, und wie sie vom Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens profitieren oder sich öffentlich-rechtliche Konkurrenz vom Leib halten können.