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Fremdes Netzwerk Sicherung & Co

AdiS

Cox Orange
Registriert
18.08.04
Beiträge
98
Hallo zusammen,
da wir in einem Mehrparteien-Haus wohnen und sich hier ungefähr 20 WLAN Netzwerke finden stellt sich mir aufgrund dessen, dass davon gut die Hälfte einfach ungesichert ist, die Frage, ob es eigentlich möglich ist, einen Schwarzsurfer nachträglich zu identifizieren? Der Schaden kann ja u.U. extrem groß sein - grade im Bereich Pornographischen Materials. Da unser Netzwerk selbst gesichert ist, stellt sich mir zumindest für unseren Haushalt also mehr die Frage, ob man auch den Versuch auf das Netzwerk zuzugreifen irgendwie nachvollziehen kann? Es handelt sich um einen einfachen Router, den es von Arcor mit dazu gab - also kein wahnsinnig teures Teil. Ist es also möglich die Wege nachzuerforschen und vor allem auch auf eine Adresse oder ähnliches zu stossen? Was nutzt mir eine IP ohne konkreten Namen bzw. Adresse? Ich wollte das Thema mal auf der nächsten Hausversammlung ansprechen, da ichs ziemlich erschreckend finde, wie einige Leute leichtsinnig mit ihrem WLAN-Netzwerk umgehen, allerdings fehlen mir von dem Zeugs die nötigen Fachkenntnisse um vielleicht den ein oder anderen dazu zu bewegen sich vielleicht doch mal um die Sicherung zu kümmern. Vielleicht kann mir das jemand von euch etwas genauer erklären!

Grüße, Adrian
 

Goglo

Querina
Registriert
08.10.08
Beiträge
180
Kurze Antwort: Nein. Allenfalls kann ein erfolgreicher Einbruch in Logdateien des Routers Spuren hinterlassen. Die "normalen" WLAN-Routern für den Hausgebrauch haben aber keine solchen Logs. Das ist auch vollkommen egal, weil man nicht herausfinden wird, ob der Einbrecher derjenige in dem parkenden Audi, der im blauen Golf, der aus dem dritten Stock des Nachbarhauses oder der im Café war. Glücklicherweise reicht aber eine Verschlüsselung per (innerhalb Sekunden knackbaren) WEP aus, um aus der Haftung herauszukommen, hat mal ein deutscher Richter beschlossen. Wer den Einbruch nun nachweisen muss, ist noch nicht abschließend ausdebattiert worden. Wünschenswert wäre es jedenfalls, wenn auch hier die Unschuldsvermutung greifen würde.

Der Schaden den ein "Schwarzsurfer" anrichten kann, ist ja dank der Häscher der Musik- und Filmindustrie immens groß geworden, haben die ja die IP-Adresse eines Netzteilnehmers erfolgreich als persönliches Identifikationsmerkmal etabliert. Diese Wunschinterpretation hat uns letztendlich auch die Vorratsdatenspeicherung beschert. Im Grunde genommen ist es aber Quatsch von einer IP-Adresse auf eine Person schliessen zu wollen. Offensichtlich wird diese Fehlinterpretation bei WLANs oder in Firmennetzwerken, wo sich hinter einer IP zig, wenn nicht hunderte oder tausende Individuen tummeln können. Aber solcherart Realität ficht Juristen und Strafverfolger in ihrer Denkweise ja nicht an.

Von daher: Verschlüsseln ist dank momentaner Juristensichtweise Pflicht. Wenn das WLAN nicht nur als Internetzugang benutzt wird, dann sowieso.

Gruss,

Goglo